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   BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14   

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BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14 (https://dejure.org/2014,20702)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2014 - 1 C 3.14 (https://dejure.org/2014,20702)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2014 - 1 C 3.14 (https://dejure.org/2014,20702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 20, ... 45, 78, 267; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 25 Abs. 2 und 3, § 60 Abs. 2; GFK Art. 23, 26; GR-Charta Art. 18; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - IBPR Art. 12; Protokoll Nr. 4 zur EMRK Art. 2; Richtlinie 2011/95/EU Art. 2 Buchst. d und g, Art. 18, Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 29, 33
    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse; Flüchtling; Fortsetzungsfeststellungsklage; Inländergleichbehandlung; migrationspolitisches Interesse; Person mit subsidiärem Schutzstatus; Sozialhilfe; subsidiär Schutzberechtigte; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 20, 45, 78, 267
    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; Flüchtling; Fortsetzungsfeststellungsklage; Inländergleichbehandlung; Person mit subsidiärem Schutzstatus; Sozialhilfe; Vorabentscheidung; Wohnsitzauflage; fiskalisches Interesse; migrationspolitisches Interesse; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 AEUV, Art 267 AEUV, Art 45 AEUV, Art 78 AEUV, § 12 Abs 2 AufenthG
    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 RL 2011/95/EU

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten klären

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge: Warten auf den EuGH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07
    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Die Erteilung einer Wohnsitzauflage ist grundsätzlich zulässig, weil sie gegenüber der in § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ausdrücklich genannten räumlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis einen geringeren Eingriff darstellt (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = Buchholz 402.22 Art. 26 GK Nr. 3, jeweils Rn. 13).

    Daher darf anerkannten Flüchtlingen - anders als Staatenlosen, Kontingentflüchtlingen und sonstigen Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - die Wahl des Wohnsitzes nicht zum Zweck der angemessenen Verteilung der Sozialhilfelasten eingeschränkt werden (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O., jeweils Rn. 18 ff.).

    Denn gegenüber anerkannten Flüchtlingen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Wohnsitzauflagen nicht allein zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden (Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = Buchholz 402.22 Art. 26 GK Nr. 3, jeweils Rn. 18 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass von den zuständigen Behörden die migrations- oder integrationspolitischen Gründe beschrieben, z.B. mögliche soziale Brennpunkte benannt und die Eignung von Wohnsitzauflagen, einen Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten, jedenfalls in Umrissen angegeben werden, ohne dass die dabei anzuerkennende generelle Einschätzungsprärogative der Verwaltung von dieser Darlegungsverpflichtung berührt wird (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind (Parallelentscheidung zum Beschluss vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14).

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14).

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

    Dass die räumliche Beschränkung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidung vom 20. November 2007 - Nr. 44294/04 - Omwenyeke/Deutschland - m.w.N. - ergangen zur räumlichen Beschränkung eines Asylbewerbers auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg), des vorlegenden Gerichts (vgl. Urteil vom 19. März 1996 a.a.O. bzw. S. 44) und der Kommentarliteratur (vgl. Grabenwarter, European Convention on Human Rights - Commentary - 2014, S. 412 Rn. 3).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Für die rechtliche Beurteilung des Anfechtungsantrags gegen die im April 2012 erteilte Wohnsitzauflage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 9).

    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14).

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.

  • EGMR, 20.11.2007 - 44294/04

    S. E. O. gegen Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Dass die räumliche Beschränkung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidung vom 20. November 2007 - Nr. 44294/04 - Omwenyeke/Deutschland - m.w.N. - ergangen zur räumlichen Beschränkung eines Asylbewerbers auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg), des vorlegenden Gerichts (vgl. Urteil vom 19. März 1996 a.a.O. bzw. S. 44) und der Kommentarliteratur (vgl. Grabenwarter, European Convention on Human Rights - Commentary - 2014, S. 412 Rn. 3).
  • EGMR, 22.02.2007 - 1509/02

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Auch in seinem Urteil vom 22. Februar 2007 (Nr. 1509/02 - Tatishvili/Russland - Rn. 46) betreffend die Verweigerung einer Wohnsitzregistrierung gegenüber einem ethnischen Georgier durch Russland ("Propiska") misst der EGMR die Beschränkungen synonym an der "Bewegungsfreiheit" wie an der "freien Wahl des Wohnsitzes".
  • EGMR, 20.04.2010 - 19675/06
    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14
    Der EGMR ordnet Wohnsitzauflagen und andere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einheitlich dem Begriff der Bewegungsfreiheit ("restrictions à la liberté de circuler") im Sinne von Art. 2 des Protokolls zu, obwohl in der Vorschrift das Recht geschützt wird, sich "frei zu bewegen" und den "Wohnsitz zu nehmen" (Urteil vom 20. April 2010 - Nr. 19675/06 - Villa/Italien - Rn. 41 bis 43; Gegenstand des Urteils ist auch eine Wohnsitzauflage).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 3.14 und BVerwG 1 C 7.14).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 3.14).
  • VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15

    Nebenbestimmung Wohnsitzauflage-Schutz des Kindeswohls

    Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bestehen für Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis, die nicht der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen, nicht (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19.8.2014, 1 C 3/14, juris Rn. 15).

    Ohne Bedeutung für die gerichtliche Prüfung ist deshalb, wenn die Vorgaben einer an sich zulässigen ermessensbindenden Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19.8.2014, 1 C 3/14, juris Rn. 14) nicht hinreichend sind, um in jedem Einzelfall ein verfassungsmäßiges Ergebnis zu gewährleisten.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

    Das Verwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung bereits auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2014 ( -BVerwG 1 C 3.14 -, juris Rn. 16 f.) verwiesen, wo ausgeführt worden ist:.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 19. August 2014 ( -BVerwG 1 C 3.14 -, juris Rn. 16 f.) keine Zweifel an der Vereinbarkeit einer Wohnsitzauflage mit Art. 12 IPBPR geäußert und ausgeführt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15

    Beantragung der Gewährung existenzsichernder Leistungen im Wege des einstweiligen

    Zwar mag ein gegen die Wohnsitzauflage eingelegtes Rechtsmittel nicht die Wirksamkeit der Wohnsitzauflage berühren, weil ein von Anfang an nur mit der verfügten Wohnsitzbeschränkung gestatteter Aufenthalt auch nur in diesem Umfang rechtmäßig ist; die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels verhindert aber die Vollziehung der Auflage (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 19. August 2014 - 1 C 3/14 - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 12 AS 573/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den Beschlüssen vom 19.08.2014 (BVerwG 1 C.1.14; 1 C 3.14; 1 C 7.14) diese Frage dem EuGH vorgelegt.
  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 66/14

    Aufhebung einer der Aufenthaltserlaubnis beigefügten Wohnsitzauflage

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2014 (1 C 1/14, 1 C 3/14 und 1 C 7/14, Juris) dem EuGH (u.a.) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • VG Darmstadt, 21.06.2018 - 6 K 1537/16

    Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte

    Der EuGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 in den verbundenen Rechtssachen C-443/14 und C-444/14 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 1.14, juris und Parallelentscheidung BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen vom 19.08.2014, 1 C 3.14, juris) entschieden, dass Wohnsitzauflagen das Freizügigkeitsrecht aus Art. 33 QRL einschränken.
  • BVerwG - 1 C 5.14 (anhängig)
    In den Verfahren BVerwG 1 C 3.14 und 5.14 bis 7.14 hingegen wurden die Wohnsitzauflagen durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch in der Berufungsinstanz bestätigt.
  • BVerwG - 1 C 6.14 (anhängig)
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