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   BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79   

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BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79 (https://dejure.org/1983,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1983 - 1 C 230.79 (https://dejure.org/1983,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1983 - 1 C 230.79 (https://dejure.org/1983,2374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung - Erforderlichkeit der Zustimmung des Bundesministers des Innern - Vereinbarkeit des Zustimmungserfordernisses mit dem Grundgesetz (GG) - Zustimmungsrecht als Weisungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35]; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).

    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331]; Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).

    Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Das bedeutet, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge grundsätzlich gezogen werden muß und nur in atypischen Fällen ausnahmsweise verweigert werden darf (vgl. BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223]; ferner Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm. 3. Aufl., § 9 RuStAG Rdnr. 9; Schwerdtfeger, 53. DJT, Gutachten A S. 125).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331]; Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35]; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Deswegen ist die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland notwendig (Beschluß vom 2. August 1979 - BVerwG 1 B 171.79 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 55; ferner OVG Hamburg, DÖV 1961, 111; Hess VGH, ESVGH 26, 181; Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm., 3. Aufl., § 8 RuStAG Rdnr. 71; Konrad, BayVBl. 1982, 517 [518]).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35]; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1979 - XV A 2872/78

    Zur Frage der Einbürgerung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers

  • Drs-Bund, 24.04.1969 - BT-Drs V/3971
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Die genannten öffentlichen Belange können einem Einbürgerungsbegehren nach § 9 Abs. 1 RuStAG indessen nur dann entgegengehalten werden, wenn dem Einbürgerungsbewerber das Stipendium als Ausbildungsbeihilfe zu entwicklungspolitischen Zwecken gewährt worden ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - ).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Das ist auch bei Studienförderungsmitteln nicht ausgeschlossen, die der Deutsche Akademische Austauschdienst vergeben hat (vgl.Senatsurteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 -).

    Das hat der Senat in seinen Urteilenvom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 und BVerwG 1 C 28.81 - näher dargelegt.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, dieses Interesse schließe als erheblicher Belang der Bundesrepublik Deutschland eine Einbürgerung aufgrund des § 9 Abs. 1 RuStAG zwingend aus, begegnet allerdings Bedenken (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG. 1 C 230.79 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Entwicklungspolitische Belange sind - abgesehen von einer auch bei ihrem Vorliegen noch gebotenen Güter- und Interessenabwägung gegenüber etwaigen für einen weiteren Aufenthalt des Ausländers sprechenden Belangen wie z.B. dem Schutz von Ehe und Familie (vgl. BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 77, 164 ) - nur dann zwingend im Sinne der Negativschranke, wenn einem Ausländer die Ausbildung im Bundesgebiet gezielt aus entwicklungspolitischen Gründen ermöglicht wurde, z.B. im Rahmen eines mit dem Heimatstaat vereinbarten Regierungsprogramms, oder eine finanzielle Förderung aus öffentlichen Mitteln in Gestalt eines Stipendiums nicht nur allgemein zur Pflege der internationalen kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen, sondern ausdrücklich oder konkludent speziell zum Zwecke der Entwicklungshilfe erbracht wurde (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Durch Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 3) hat das Bundesverwaltungsgericht eines der Urteile des Berufungsgerichts, die den Anlaß für den vorgenannten Vergleich bildeten, mangels Beiladung der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, dabei aber zugleich zur Förderung des Verfahrens Hinweise für die Beurteilung der Frage gegeben, ob die Einbürgerung des aus einem Entwicklungsland stammenden ausländischen Ehegatten eines Deutschen nach § 9 RuStAG davon abhängig gemacht werden darf, daß er sich zur Rückzahlung eines ihm aus deutschen öffentlichen Mitteln gewährten Stipendiums verpflichtet.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe

    Maßgebend ist vielmehr der bei der Bewilligung ausdrücklich oder den Umständen nach hinreichend deutlich erklärte Zweck der Gewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 230.79 - ).
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