Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,580
BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78 (https://dejure.org/1979,580)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 C 31.78 (https://dejure.org/1979,580)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 C 31.78 (https://dejure.org/1979,580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten bei Arbeitnehmerüberlassung - Anteilige Kostenpflicht bei Abschiebung durch Sammeltransport - Tätigkeit eines ausreisepflichtigen ausländischen Arbeitnehmers auf Grund eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 117
  • NJW 1980, 2035
  • MDR 1980, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem Drittbetrieb erbringt und hierbei hinsichtlich der Arbeitsausführung den Weisungen des fremden Betriebsinhabers oder seiner Repräsentanten unterliegt; die Leistung des entsendenden Arbeitgebers (Verleihers) beschränkt sich darauf, den Arbeitnehmer einem Dritten als Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, während der Dritte (Entleiher) ein Weisungsrecht hinsichtlich der Konkretisierung der vom Leiharbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung erhält (BAG, Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - [BB 1977, 945], Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - [GewArch 1979, 244]).

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt jedenfalls dann vor, wenn im Rahmen einer auf Gewinnerzielung gerichteten selbständigen Tätigkeit ein Arbeitnehmer einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird und es sich dabei nicht um eine nur gelegentliche, sondern um eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit handelt (BAG, Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - [a.a.O.], Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    In seinem Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - hat der Senat die Vereinbarkeit des § 24 Abs. 6 a AuslG in der hier maßgebenden Fassung mit dem Grundgesetz bejaht.

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - ausgeführt, daß die Haftung nach § 24 Abs. 6 a Satz 1 AuslG nur eingreift, wenn der Arbeitgeber die Pflicht des Ausländers zur unverzüglichen Ausreise kannte oder hätte kennen müssen.

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem Drittbetrieb erbringt und hierbei hinsichtlich der Arbeitsausführung den Weisungen des fremden Betriebsinhabers oder seiner Repräsentanten unterliegt; die Leistung des entsendenden Arbeitgebers (Verleihers) beschränkt sich darauf, den Arbeitnehmer einem Dritten als Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, während der Dritte (Entleiher) ein Weisungsrecht hinsichtlich der Konkretisierung der vom Leiharbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung erhält (BAG, Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - [BB 1977, 945], Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - [GewArch 1979, 244]).

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt jedenfalls dann vor, wenn im Rahmen einer auf Gewinnerzielung gerichteten selbständigen Tätigkeit ein Arbeitnehmer einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird und es sich dabei nicht um eine nur gelegentliche, sondern um eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit handelt (BAG, Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - [a.a.O.], Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Diese ist mit dem Wesen einer Kostenvorschrift nicht unvereinbar (BVerfGE 50, 217 [226] betreffend Verwaltungsgebühren).

    Dieses ist zwar durch vorrangiges Verfassungsrecht begrenzt, insbesondere durch das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und damit auch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot (BVerfGE 50, 217 [227]).

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Insbesondere steht der Annahme einer Beschäftigung das Fehlen der nach § 19 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582) - AFG - erforderlichen Arbeitserlaubnis nicht entgegen (zu den arbeitsrechtlichen Folgen BAG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - [NJW 1977, 1608] mit Nachw).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38 61 [102]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Solche Regelungen sind mit dem Grundrecht vereinbar, wenn sie durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründet sowie geeignet und erforderlich sind, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, und keinen unzumutbaren Eingriff zum Inhalt haben (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 47 [59]; 47, 285 [321]).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Solche Regelungen sind mit dem Grundrecht vereinbar, wenn sie durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründet sowie geeignet und erforderlich sind, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, und keinen unzumutbaren Eingriff zum Inhalt haben (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 47 [59]; 47, 285 [321]).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38 61 [102]).
  • BVerwG, 10.04.1964 - VII C 68.61
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78
    Die angeführten Kosten werden gegenüber dem Pflichtigen durch Verwaltungsakt festgesetzt (vgl. zur Gebührenerhebung auch Urteil vom 10. April 1964 - BVerwG 7 C 68.61 - DÖV 1964, 712).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Das Verschulden muß sich auch auf das Tatbestandsmerkmal des Beschäftigens (BVerwGE 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 31/78]) und, wie sich nach dieser Rechtsprechung von selbst versteht, seit der Neufassung des § 24 Abs. 6 a AuslG durch das Gesetz vom 25. Juni 1975 (BGBl. I S. 1542) darauf beziehen, daß der Ausländer eine erforderliche Arbeitserlaubnis nicht besitzt.

    Eine andere Beurteilung kommt allerdings in Betracht, wenn in Wahrheit eine (verdeckte) Beschäftigung durch den "Hauptunternehmer" oder eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung (vgl. dazu BVerwGE 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 31/78]) vorliegt.

  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Dies folgt freilich nicht bereits daraus, daß die betreffenden Ausländer an der Baustelle des Klägers eingesetzt wurden; vielmehr kommt es darauf an, wem die Rechtsordnung unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse das Beschäftigen der nichtdeutschen Arbeitnehmer und damit auch die Pflicht zur Tragung der Abschiebungskosten zurechnet (vgl. BVerwG, U. v. 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, BVerwGE 59, 117 = NJW 1980, 2035 = EZAR 137 Nr. 3, U. v. 3. November 1987 - 1 C 37.84 -, BVerwGE 78, 231 = NVwZ 1988, 256 = EZAR 137 Nr. 9, u. B. v. 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, NVwZ 1989, 67 = InfAuslR 1988, 319 = EZAR 137 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, U. v. 6. Februar 1985 - 11 S 2704/82 -, VBlBW 1986, 28 = EZAR 137 Nr. 5, u. U. v. 11. Juni 1985 - 11 S 760/82 -, DÖV 1986, 160 = EZAR 137 Nr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 25. November 1982 - 17 A 1995/80 -, DÖV 1983, 429 = InfAuslR 1983, 247; Kloesel/Christ, a.a.O., § 24 AuslG, Anm. 16).

    Ein dahingehendes, die Haftung einschränkendes Verschuldenserfordernis ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut, wohl aber aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, welche u.a. die Beschäftigung sich illegal im Bundesgebiet aufhaltender Ausländer verhindern soll; dieser Abschreckungszweck kann nämlich nicht wirksam werden, wenn dem Arbeitgeber selbst bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen gar nicht erkennbar ist (vgl. BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., U. v. 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, a.a.O., u. B. v. 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 9. September 1976 - VII OE 74/76 -, u. U. v. 10. September 1981 - VII OE 19/80 -).

    In Anwendung dieser Grundsätze sind die Kosten für den Transport vom Polizeigewahrsam in R zum Flughafen in F und für den Transport und vom Polizeigewahrsam in R zur Justizvollzugsanstalt D, wo beide sich in Abschiebungshaft befanden, und von dort zum Flughafen in F sowie die Flugkosten jeweils durch die Abschiebung des betreffenden Ausländers entstanden (vgl. BVerwG, U. v. 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 26. April 1979 - VII OE 30/78 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 6. Februar 1985 - 11 S 2704/82 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 -, OVGE 36, 199 = DÖV 1983, 426 = InfAuslR 1983, 245; Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdnr. 711; Kanein/Renner, a.a.O., § 24 AuslG, Rdnr. 7; Kloesel/Christ, a.a.O., § 24 AuslG, Anm. 8).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Die Beschäftigung setzt ein wirksames Arbeitsverhältnis nicht voraus (BVerwGE 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 31/78]).

    Die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG ist eine Kostenvorschrift und zielt demgemäß in erster Linie auf die Sicherung des gegenüber dem Ausländer zumeist nicht zu realisierenden Kostenersatzes (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]).

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Der Entleiher als Arbeitgeber hat in dieser Konstellation auch die Abschiebungskosten zu tragen (BVerwG, Urteil vom 13.11.1979, 1 C 31/78, BVerwGE 59, 117 ff., Juris Rn. 27) .

    Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt dann gewerbsmäßig, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer auf Gewinnerzielung gerichteten selbstständigen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wird und es sich dabei nicht um eine nur gelegentliche, sondern um eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit handelt (BVerwG, Urteil vom 13.11.1979, 1 C 31/78, BVerwGE 59, 117 ff., Juris Rn. 29 m.w.N. zur Rspr. des BAG) .

  • VG Aachen, 10.09.2014 - 8 K 2329/12

    Abschiebung, Abschiebungskosten, Haftkosten, Abschiebungshaft, Flugkosten,

    Weder besteht ein Gesamtschuldverhältnis der an einem Sammeltransport beteiligten Ausländer noch besteht eine Notwendigkeit und Rechtfertigung von Typisierungen, vgl. zu Abschiebungskosten das (zurück-verweisende) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, BVerwGE 59, 117-124, Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 3, NJW 1980, 2035; vgl. i. Ü. zu Fragen einer zulässigen Typisierung Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 -, BVerfGE 120, 1 ff. (30);Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 -, DStR 2010, 1563; Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07 -, BVerfGE 127, 224ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, OVGE BE 32, 45.

    Nach §§ 66, 67 AufenthG besteht dagegen keine Verpflichtung des Ausländers, der zur Botschaft des Landes A gebracht worden ist, Kostenanteile der Fahrten zu den weiter entfernten Botschaften der Länder B und C zu tragen, BVerwG, Urteil vom 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, a. a. O.

  • VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 4024/15

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten

    Die Verneinung der Arbeitgebereigenschaft des Klägers steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1979 (BVerwG, Urt. v. 13.11.1979, 1 C 31/78, juris).

    Die Haftung des Entleihers bejahte das Bundesverwaltungsgericht, weil nach den anzuwendenden Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht die Verträge zwischen dem Verleiher und den Leiharbeitnehmern unwirksam waren und deshalb ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und den Leiharbeitsnehmern als zustande gekommen galt (BVerwG, Urt. v. 13.11.1979, 1 C 31/78, juris, Rn. 27).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86

    Arbeitnehmerüberlassung - Fischereischiffe - Löschkolonne

    Ob ein Werkvertrag oder ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, richtet sich nach folgenden von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (s BSG Urteil vom 27. November 1980 - 8b/12 RAr 9/79 - DBlR 2443a zu § 141b AFG; BVerwG NJW 1980, 2035f; BAG AP § 1 AÜG Nr. 2, § 10 AÜG Nr. 5; BGH AP § 10 AÜG Nr. 2; BayObLG AP § 1 AÜG Nr. 3):.
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 19 B 12.750

    Leistungsbescheid; Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten; Beschäftigung

    In seiner Entscheidung von 13. November 1979 (BVerwGE 59, 117) hat das Bundesverwaltungsgericht die Haftungsvorschrift auf den Entleiher eines im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages tätigen Ausländers angewendet und sich dabei maßgeblich darauf gestützt, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses nach den Weisungen nicht des Verleihers, sondern des Entleihers tätig wird (zur Bedeutung von Weisungen für das Kriterium der Unselbstständigkeit vgl. unten).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84

    Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen

    Die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG ist eine Kostenvorschrift und zielt demgemäß in erster Linie auf die Sicherung des gegenüber dem Ausländer zumeist nicht zu realisierenden Kostenersatzes (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]).
  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 7 A 23/11

    Erstattung von Abschiebungskosten

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.1979 - 1 C 31/78 -, auf das die Beigeladene hinsichtlich ihres rechtlichen Standpunktes Bezug nimmt, ist lediglich davon die Rede, dass 11 Ausländer, die gemeinsam abgeschoben wurden, die Kosten des durch die Anmietung eines Busses für den Sammeltransport zum Flugplatz und die diesbezügliche Transportbegleitung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Ausländergesetz anteilig zu tragen hätten.
  • VG Koblenz, 12.12.2005 - 3 K 507/05

    Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen

  • BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 1533.79

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Verschuldens als Voraussetzung für Haftung

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87

    Ausländer - Auslagenerstattung - Abschiebungskosten - Illegaler Aufenthalt -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht