Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 10.10.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.2012 - 1 C 4.12   

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https://dejure.org/2012,40995
BVerwG, 03.04.2012 - 1 C 4.12 (https://dejure.org/2012,40995)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.2012 - 1 C 4.12 (https://dejure.org/2012,40995)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 2012 - 1 C 4.12 (https://dejure.org/2012,40995)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 5 S 987/15

    Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahn,

    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit Fallgestaltungen vergleichbar, in denen die Bindung kommunaler Haushaltsmittel "durch die Fachplanung verursacht" waren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 10.10.2013 - 1 C 4.12 -, SächsVBl 2014, 205 zur Umgestaltung eines Bahnübergangs).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54374
OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12 (https://dejure.org/2013,54374)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2013 - 1 C 4/12 (https://dejure.org/2013,54374)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 (https://dejure.org/2013,54374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Die Gemeinde kann sich bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht auf eine mangelhafte finanzielle Ausstattung berufen, bei der Anfechtung aber geltend machen, dass die für sie als Folge des Planfeststellungsbeschlusses entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3).

    Denn anders als in Verfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, in dem eine Berufung auf die kommunale Finanzhoheit zur Abwehr eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 EKrG nicht möglich sein dürfte (vgl. OVG M-V, Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 47), kann eine Gemeinde bei der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses geltend machen, dass die für sie als Folge der Planfeststellung entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3) und sie dadurch in ihrer Finanzhoheit verletzt ist.

    Zuletzt spricht auch der Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss bejaht hat (Urt. v. 7. Dezember 1995 a. a. O.), gegen die Annahme, eine Verletzung der Klägerin in eigenen Rechten sei offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08

    Kostentragungspflicht bei Ausbau eines Bahnübergangs

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Denn anders als in Verfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, in dem eine Berufung auf die kommunale Finanzhoheit zur Abwehr eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 EKrG nicht möglich sein dürfte (vgl. OVG M-V, Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 47), kann eine Gemeinde bei der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses geltend machen, dass die für sie als Folge der Planfeststellung entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3) und sie dadurch in ihrer Finanzhoheit verletzt ist.

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 42) hat dies in einem Rechtsstreit, dem unstreitig ein identischer Sachverhalt zu Grunde lag, verneint.

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 7/09

    Präklusion gemeindlicher Einwendungen gegen eine eisenbahnrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Insoweit ist es zunächst erforderlich, dass das Vorbringen der Gemeinde eindeutig als "Einwendung" und nicht als "Stellungnahme" eines Trägers öffentlicher Belange zu verstehen ist (vgl. ThürOVG, Urt. v. 19. Mai 2010 - 1 O 7/09 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 13.12.2012 - 1 C 12/09

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzlosigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 - 9 A 19.08 -, juris Rn. 28 m. w. N.; Senatsurt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 12/09 -, juris Rn. 24).18 Im vorliegenden Fall erscheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die von der Planung der Beigeladenen für die Klägerin ausgelösten Kosten eine Verletzung der kommunalen Finanzhoheit begründen könnte, da Haushaltsmittel der Klägerin gebunden werden und dieser nicht mehr zur Erfüllung anderer Aufgaben zur Verfügung stehen.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Sobald ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte später im Klagewege geltend zu machen, muss er im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Februar 2005 - 9 A 62.03 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 A 19.08

    Klagebefugnis einer Gemeinde für eine Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2008 - 9 A 19.08 -, juris Rn. 28 m. w. N.; Senatsurt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 12/09 -, juris Rn. 24).18 Im vorliegenden Fall erscheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die von der Planung der Beigeladenen für die Klägerin ausgelösten Kosten eine Verletzung der kommunalen Finanzhoheit begründen könnte, da Haushaltsmittel der Klägerin gebunden werden und dieser nicht mehr zur Erfüllung anderer Aufgaben zur Verfügung stehen.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12
    Diese Möglichkeit wäre nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; st. Rspr.) Dies ist hier jedoch nicht der Fall.
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Eine Unzumutbarkeit des Erhalts eines Kulturdenkmals liegt vor, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln der Gemeinde dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (vgl. Senatsurt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 21 [zum Fachplanungsrecht]).

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln der Gemeinde dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (vgl. Senatsurt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 21 [zum Fachplanungsrecht]).

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172; SächsOVG, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 24; OVG M-V, Urt. v. 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 -, juris Rn. 89;VGH BW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359).

    Jedoch ist nach dem insoweit maßgeblichen Inhalt des Schreibens davon auszugehen, dass sich die Klägerin nicht nur als Trägerin öffentlicher Belange äußern wollte (vgl. zu den Maßstäben, Senatsurt. v. 10. Oktober 2013 a. a. O., juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als der Senat (vgl. Urteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris Rn. 147 und vom 16.04.2012 - 1 C 4/12 - juris Rn. 49 ff.) - die Frage der Geltung der Rückführungsrichtlinie für Abschiebungsandrohungen, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 24.12.2010 erlassen worden sind, zunächst verneint (Urteile vom 14.02.2012 - 1 C.11 - InfAuslR 2012, 255 Rn. 35 und vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 15), zuletzt jedoch offen gelassenen (Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - m.w.N. und vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14

    Kulturdenkmal, öffentliches Unternehmen; Erhaltenspflicht

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln der Gemeinde dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (vgl. Senatsurt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 21 [zum Fachplanungsrecht]).
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