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   AG Ettenheim, 20.04.2004 - 1 C 270/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15272
AG Ettenheim, 20.04.2004 - 1 C 270/03 (https://dejure.org/2004,15272)
AG Ettenheim, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 C 270/03 (https://dejure.org/2004,15272)
AG Ettenheim, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 C 270/03 (https://dejure.org/2004,15272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichtausführung eines Werkvertrages; Nichtigkeit eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Haustürgeschäfte" - nicht nur vor der Haustüre - Häuslebauer kaufte auf der Baustelle Fenster: Widerrufsrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haustürsituation auch auf privater Baustelle

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3565 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.1990 - VII ZR 159/89

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus AG Ettenheim, 20.04.2004 - 1 C 270/03
    Hierfür spricht auch, dass es sich objektiv um ein Geschäft mit erheblichen finanziellen Belastungen handelte (vgl. BGH, Urt. vom 1. März 1990 -VII ZR 159/89, BGHZ 110, Seite 308).

    Die Abgabe eines Angebotes schließt das Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 3 Ziffer 1 BGB nur dann aus, wenn es nicht zu Informationszwecken, sondern zum Zweck des Abschlusses eines Vertrages vom Kunden erbeten worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 1. März 1990 -VII ZR 159/89, BGHZ 110, Seite 308, insbes. S. 310).

  • OLG Zweibrücken, 04.07.1994 - 7 U 164/93

    Baustoffkauf auf einer privaten Baustelle als Haustürgeschäft

    Auszug aus AG Ettenheim, 20.04.2004 - 1 C 270/03
    Denn auch auf der Baustelle kann der Kunde durch den vom Verkäufer gewählten Ort sowie den Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen zu Willenserklärungen veranlasst werden, die er ohne hinreichende Kenntnis der Sachlage oder verständiger Würdigung des Falles abgibt (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 4. Juli 1994 - 7 U 164/93, NJW 1995, Seite 140).
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