Weitere Entscheidung unten: AG Warburg, 13.05.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14, 1 C 34.14   

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BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14, 1 C 34.14 (https://dejure.org/2015,29838)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14, 1 C 34.14 (https://dejure.org/2015,29838)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14, 1 C 33.14, 1 C 34.14 (https://dejure.org/2015,29838)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AsylG §§ 27a, 31 Abs. 6, § 34a Abs. 1; Dublin II-VO Art. 2 Buchst. e, Art. 4 Abs. 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 Satz 2, Art. 20; Dublin III-VO Art. 49 Abs. 2; EMRK Art. 6; GRC Art. 41 Abs. 1
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; Dublin-Regelungen; Fristen; subjektives Recht; Überstellung; Verfahrensdauer; Verpflichtungsklage; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; Zustimmung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 27a, 31 Abs. 6, § 34a Abs. 1
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; Dublin-Regelungen; Fristen; Verfahrensdauer; Verpflichtungsklage; Wiederaufnahme; Zustimmung; Zuständigkeit; subjektives Recht; Überstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27a AsylVfG 1992, § 31 Abs 6 AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 AsylVfG 1992, Art 16 Abs 1 EGV 343/2003, Art 17 Abs 1 S 2 EGV 343/2003
    Frist für Aufnahmeersuchen im Dublin-Verfahren ist nicht drittschützend

  • Wolters Kluwer

    Begehren der Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung seines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung; Fristen für die Stellung eines Aufnahmeersuchens als subjektiven Rechte des Asylbewerbers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 27a, AsylG § ... 31 Abs. 6, AsylG § 34a, AsylG § 34a Abs. 1, VO 343/2003 Art. 2 Bst. 3, VO 343/2003 Art. 4 Abs. 3, VO 343/2003 Art. 16 Abs. 1, VO 343/2003 Art. 17 Abs. 1 S. 2, VO 343/2003 Art. 20, VO 604/2013 Art. 49 Abs. 2, EMRK Art. 6, GR-Charta Art. 41 Abs. 1
    Abschiebung, Abschiebungsanordnung, Anfechtungsklage, Dublinverfahren, Asylantrag, subjektives Recht, Überstellung, Verfahrensdauer, Verpflichtungsklage, Wiederaufnahme, Zuständigkeit, Zustimmung, Dublin II-VO, Frist

  • doev.de PDF

    Frist für Aufnahmeersuchen im Dublin-Verfahren nicht drittschützend

  • rewis.io

    Frist für Aufnahmeersuchen im Dublin-Verfahren ist nicht drittschützend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren der Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung seines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung; Fristen für die Stellung eines Aufnahmeersuchens als subjektiven Rechte des Asylbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufnahmeersuchen im Dublin-Verfahren - und die Frist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufnahmeersuchen im Dublin-Verfahren - und der Rechtsschutz für den Asylbewerber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dublin-II-Verfahren - Flüchtlinge können sich nicht auf Fristablauf berufen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 162
  • NVwZ 2016, 154
  • DÖV 2016, 227
 
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Wird zitiert von ... (443)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Vielmehr fordert das Dublin-Regelungswerk, dass im Fall einer vom Gericht für fehlerhaft erachteten Verpflichtung eines anderen Staats die für das Dublin-Verfahren zuständige Behörde - hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) - die Möglichkeit erhält, einen anderen Mitglied- oder Vertragsstaat, der nachrangig zuständig ist, um die Aufnahme oder Wiederaufnahme des Asylantragstellers zu ersuchen (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u.a. [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - Rn. 96 und vom 14. November 2013 - C-4/11 [ECLI:EU:C:2013:740], Puid - Rn. 33).

    Unter welchen Voraussetzungen im Fall einer überlangen Verfahrensdauer eine Pflicht zum Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaats nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO besteht (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u.a. - Rn. 108 und vom 14. November 2013 - C-4/11 - Rn. 35), braucht nicht entschieden werden.

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Vielmehr fordert das Dublin-Regelungswerk, dass im Fall einer vom Gericht für fehlerhaft erachteten Verpflichtung eines anderen Staats die für das Dublin-Verfahren zuständige Behörde - hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) - die Möglichkeit erhält, einen anderen Mitglied- oder Vertragsstaat, der nachrangig zuständig ist, um die Aufnahme oder Wiederaufnahme des Asylantragstellers zu ersuchen (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u.a. [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - Rn. 96 und vom 14. November 2013 - C-4/11 [ECLI:EU:C:2013:740], Puid - Rn. 33).

    Unter welchen Voraussetzungen im Fall einer überlangen Verfahrensdauer eine Pflicht zum Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaats nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO besteht (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u.a. - Rn. 108 und vom 14. November 2013 - C-4/11 - Rn. 35), braucht nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Die Asylanträge sind unzulässig") liegt nicht lediglich eine Feststellung vor, sondern eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie das § 31 Abs. 6 AsylG verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12).

    Diese Vorschrift ist mit den unionsrechtlichen Bestimmungen des Dublin-Regelungswerks vereinbar, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - näher ausgeführt hat.

  • EGMR, 17.05.2011 - 43408/08

    IZEVBEKHAI AND OTHERS v. IRELAND

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Hierzu gehören Streitigkeiten über Einreise, Aufenthalt und Ausweisung von Ausländern nicht (EGMR, Urteil vom 17. Mai 2011 - Nr. 43408/08, Izevbekhai u.a./Irland - NVwZ 2012, 686 Rn. 83; Entscheidung vom 24. März 2015 - Nr. 37074/13, Kerkez/Deutschland - EuGRZ 2015, 464 Rn. 40).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Denn in der Rechtsprechung des EuGH ist geklärt, dass sich dieses Recht nach seinem eindeutigen Wortlaut ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union richtet und nicht an die Mitgliedstaaten, selbst wenn diese Unionsrecht anwenden (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Boudjlida - Rn. 32 m.w.N.).
  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Hierzu gehören Streitigkeiten über Einreise, Aufenthalt und Ausweisung von Ausländern nicht (EGMR, Urteil vom 17. Mai 2011 - Nr. 43408/08, Izevbekhai u.a./Irland - NVwZ 2012, 686 Rn. 83; Entscheidung vom 24. März 2015 - Nr. 37074/13, Kerkez/Deutschland - EuGRZ 2015, 464 Rn. 40).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Die Stellung eines solchen Ersuchens, das den Lauf von zuständigkeitsbegründenden Fristen auslöst, ist eine dem Bundesamt zugewiesene Aufgabe, die das Gericht im Fall des Durchentscheidens nicht erfüllen könnte (zur Notwendigkeit der Sicherung der dem Bundesamt zugewiesenen Steuerungsfunktion im Fall der gerichtlichen Überprüfung einer Einstellungsentscheidung nach §§ 32, 33 AsylG vgl. schon BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache "Abdullahi" entschieden, dass in einer Situation wie der vorliegenden, in der der ersuchte Mitgliedstaat der Aufnahme des Asylbewerbers zugestimmt hat, der Betroffene der Entscheidung, den Asylantrag nicht zu prüfen und den Asylbewerber in einen anderen Mitgliedstaat zu überstellen, nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der GRC ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 [ECLI:EU:C:2013:813], Abdullahi - Rn. 60).
  • BVerwG, 15.04.2014 - 10 B 17.14

    Klärungsbedürftigkeit des Begriffs "systemischer Mangel" im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Fehlen einer Fristvorgabe für die Stellung eines Wiederaufnahmeersuchens in der Dublin II-VO keine Regelungslücke darstellt, die durch eine analoge Anwendung von Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Dublin II-VO zu schließen wäre (BVerwG, Beschluss vom 15. April 2014 - 10 B 17.14 - juris Rn. 13; vgl. auch Beschluss vom 21. Mai 2014 - 10 B 31.14 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

  • BVerwG, 21.05.2014 - 10 B 31.14

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendung der Frist des Art. 17 Abs. 1 S. 2

  • VGH Hessen, 25.08.2014 - 2 A 976/14

    Abschiebungsanordnung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen

  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Das Berufungsgericht hat allerdings zutreffend dahin erkannt, dass hinsichtlich der Unzulässigkeitsentscheidung in Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 4. Oktober 2013 nur die Anfechtungsklage statthaft ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - NVwZ 2016, 154 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Kläger erhobene Anfechtungsklage nicht nur hinsichtlich der Abschiebungsanordnung, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrags wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit die allein statthafte Klageart ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Rn. 13 ff.).

    In diesem Sinne sind die Bestimmungen zur Zuständigkeit für Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen - im Gegensatz etwa zur Fristenregelung für die Stellung eines Aufnahmegesuchs nach Art. 17 Abs. 1 der Dublin II-VO (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Rn. 17 ff.) - individualschützend und vermitteln dem Betroffenen folglich ein subjektives Recht.

  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Ungeachtet der gewählten Formulierung hat das Bundesamt im angefochtenen Bescheid unter Ziffer 1 ("Der Asylantrag ist unzulässig") eine rechtsgestaltende Regelung über die Unzulässigkeit des Asylantrags wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit nach § 27a Asyl(Vf)G (inzwischen: § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG) getroffen; hiergegen ist die Anfechtungsklage die allein statthafte Klageart (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Buchholz 451.902 Europ Ausländer- u Asylrecht Nr. 79 Rn. 13 ff.).

    Sie dienen der zeitnahen Feststellung des zuständigen Mitgliedstaats, ohne dem Antragsteller einen Anspruch auf Prüfung des Asylantrags durch einen bestimmten Mitgliedstaat zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Buchholz 451.902 Europ Ausländer- u Asylrecht Nr. 79 Rn. 17 ff. m.w.N. zur Fristenregelung für die Stellung eines Aufnahmegesuchs nach Art. 17 Abs. 1 Dublin II-VO).

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Rechtsprechung
   AG Warburg, 13.05.2014 - 1 C 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13703
AG Warburg, 13.05.2014 - 1 C 32/14 (https://dejure.org/2014,13703)
AG Warburg, Entscheidung vom 13.05.2014 - 1 C 32/14 (https://dejure.org/2014,13703)
AG Warburg, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 1 C 32/14 (https://dejure.org/2014,13703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftrag des Einbaus bestimmter Ersatzteile als Vereinbarung einer vollständigen Reparatur eines Fahrzeuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    "Reparaturauftrag" oder nicht? - Beweisführung: Schriftlicher Werkstattauftrag schafft Klarheit

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