Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1066
BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07 (https://dejure.org/2008,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 C 34.07 (https://dejure.org/2008,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 (https://dejure.org/2008,1066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 3 Satz 2, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 und Satz 6, § 23, § 26 Abs. 3 und 4; EG Art. 13; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts; Ausnahmen; Behinderung; Diskriminierung wegen Behinderung; Behinderter als Schutzberechtigter; keine Schutzerstreckung auf Dritte; Aufenthaltserlaubnis; allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmen; Behinderter als Schutzberechtigter; Behinderung; Diskriminierung wegen Behinderung; Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Schutz der Familie; Sicherung des Lebensunterhalts; allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; keine ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Möglichkeit des Absehens von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts zugunsten eines Ausländers i.R.d. Erteilung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Niederlassungserlaubnis - Ausländer ohne gesicherten Lebensunterhalt

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 6; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; EG Art. 13; AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Lebensunterhalt, Behinderte, Familienangehörige, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgebot, Pflege, Schutz von Ehe und Familie

  • Judicialis

    AufenthG § 2 Abs. 3; ; AufenthG § ... 5 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 2; ; AufenthG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 3; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 6; ; AufenthG § 23; ; AufenthG § 26 Abs. 3; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; EG Art. 13; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts; Ausnahmen; Behinderung; Diskriminierung wegen Behinderung; Behinderter als Schutzberechtigter; keine Schutzerstreckung auf Dritte; Aufenthaltserlaubnis; allgemeine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Niederlassungserlaubnis ohne gesicherten Lebensunterhalt

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis bei Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG Lebensunterhaltsdeckung bei Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhaltsdeckung bei Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Niederlassungserlaubnis bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 246
  • FamRZ 2009, 327
  • DVBl 2009, 203 (Ls.)
  • DÖV 2009, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 (2 BvR 2483/06) hervorgehoben, dass es mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sei, einen Aufenthaltstitel nur deshalb zu versagen, weil der Lebensunterhalt infolge der Ehe nicht gesichert sei, während er ohne Eheschließung gesichert wäre.

    Der von der Revision zur Stützung ihrer Auffassung herangezogene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2007 (2 BvR 2483/06 - NVwZ 2007, 1302) betrifft eine andere Fallkonstellation als die vorliegende.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst namentlich die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 ).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Eine Erstreckung der in § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugunsten Behinderter getroffenen Regelung auf die Klägerin kann auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Sache Coleman (Urteil vom 17. Juli 2008 - C-303/06 - NJW 2008, 2763 ff.) abgeleitet werden.
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Dafür spricht auch der Hinweis der Gesetzesmaterialien auf das besondere Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, das nur Behinderte selbst als Grundrechtsträger schützt, diese allerdings auch vor indirekter, mittelbarer Diskriminierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ; Eckertz-Höfer, in: Alternativkommentar zum GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 3, Rn. 134, 138; zur mittelbaren Diskriminierung vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - Rn. 49 - juris).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Dafür spricht auch der Hinweis der Gesetzesmaterialien auf das besondere Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, das nur Behinderte selbst als Grundrechtsträger schützt, diese allerdings auch vor indirekter, mittelbarer Diskriminierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ; Eckertz-Höfer, in: Alternativkommentar zum GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 3, Rn. 134, 138; zur mittelbaren Diskriminierung vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - Rn. 49 - juris).
  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Im Übrigen hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung in der Sache Bartsch hervorgehoben, dass sich das Diskriminierungsverbot nach Art. 13 EG (dort: wegen des Alters) nicht auf nationale Regelungen bezieht, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug haben, etwa weil sie nicht der Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie dienen (vgl. Urteil vom 23. September 2008 - C-427/06 - NZA 2008, 1119 f. ).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Denn das Berufungsgericht müsste, wenn es jetzt entschiede, diese Gesetzesfassung zugrunde legen und insbesondere die durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) inzwischen eingetretenen Rechtsänderungen beachten (stRspr. vgl. etwa Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - NVwZ 2008, 333 Rn. 13 m.w.N.).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Auch aus Art. 8 EMRK folgt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Anspruch auf einen bestimmten Aufenthaltstitel, vielmehr kommt es auf die tatsächliche Möglichkeit zur Fortsetzung des Aufenthalts an (vgl. Große Kammer EuGHMR, Urteil vom 15. Januar 2007 - Nr. 60654/00 - Sisojeva ./. Lettland - InfAuslR 2007, 140, Rn. 91).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
    Hierfür spricht neben dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG insbesondere die gesetzgeberische Wertung, die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen (vgl. hierzu BTDrucks 15/420 S. 70 und Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - Rn. 21 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Sie ist daher auf den dauerhaften Verbleib eines Ausländers im Bundesgebiet angelegt (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - Buchholz 402.242 § 26 AufenthG Nr. 3 Rn. 16 und 20 m.w.N.).

    Vielmehr trifft § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG insoweit eine abschließende Regelung und macht die Unterhaltssicherung bei der Niederlassungserlaubnis - anders als im Anwendungsbereich des § 5 AufenthG - mithin nicht zu einer Regelerteilungsvoraussetzung, sondern zu einer zwingenden Erteilungsvoraussetzung (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Es geht nicht um die Beendigung des Aufenthalts, sondern allein um die Frage, ob der Kläger seinen Aufenthalt im Bundesgebiet - und damit die Fortsetzung seiner familiären Lebensgemeinschaft - auf einen befristeten Aufenthaltstitel oder eine auf Dauer angelegte Niederlassungserlaubnis stützen kann (vgl. hierzu nochmals Urteile vom 28. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 23 ff. sowie vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Ausnahmen von der Regel sind daher grundsätzlich eng auszulegen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - Rn. 16 - NVwZ 2009, 246 zu Ausnahmen von der Unterhaltssicherung bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - (Buchholz 402.242 § 26 AufenthG Nr. 3 = NVwZ 2009, 246) eine Anwendbarkeit von § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Fällen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG verneint hat, bezog sich dies nur auf die Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13

    Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthalt aus familiären Gründen;

    Dieser stellt allein darauf ab, dass der Ausländer die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann, zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse in der Person des Ausländers vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, NVwZ 2009, 246 = juris, Rdn. 15;.
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Doch vermag sie in aller Regel einen Anspruch auf Erteilung eines bestimmten Aufenthaltstitels - insbesondere eines unbefristeten an Stelle eines vorhandenen befristeten Titels - nicht zu begründen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - Buchholz 402.242 § 26 AufenthG Nr. 3 Rn. 24).
  • VG Münster, 09.03.2017 - 8 K 488/16

    Niederlassungserlaubnis ; Sicherung; Lebensunterhalt; Pflegegeld;

    Nach dieser Vorschrift ist von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nur zugunsten desjenigen Ausländers abzusehen, der diese selbst wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann, nicht aber zugunsten eines den Kranken oder Behinderten pflegenden Dritten (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, www.bverwg.de, Rn. 15 ff. = FamRZ 2009, 32).

    Die Erteilungsvoraussetzung ist zwingend (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, www.bverwg.de, Rn. 13 = FamRZ 2009, 32; wegen einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vgl. zu einem Ausnahmefall i. S. des § 5 AufenthG VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2013 - 15 K 313.12 -, juris).

    Von der Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts kann auch nicht durch Rückgriff auf die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG abgesehen werden (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, www.bverwg.de, Rn. 19 ff. = FamRZ 2009, 32).

    Die Notwendigkeit vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, ergibt sich für die Kläger auch nicht aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, www.bverwg.de, Rn. 23 ff. = FamRZ 2009, 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 24.11

    Niederlassungserlaubnis; Bedarfsgemeinschaft; (keine) Sicherung des

    Unter Berücksichtigung der Privilegierungen nach § 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG fehlt es indes an der gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG geforderten Sicherung des Lebensunterhalts, auf die auch im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen grundsätzlich nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 1 C 34.07 - juris, Rn. 14).

    § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG ist deshalb als Ausnahme von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen, so dass etwa eine analoge Anwendung der Vorschrift auf nicht selbst erkrankte oder behinderte Dritte ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris, Rz. 15 f.).

    Der Gesetzgeber hat die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG als stärkste Form der Aufenthaltsverfestigung durch Verweis auf § 9 Abs. 2 AufenthG nämlich nicht nur von besonderen Integrationserfordernissen abhängig gemacht, die über die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG hinausgehen, sondern für bestimmte Personengruppen zugleich Ausnahmen geschaffen, die ihrerseits abschließend sind und systematisch keinen Rückgriff auf die allgemeine Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zulassen (vgl. (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris, Rz. 20).

  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, juris (Rn. 16).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 -, juris (Rn. 24); BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, juris (Rn. 23 ff.).

    vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 15. Januar 2007 - Nr. 60654/00 , NVwZ 2008, 979 (981); BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 -, juris (Rn. 26).

  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

    Auch im Falle einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG, über die die Klägerin verfügt, kann die familiäre Gemeinschaft fortgesetzt werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis - wie hier - jeweils verlängert wird und keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen werden (vgl. BVerwG v. 28.10.2008, 1 C 34/07, juris).
  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem ganz ähnlich gelagerten Fall bereits geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34/07 -, juris Rn. 15 ff.; ebenso Zeitler, in: HTK-AuslR, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Rn. 10).

    Gegen eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 3 AufenthG (bzw. teleologische Extension) spricht neben dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG die gesetzgeberische Wertung, die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen (vgl. hierzu BT-Drucks. 15/420, S. 70 und BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, juris Rn. 21 sowie vom 28. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 16).

    Dafür spricht auch der Hinweis der Gesetzesmaterialien auf das besondere Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, das nur Behinderte/Kranke selbst als Grundrechtsträger schützt, und zwar auch vor indirekter, mittelbarer Diskriminierung (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21

    Absehen von den Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 Satz 2 und 9 Abs. 2 Satz 6

  • BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16

    Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur

  • VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG Köln, 17.11.2020 - 12 K 542/20
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2014 - 13 LA 108/14

    Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts durch Zahlung von Pflegegeld

  • VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 148.09

    Sicherung des Lebensunterhalts als eine Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 C 16.2086

    Erfolgreicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VG Wiesbaden, 22.04.2009 - 4 K 196/09

    Keine Niederlassungserlaubnis bei altersbedingtem Unvermögen der

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

  • OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die

  • VG Aachen, 24.07.2013 - 8 K 2210/11

    Aufenthaltserlaubnis; familiäre Gründe; humanitäre Gründe; Titelerteilungssperre;

  • VG Mainz, 22.06.2016 - 4 L 552/16

    Kein Bleiberecht für ausländische Familie, die Lebensunterhalt nicht selbst

  • LSG Hessen, 16.01.2012 - L 8 KR 117/11

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweiligen Rechtsschutz -

  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Niederlassungserlaubnis; Verhältnis

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2011 - 8 PA 186/11

    Notwendigkeit der Sicherung des Lebensunterhalts für den Anspruch eines

  • VG Münster, 30.07.2009 - 8 K 169/09

    Flüchtlingsschutz, Qualifikationsrichtlinie, Familiennachzug

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 19 B 11.240

    Ausweisung

  • VG Halle, 06.11.2014 - 1 A 162/11

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Sicherung des

  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 24 K 7045/11

    Niederlassungserlaubnis; Erwerbsfähigkeit; eingeschränkt; Bemühungen;

  • OVG Bremen, 01.09.2011 - 1 B 105/11

    Niederlassungserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung,

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • VG Aachen, 27.02.2013 - 8b K 906/11
  • VG Bayreuth, 13.03.2012 - B 1 K 09.545

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis

  • VG Wiesbaden, 25.11.2008 - 6 K 914/08

    Ermessenseinbürgerung bei unverschuldetem Bezug von Sozialleistungen; keine

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 19 ZB 08.1509

    Niederlassungserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht