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   BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97   

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BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Bestimmbarkeit - Willenserklärungen - Ausnahmefall - Billigkeitsvorschriften - Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge - Erstattungsanspruch - Geldleistungsanspruch - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Koppelungsverbot - Lastenverteilung - Politische ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 84; AuslG § 7 Abs. 2; AuslG § 14 Abs. 1 S. 2; AuslG § 32 a; AuslG § 46 Nr. 6; AuslG § 54; BGB § 138; VwVG § 1 Abs. 2; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; VwVfG §§ 24 ff.; VwVfG § 56
    D (A), Bürgerkriegsflüchtlinge, Bosnier, Verpflichtungserklärung, Erstattungsanspruch, Auslegung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 32 a; ; AuslG § 46 Nr. 6; ; AuslG § 54; ; AuslG § 84; ; BGB § ... 138; ; VwVG § 1 Abs. 2; ; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; ; VwVfG § 24 ff.; ; VwVfG § 56

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen durch Angehörige aufgrund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Verwaltungsverfahrensrecht - Geltendmachung und Begründung des Erstattungsanspruchs nach § 84 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § 84 AuslG

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einseitige Verpflichtungserklärung im Verwaltungsrecht; intendiertes Ermessen; Atypik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 1
  • NJW 1999, 3279 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 165
  • NVwZ 1999, 779
  • DVBl 1999, 537
  • DÖV 1999, 600
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    BVerwG 1 C 33.97 VGH 12 B 96.1165.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im wesentlichen ausgeführt (NVwZ-RR 1998, 264 = InfAuslR 1998, 45):.

  • BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97

    Verwaltungsverfahrensrecht - Sittenwidrigkeit von Verwaltungshandeln;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Offenbleiben kann, ob etwaige Rechtsmängel die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen oder die Berechtigung der Beklagten berühren, sie entgegenzunehmen und zur Grundlage der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 1 DVAuslG zu machen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1997 - BVerwG 1 B 138.97 - Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 411 = InfAuslR 1997, 395).

    Soweit dies mit den auf den Einzelfall bezogenen Aussagen im Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 (a.a.O.) nicht übereinstimmt, hält der Senat an diesen nicht fest.

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Dies wird besonders augenfällig, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, um die Einreise und einen längeren (etwa zu Ausbildungszwecken) oder sogar auf Dauer angelegten Aufenthalt des Ausländers (etwa zur Familienzusammenführung) zu ermöglichen, die Geltungsdauer des Visums aber wie üblich auf drei Monate beschränkt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 11 = NVwZ 1997, 189).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Darauf, ob die Verpflichtungserklärung vom 06.10.2011 - die sich ohnehin nur auf den Kläger zu 1 bezieht - weiterhin Bestand hat oder beispielsweise auf Grund des Wechsels des Aufenthaltszwecks mit dem Ende des Studiums zwischenzeitlich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33/97 - Rn. 34), kommt es daher vorliegend nicht an.
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur grundsätzlichen zeitlichen Begrenzung von Verpflichtungserklärungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ) und ist im Ansatz revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Die Belastung des Verpflichtungsgebers bzw. seiner Erben mit den hier geltend gemachten Kosten ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlingen auf der Grundlage entsprechender Aufnahmeanordnungen auch öffentlichen Interessen diente; die mit der Aufnahme verbundenen Lasten und Risiken sollten dementsprechend nicht nur von Privaten und nichtstaatlichen Stellen, sondern auch von der öffentlichen Hand getragen werden (vgl. zur Aufnahme bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ).

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    Dies befugt die öffentliche Stelle, die die Mittel aufgewendet hat, die Erstattung durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend zu machen, BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 - und vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - (zu § 84 AuslG 1990), beide in juris.

    Ergänzend sind für die Auslegung der Erklärungen die zur Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen getroffenen Aufnahmeanordnungen des MIK vom 26. September 2013, Az. 15-39.12.03-1-13-100(2603) und vom 3. Februar 2014, Az. 15-39.12.03-1-13-346(2603) heranzuziehen, vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1 ff. und juris, Rdn. 30.

    Allein diese Auslegung wird dem Zweck der Verpflichtungserklärungen gerecht, die von den obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern festgelegten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt syrischer Staatangehöriger, die infolge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten, zu erfüllen, vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 32.

    Die Geltungsdauer der mit Blick auf eine Verpflichtungserklärung erteilten Aufenthaltserlaubnis hat daher grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung für die Frage, für welchen Aufenthaltszweck und für welche (Gesamt-)Aufenthaltsdauer eine Verpflichtungserklärung gelten soll, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 34.

    Zudem ist es weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, vor der Einreise syrischer Flüchtlinge die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu verlangen, noch ist diese Erstattungspflicht im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die auf den Verpflichteten zukommen können, unverhältnismäßig, vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rdn. 40 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris (im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen).

    vgl. BVerwG vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - VG Regensburg, Urteil vom 13. Februar 2013 - 9 K 12/14 -, beide in juris.

    Ein Regelfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris.

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