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   BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00   

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BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00 (https://dejure.org/2001,216)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 C 26.00 (https://dejure.org/2001,216)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 (https://dejure.org/2001,216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahmebescheid - Deutsche Staatsangehörigkeit - Statusdeutsche - Spätaussiedler - Spätaussiedlerbescheinigung

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 1; ; BVFG § 4 Abs. 1; ; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; BVFG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; BVFG § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BVFG §§ 26 ff.; ; BVFG a.F. § 15 Abs. 5; ; StAG § 7; ; StAG § 40 a; ; VwGO § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Kriegsfolgenbereinigungsgesetz; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; Staatsangehörigkeit; Statusdeutscher; Tatbestandswirkung; deutsche Volkszugehörigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 332
  • NVwZ-RR 2002, 145
  • FamRZ 2002, 455 (Ls.)
  • DVBl 2002, 50
  • DÖV 2002, 28
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Dieses Verfahren hat nach Systematik und Zweck des Bundesvertriebenengesetzes allein die Aufgabe zu gewährleisten, dass nur solche Personen mit dem Ziel, als Spätaussiedler Aufnahme zu finden, in das Bundesgebiet einreisen können, die auf Grund einer vorläufigen Prüfung voraussichtlich auch zu dem berechtigten Personenkreis gehören (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 ; vgl. auch die Begründung zum Regierungsentwurf des Aussiedleraufnahmegesetzes, BTDrucks 11/6937, S. 5 f.).

    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - a.a.O. S. 318 f.).

  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Weiter ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zu den in § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG a.F. genannten Behörden (sog. Betreuungsbehörden) auch die Einbürgerungsbehörden gehören, soweit sie durch gesetzliche Vorschriften zur Einbürgerung von Personen auf Grund von Vorschriften zu Gunsten von Vertriebenen oder Flüchtlingen verpflichtet sind (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - BVerwGE 34, 90, 92 zu dem inzwischen durch Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 aufgehobenen § 6 1. StAngRegG; vgl. ferner Urteil vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 - a.a.O. S. 14 f. m.w.N.).

    Im Hinblick auf die dargelegten Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht ferner entschieden, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen einer auf Einbürgerung gerichteten Verpflichtungsklage in gleicher Weise an die Entscheidung der Vertriebenenbehörde gebunden sind (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - a.a.O. und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 10.69 - BVerwGE 35, 316, 317).

  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 C 3.98

    Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Eine Bindung Dritter tritt aber dann ein, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (vgl. Urteile vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 9 und vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.).

    Weiter ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zu den in § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG a.F. genannten Behörden (sog. Betreuungsbehörden) auch die Einbürgerungsbehörden gehören, soweit sie durch gesetzliche Vorschriften zur Einbürgerung von Personen auf Grund von Vorschriften zu Gunsten von Vertriebenen oder Flüchtlingen verpflichtet sind (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - BVerwGE 34, 90, 92 zu dem inzwischen durch Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 aufgehobenen § 6 1. StAngRegG; vgl. ferner Urteil vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 - a.a.O. S. 14 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 60.73

    Verhältnis von Rücknahme und Einziehung eines zu Unrecht ausgestellten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Eine Bindung Dritter tritt aber dann ein, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (vgl. Urteile vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 9 und vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.).

    Die Bindungswirkung solle einander widersprechende bzw. miteinander unvereinbare Entscheidungen der zuständigen Behörden und Stellen im Interesse der vom Gesetzgeber bezweckten Integration der Vertriebenen und der Rechtssicherheit vermeiden (vgl. auch Urteil vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - a.a.O. S. 8 f.; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Art. 116 GG Rn. 22 S. 52 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 27.00

    Spätaussiedlerantrag wegen Angehörigkeit deutscher Volkszugehörigen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Der Kläger wurde ebenso wie sein Zwillingsbruder, der Kläger im Parallel-Verfahren 1 C 27.00 ist, 1964 in Kirgisien als Kind deutscher Volkszugehöriger geboren.
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Im Hinblick auf die dargelegten Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht ferner entschieden, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen einer auf Einbürgerung gerichteten Verpflichtungsklage in gleicher Weise an die Entscheidung der Vertriebenenbehörde gebunden sind (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - a.a.O. und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 10.69 - BVerwGE 35, 316, 317).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Mit den Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 hat nämlich der Gesetzgeber im Anschluss an die Regelungen des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl I S. 1142) den Veränderungen in den früheren Ostblockstaaten Rechnung getragen und die Aufnahme der dort lebenden deutschen Minderheiten auf eine neue Grundlage gestellt (vgl. Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 3.97 - BVerwGE 106, 191 ).
  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Sie meint indes, u.a. im Anschluss an die Erwägungen im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2001 - VGH 12 TG 1564/99 - (EZAR 280 Nr. 7), dass die hier in Rede stehenden Voraussetzungen des Art. 116 Abs. 1 GG für den Erwerb der Eigenschaft als Statusdeutscher abschließend in den Vorschriften der §§ 26 ff. BVFG über die Erteilung eines Aufnahmebescheids geregelt seien, während es auf die Eigenschaft als Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG nicht ankomme.
  • BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00

    Bloße Aufnahme aufgrund eines Bescheids gem § 26 BVFG nicht in jedem Fall zur

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Diese Verfassungsbestimmung will nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige sind (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
    Danach besteht die Bindungswirkung auch bei den die Erteilung der Bescheinigung ablehnenden Entscheidungen der Vertriebenenbehörde (vgl. Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - BVerwGE 49, 197, 200; Beschlüsse vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 und vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 9 B 360.96 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 21).
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 31.10.1996 - 9 B 360.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Fortführung des Rechtsstreits auf Ausstellung des

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    Dieser Gesetzeszweck schließt es im Grundsatz aus, für den genannten Personenkreis eine Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG unter anderen als den im Bundesvertriebenengesetz aufgestellten Voraussetzungen zuzulassen (BVerwG, Urt. v. 19.06.2001 - 1 C 26.00 -, BVerwGE 114, 332 = StAZ 2002, 12 = NVwZ-RR 2002, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2001 - 6 S 747/00

    Anwendung des neuen BVFG § 6 Abs 2 auf laufendes Verfahren

    Ob der Spätaussiedlerbescheinigung wie dem Vertriebenenausweis nach altem Recht - weiterhin - nur deklaratorische Wirkung zukommt, kann offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.2001 - 1 C 26.00 -).

    Denn jedenfalls darf sie voraussetzungsgemäß nur erteilt werden, wenn die Prüfung im Bescheinigungsverfahren ergibt, dass der Antragsteller die in § 4 BVFG genannten Anforderungen erfüllt (so auch BVerwG, Urteil vom 19.6.2001, a.a.O.).

    Der Senat weist jedoch daraufhin, dass auch einem als Spätaussiedler nach § 4 BVFG erteilten Aufnahmebescheid, abgesehen von der Voraussetzung der "Aufnahme", für das Spätaussiedlerbescheinigungsverfahren keine Bindungswirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.2001 - 1 C 26.00 - und Urteil vom 19.4.1994 - 9 C 20.93 -, BVerwGE 95, 311, 318 f.).

    Vor der Erteilung einer Bescheinigung sind, sofern gesetzliche Regelungen keine Bescheinigung voraussetzen, sondern nur an einen kraft Gesetzes entstehenden Spätaussiedlerstatus anknüpfen, divergierende Inzidententscheidungen möglich (vgl. von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, B 2, 3. zu § 15 BVFG ), wenn eine Entscheidung in diesen Verfahren vor Durchführung eines Bescheinigungsverfahrens überhaupt erfolgen darf (offengelassen: BVerwG, Urteil vom 19.6.2001, a.a.O.).

    Soweit zu den Rechten auch die Regelung der Staatsangehörigkeitsverhältnisse gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.2001, a.a.O.), kann in Hinblick auf den vorliegend maßgeblichen Vertrauensschutz nichts anderes gelten.

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

    Denn mit der unanfechtbaren Versagung einer beantragten Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG stünde verbindlich fest, dass der Antragsteller kein Spätaussiedler ist (§ 15 Abs. 1 Satz 4 BVFG; Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 322 ).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind das Aufnahmeverfahren mit der vorläufigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft (Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Entwurfsbegründung zum Zuwanderungsgesetz BTDrucks 15/420 S. 118) einerseits und das Bescheinigungsverfahren mit der abschließenden Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft andererseits auseinanderzuhalten (Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 ).

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