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   BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18   

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BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18 (https://dejure.org/2019,27385)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 (https://dejure.org/2019,27385)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 1 C 37.18 (https://dejure.org/2019,27385)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 3, 3a und 3b; VwGO § 108 Abs. 1; RL 2011/95/EU Art. 4 Abs. 3 und 4, Art. 9
    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung; Flüchtlingseigenschaft; Gefahrenprognose; Minderjähriger; Nichterweislichkeit; Syrien; Verfolgung; beachtliche Wahrscheinlichkeit; begründete Furcht vor Verfolgung; unklare Erkenntnislage; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Gefahrenprognose für eine begründete Furcht vor Verfolgung i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG anhand des Maßstabs der beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit; Erforderliche Überzeugungsgewissheit der Tatsachengerichte nach § 108 Abs. 1 VwGO auch bei unklarer Erkenntnislage; ...

  • rewis.io

    Rückkehrgefährdung eines syrischen Staatsangehörigen, der sich durch Ausreise der Reservedienstpflicht entzogen hat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3, VwGO § 108 Abs. 1, RL 2011/95/EU Art. 4, RL 2011/95/EU Art. 9
    Syrien, Aufstockungsklage, Upgrade-Klage, Verfolgung, Gefahrenprognose, beachtliche Wahrscheinlichkeit, Überzeugungsgewissheit, unklare Erkenntnislage, Nichterweislichkeit, Beweislast; Beweiserleichterung

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flüchtlingseigenschaft; Syrien; Minderjähriger; Auslandsaufenthalt; Verfolgung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gefahrenprognose; beachtliche Wahrscheinlichkeit; Überzeugungsgewissheit; unklare Erkenntnislage; Nichterweislichkeit; (materielle) Beweislast; ...

  • rechtsportal.de

    Gefahrenprognose für eine begründete Furcht vor Verfolgung i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG anhand des Maßstabs der beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit; Erforderliche Überzeugungsgewissheit der Tatsachengerichte nach § 108 Abs. 1 VwGO auch bei unklarer Erkenntnislage; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (207)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Da es sich vorliegend um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Tatsachengericht nach § 77 Abs. 1 AsylG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es seiner Entscheidung, wenn es diese nunmehr träfe, die aktuelle Fassung zugrunde legen, soweit nicht hiervon eine Abweichung aus Gründen des materiellen Rechts geboten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 12).

    Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 m.w.N. und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32; Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 m.w.N. und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32; Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

    Dies gilt jedenfalls bei einem - wie hier - nicht vorverfolgt ausgereisten Antragsteller hinsichtlich der Frage, ob ihm bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 44.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 14 S. 41; Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 13).

    Das materielle Recht enthält nur für besondere Situationen - etwa bei Vorverfolgten (Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2011/95/EU; vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [ECLI:EU:C:2010:105], Abdullah u.a. - Rn. 94; BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 15) und in Widerrufsfällen (Art. 14 Abs. 2 Richtlinie 2011/95/EU) - hinsichtlich der Rückkehrprognose einen vom Günstigkeitsprinzip abweichenden beweisrechtlichen Ansatz.

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein flüchtlingsrechtlich geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 22).

    Diese Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirkten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 22 und Beschluss vom 21. November 2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Dabei darf das Tatsachengericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern darf sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7 f. zur Gefahrenprognose bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AsylG).

    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls auch von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7 zur Gefahrenprognose bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AsylG).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 m.w.N. und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32; Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegen sprechen, dass ihnen erneut eine derartige Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 zur inhaltsgleichen Regelung in Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2004/83/EG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 14 A 2089/18

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Nachweis einer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Dabei wird es sich in angemessenem Umfang auch mit der Würdigung anderer Obergerichte auseinanderzusetzen zu haben, die eine politische Verfolgung in Syrien allein wegen einer (illegalen) Ausreise, der Stellung eines Asylantrags und eines längeren Aufenthalts im europäischen Ausland inzwischen verneinen (vgl. hierzu aus jüngster Zeit u.a. OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 2019 - 14 A 2089/18 - juris Rn. 42 ff. m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Das Berufungsgericht wird nunmehr abschließend zu würdigen haben, ob dem legal ausgereisten Kläger, der altersbedingt weiterhin (noch) nicht militärdienstpflichtig sein dürfte (zu militärdienstpflichtigen Personen vgl. die Ausführungen des Senats im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 1 C 31.18 ), bei Rückkehr nach Syrien wegen seines Aufenthalts in Deutschland gegebenenfalls in Verbindung mit (weiteren) gefahrerhöhenden Umständen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrechtlich beachtliche Behandlung in Anknüpfung an eine (unterstellte) oppositionelle Gesinnung oder einen anderen Verfolgungsgrund droht.
  • BVerwG, 04.12.1995 - 9 B 70.95

    Politische Verfolgung eines togoischen Staatsangehörigen bei Rückkehr nach Togo -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Auch die Wertung, dass eine Verfolgung "keineswegs ausgeschlossen" sei, genügt nicht für die Annahme einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 9 B 70.95 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
    Maßgebend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

  • BVerwG, 02.07.2018 - 1 B 37.18

    Bestehen einer Verknüpfung zwischen dem Verfolgungsgrund und Verfolgungshandlung

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 28.04.2017 - 1 B 73.17

    Maßgebliche Abwägung der für und gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände bei

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 28.04.2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).

    In diesen Fällen bedarf es in besonderem Maße einer umfassenden Auswertung aller Erkenntnisquellen zur allgemeinen Lage im Herkunftsland; hierauf aufbauend muss das Gericht bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung vornehmen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststellung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19).

    Nur wenn dem Tatsachengericht auf der Grundlage der zu seiner Überzeugung feststehenden Prognosebasis eine eigene Prognoseentscheidung nicht möglich ist, darf es eine an der materiellen Beweislast auszurichtende Nichterweislichkeitsentscheidung treffen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22

    Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan

    Das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gilt auch bei unsicherer Tatsachengrundlage (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 28.04.2017 - 1 B 73.17 - juris Rn. 10).

    In diesen Fällen bedarf es in besonderem Maße einer umfassenden Auswertung aller verfügbaren und sachdienlichen Erkenntnisquellen zur allgemeinen Lage im Herkunftsland; hierauf aufbauend muss das Gericht bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung vornehmen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststellung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 19).

    Nur wenn dem Tatsachengericht auf der Grundlage der zu seiner Überzeugung feststehenden Prognosebasis eine eigene Prognoseentscheidung nicht möglich ist, darf es eine an der materiellen Beweislast auszurichtende Nichterweislichkeitsentscheidung treffen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher

    Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 -, Juris Rn. 12).

    Ein nicht vorverfolgt ausgereister Schutzsuchender trägt die (materielle) Beweislast für eine ihm bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 37.18 -, Juris Rn. 22 ff.).

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