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   BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15   

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BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15 (https://dejure.org/2016,8180)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 1 C 24.15 (https://dejure.org/2016,8180)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 1 C 24.15 (https://dejure.org/2016,8180)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    AsylG §§ 27a, 34a, 71a, 77 Abs. 1; Dublin III-VO Art. 3, 27 Abs. 3, Art. 29, 49 Abs. 2; GRC Art. 4; DurchführungsVO (EG) Nr. 1560/2003 Art. 9 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5 und 7
    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; Wiederaufnahme; Aufnahmebereitschaft; Überstellung; Überstellungsfrist; Rechtsbehelf; aufschiebende Wirkung; Abschiebungsanordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufklärungsrüge; Beweiswürdigung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 27a, 34a, 71a, 77 Abs. 1
    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufklärungsrüge; Aufnahmebereitschaft; Beweiswürdigung; Rechtsbehelf; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; aufschiebende Wirkung; Überstellung; Überstellungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27a AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 71a AsylVfG 1992, § 77 Abs 1 AsylVfG 1992, Art 9 Abs 2 EGV 1560/2003
    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsbestimmungen bei fehlender (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit; Beachtung der Dublin III-Zuständigkeitsbestimmungen bei fehlender (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats; Anordnung der Abschiebung eines Asylbewerbers ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 27a, AsylG § 71a, VO 604/2013 Art. 3, VO 604/2013 Art. 29, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 5, AsylG § 34a
    Dublinverfahren, subjektives Recht, Individualschutz, Wiederaufnahmeersuchen, Zustimmungserklärung, Dublin III-Verordnung, Überstellungsfrist, Fristablauf, Zuständigkeit, Übergang der Zuständigkeit, Zuständigkeitsübergang, Unzulässigkeitsentscheidung, Übernahmeersuchen, ...

  • doev.de PDF

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsbestimmungen bei fehlender (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • rewis.io

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsbestimmungen bei fehlender (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; Wiederaufnahme; Aufnahmebereitschaft; Überstellung; Überstellungsfrist; Rechtsbehelf; aufschiebende Wirkung; Abschiebungsanordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufklärungsrüge; Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit; Beachtung der Dublin III-Zuständigkeitsbestimmungen bei fehlender (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats; Anordnung der Abschiebung eines Asylbewerbers ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsregelungen bei fehlender Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsregelungen bei fehlender Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf die Dublin-Zuständigkeit - bei fehlender Aufnahmebereitschaft eines nicht mehr zuständigen Mitgliedstaats

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ablauf der Überstellungsfristen und unerlaubter Wiederkehr: Kein Flüchtling in den Orbit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsregelungen bei fehlender Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beachtung der Dublin-Zuständigkeitsregelungen bei fehlender Aufnahmebereitschaft eines unzuständigen Mitgliedstaats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeitsübergang bei Fristablauf im Falle fehlender Aufnahmebereitschaft eines Mitgliedstaats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1495
  • DÖV 2016, 699
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
    Insbesondere ist auch hinsichtlich der Unzulässigkeitsentscheidung in Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 24. Februar 2015 die Anfechtungsklage statthaft (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - NVwZ 2016, 154 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
    Auch wird nicht dargelegt, dass bereits im Verfahren vor dem Berufungsgericht auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Berufungsgericht weitere Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
    Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Berufungsgericht im November 2015 war die Überstellungsfrist - ungeachtet des Umstandes, dass der Kläger rechtzeitig einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt hat - unstreitig abgelaufen (zu den Wirkungen eines rechtzeitigen Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf den Lauf der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Alt. 1 Dublin III-VO vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 27. April 2016 - 1 C 22.15).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
    2.2 Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids auch nicht als Entscheidung nach § 71a AsylG, kein weiteres Asylverfahren durchzuführen, aufrechterhalten bleiben kann, da es sich hierbei prozessual um einen anderen Streitgegenstand mit für den Kläger ungünstigeren Rechtsfolgen handelt (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - InfAuslR 2016, 120 Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Ist ein Mitgliedstaat nach den einschlägigen Dublin-Bestimmungen für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, kann sich der Schutzsuchende im gerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG jedenfalls dann auf die Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats berufen, wenn die (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines anderen (unzuständigen) Mitgliedstaats nicht positiv feststeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2016 - 1 C 24.15 - zur Vorgängerregelung in § 27a AsylG a.F.).

    Das gilt nicht nur für Erstanträge, sondern gleichermaßen für Zweitanträge, auch wenn diese nur unter besonderen Voraussetzungen zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führen (BVerwG, Urteil vom 27. April 2016 - 1 C 24.15 - juris Rn. 20).

    Nachdem dies nicht geschehen war, durfte das Berufungsgericht das Schweigen des Bundesamts hier auch ohne weitere Nachfrage dahin würdigen, dass dort keine weiterführenden Erkenntnisse vorliegen, aus denen sich Hinweise für eine fortbestehende (Wieder-)Aufnahmebereitschaft ergeben, und damit letztlich allein aus dem Verhalten des Bundesamts auf die fehlende (Wieder-)Aufnahmebereitschaft Italiens schließen (BVerwG, Urteil vom 27. April 2016 - 1 C 24.15 - juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens;

    Das hätte die Beklagte im Rahmen ihrer prozessualen Mitwirkungspflichten substantiiert darlegen müssen, weil im vorliegenden Fall erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Überstellung unwahrscheinlich ist und ihr auf Grund ihrer Mitwirkung bei der Durchführung von Dublin-Überstellungen bekannt ist, wie Ungarn derzeit in vergleichbaren Fällen reagiert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 5.7.2016, a.a.O., juris Rn. 42; sowie zur Darlegungslast bei Ablauf der Überstellungsfrist und nicht positiv feststehender, fortbestehender Wiederaufnahmebereitschaft: BVerwG, Urt. v. 27.4.2016 - 1 C 24/15 -, juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal

    Die Voraussetzungen des § 27a AsylG liegen nicht vor mit der Folge, dass auch die Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG zu Unrecht erlassen wurde und der Bescheid insgesamt aufzuheben ist (vgl. zur Statthaftigkeit der Anfechtungsklage zuletzt BVerwG, Urteil vom 27.04.2016 - 1 C 24.15 -, juris).

    Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass dieses nicht der Fall sein könnte, ist die Beklagte ggf. darlegungspflichtig, dass diese Voraussetzungen gleichwohl (noch) vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2016 - 1 C 24.15 -, juris).

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