Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 30.05.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13   

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https://dejure.org/2014,1611
BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13 (https://dejure.org/2014,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 C 4.13 (https://dejure.org/2014,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 (https://dejure.org/2014,1611)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2, § ... 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 25, 68 AsylVfG § 55 Abs. 1 und 3; AsylbLG § 1 Abs. 1, § 8; GFK Art. 33; Richtlinie 2003/9/EG Art. 3, 13; Richtlinie 2011/95/EU Art. 13; VwGO § 137 Abs. 2
    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit; deklaratorisch; Ermessen; Erstattung; Erstattungsanspruch; Haftung; Heranziehung; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Garantiegeber; Lebensunterhalt; Leistungsbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2; § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; §§ 25, 68
    Asylbewerber; Asylverfahren; Auslegung; Bedürftigkeit; Ermessen; Erstattung; Erstattungsanspruch; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Garantiegeber; Haftung; Heranziehung; Lebensunterhalt; Leistungsbescheid; Regelfall; Sozialleistung; Tatsachenfeststellung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 25 AufenthG 2004, § 68 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 AsylVfG 1992
    Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG 2004; Pflicht zur Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch bei Flüchtlingsanerkennung

  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht aus einer Verpflichtungserklärung i.R.d. Bezugs von Leistungen für einen Ausländer während des Asylverfahrens; Enden des Asylverfahrens mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hinsichtlich Erstattungspflicht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 1 S. 2, AufenthG § ... 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 25, AufenthG § 68, AsylVfG § 55 Abs. 1, AsylVfG § 55 Abs. 3, AsylbLG § 1 Abs. 1, AsylbLG § 8, GFK Art. 33, RL 2003/9/EG Art. 3, RL 2003/9/EG Art. 13, RL 2011/95/EG Art. 13, VwGO § 137 Abs. 2
    Asylbewerber, Asylverfahren, atypischer Ausnahmefall, atypischer Fall, Auslegung, Bedürftigkeit, deklaratorisch, Ermessen, Erstattung, Kostenerstattung, Erstattungsanspruch, Haftung, Heranziehung, Flüchtlingseigenschaft, Garantiegeber, Lebensunterhalt, Leistungsbescheid, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 25, § 68 AufenthG, § 55 Abs. 1 und 3 AsylVfG, § 1 Abs. 1, § 8 AsylbLG, Art. 33 GFK, Art. 3, Art. 13 RL 2003/9/EG, Art. 13 RL 2011/95/EU, § 137 Abs. 2 VwGO
    Ausländerrecht: Heranziehung des Garantiegebers bei Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Heranziehung des Garantiegebers bei Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Asylverfahren und Flüchtlingsanerkennung; ...

  • rewis.io

    Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG 2004; Pflicht zur Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch bei Flüchtlingsanerkennung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungspflicht aus einer Verpflichtungserklärung i.R.d. Bezugs von Leistungen für einen Ausländer während des Asylverfahrens; Enden des Asylverfahrens mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hinsichtlich Erstattungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylbewerberleistungen - und die Erstattungspflicht aus einer Verpflichtungserklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungspflicht aus Verpflichtungserklärung nach dem AufenthG umfasst auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungspflicht aus Verpflichtungserklärung nach dem AufenthG umfasst auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Selbstverpflichtung für Lebensunterhalt eines Ausländers auch nach Flüchtlingsanerkennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 65
  • NVwZ-RR 2014, 533
  • DÖV 2014, 679
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Diese Regelung setzt die Befugnis der erstattungsberechtigten Stelle voraus, den Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend zu machen (Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 zu § 84 AuslG 1990 = Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 2 S. 4 ).

    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (Urteile vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 = Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 2 S. 4 und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 31).

    Anders als in der dem Urteil vom 24. November 1998 zugrunde liegenden Fallkonstellation, die die Aufnahme von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen im Jahr 1992 betraf, war der im Visumverfahren geltend gemachte Aufenthaltszweck von Frau B. rein privater Natur und keine durch eine politische Leitentscheidung oberster Landes- und Bundesbehörden begründete öffentliche Angelegenheit (Urteil vom 24. November 1998 a.a.O. S. 19 f. bzw. S. 18 f.).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Leistungsbescheids bestimmt sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt seines Erlasses maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 = Buchholz 402.242 § 66 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 12).

    Im Übrigen bleibt die Möglichkeit einer Reduzierung der Kostenschuld aus Verhältnismäßigkeitsgründen - wofür hier nichts ersichtlich ist - dem Vollstreckungsverfahren vorbehalten (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 = Buchholz 402.242 § 66 AufenthG Nr. 2, jeweils Rn. 36 f.).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Denn die Genfer Flüchtlingskonvention selbst gewährt dem Flüchtling unmittelbar kein Aufenthaltsrecht, sondern nur Abschiebungsschutz gemäß Art. 33 GFK; im Übrigen stehen ihre Gewährungen unter dem Vorbehalt des rechtmäßigen Aufenthalts (vgl. zu Art. 26 und Art. 31 GFK: Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = Buchholz 402.22 Art. 26 GK Nr. 3, jeweils Rn. 16 ff.).
  • LSG Bayern, 12.11.2008 - L 11 B 845/08

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Verpflichtungserklärung hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    2.1 Der Senat folgt der Auffassung des Berufungsgerichts, die Asylantragstellung durch den in der Verpflichtungserklärung genannten Ausländer hindere nicht die Inanspruchnahme des Garantiegebers (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 21. März 2013 - 12 S 1188/12 -, VBlBW 2013, 348; BayLSG, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY -, FEVS 60, 427; a.A. BayVGH, Urteil vom 3. März 1998 - 12 B 96.3002 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    2.1 Der Senat folgt der Auffassung des Berufungsgerichts, die Asylantragstellung durch den in der Verpflichtungserklärung genannten Ausländer hindere nicht die Inanspruchnahme des Garantiegebers (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 21. März 2013 - 12 S 1188/12 -, VBlBW 2013, 348; BayLSG, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY -, FEVS 60, 427; a.A. BayVGH, Urteil vom 3. März 1998 - 12 B 96.3002 - ).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Zudem wirkt diese Regelung, die die Ableitung von Aufenthaltsrechten aus der Dauer aussichtsloser Asylverfahren verhindern (BTDrucks 9/875 S. 21 zu § 17 Abs. 3 AsylVfG 1982) und die Eingliederung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland erleichtern soll (Urteil vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 14, jeweils Rn. 16), nach Sinn und Zweck nur zugunsten des Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlings und äußert keine Wirkungen zugunsten eines Garantiegebers als Drittem.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (Urteile vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 = Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 2 S. 4 und vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 31).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    Diese Bindung tritt nur dann nicht ein, wenn die Auslegung des Tatrichters auf einem Rechtsirrtum oder einem Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln beruht (vgl. u.a. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45 S. 35 ).
  • VGH Bayern, 03.03.1998 - 12 B 96.3002
    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13
    2.1 Der Senat folgt der Auffassung des Berufungsgerichts, die Asylantragstellung durch den in der Verpflichtungserklärung genannten Ausländer hindere nicht die Inanspruchnahme des Garantiegebers (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 21. März 2013 - 12 S 1188/12 -, VBlBW 2013, 348; BayLSG, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY -, FEVS 60, 427; a.A. BayVGH, Urteil vom 3. März 1998 - 12 B 96.3002 - ).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Leistungsbescheids bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 12 und vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 9).

    Diese Regelung setzt die Befugnis der erstattungsberechtigten Stelle voraus, den Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt geltend zu machen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 8).

    Diese Bindung tritt nur dann nicht ein, wenn - wie hier - die Auslegung des Tatrichters auf einem Rechtsirrtum oder einem Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 10).

    Insbesondere führt der Umstand, dass auf die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts ein Rechtsanspruch besteht, nicht zu einem Entfallen der Haftung (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 12).

    Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Verpflichtungsgeber und dem Beklagten als Leistungsträger wirken sich die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Richtlinie 2011/95/EU unmittelbar nicht aus; sie können daher einem Erstattungsanspruch gegen den Garantiegeber grundsätzlich nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 15).

    Wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltsgenehmigung einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung führen könnte, ist der Anspruch geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4.13 - BVerwGE 149, 65 Rn. 16).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

    Mit ihr entsteht nach § 68 Abs. 1 AufenthG eine Verpflichtung gegenüber dem Staat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - L 5 AS 643/15 B ER -, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwGE 149, 65 ), die Kosten für den Lebensunterhalt des Klägers zu 1) für die Dauer seines tatsächlichen Aufenthaltes zu tragen.
  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    Dies befugt die öffentliche Stelle, die die Mittel aufgewendet hat, die Erstattung durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend zu machen, BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 - und vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - (zu § 84 AuslG 1990), beide in juris.

    vgl. zur Frage der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung eines Wechsels des Aufenthaltszwecks bei Asylantragstellung nach Einreise mit einem Besuchsvisum: BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rdn. 12.

    Der Sinnzusammenhang einer Verpflichtungserklärung mit der Regelerteilungsvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht zu einem haftungsbegrenzenden Tatbestandsmerkmal des § 68 AufenthG verstärkt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rdn. 12.

    Diese Regelungen wirken sich nicht auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Verpflichtungsgeber und dem beklagten Jobcenter aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rdn. 15.

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39470
OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 3; WHG n. F. § 78 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Verhältnis zu einer bauplanungsrechtlichen Bestätigung faktischer Baugebiete

  • rechtsportal.de

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Verhältnis zu einer bauplanungsrechtlichen Bestätigung faktischer Baugebiete

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 661
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09

    Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    29 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiellrechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 - 5 S 2718/09 -, juris Rn. 28; BayVGH, Urt. v. 19. Juni 2009, BayVBl. 2010, 247; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand Mai 2009, § 215 Rn. 2; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., Vorb §§ 214-216 Rn. 2).

    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Für die Beachtlichkeit eines Rechtsverstoßes ist im Weiteren Voraussetzung, dass er innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist; anderenfalls wird er, wenn bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist, gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 BauGB unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010, BVerwGE 138, 12).

    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Es ist daher ausreichend, wenn der Antragsteller hinreichend substanziell Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30. April 2004, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 197; Urt. v. 17. Februar 2005, UPR 2005, 344).

    Vorliegend kommt ein Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot in Betracht, das hinsichtlich abwägungserheblicher privater Belange drittschützenden Charakter hat (BVerwG, Urt. v. 30. April 2004, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 24. September 1998, NJW 1999, 592).

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01

    Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 11a NE 47/89

    Festsetzung; Kerngebiet; Zulässigkeit von Wohnungen; Festsetung eines allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    45 Auch die zeichnerische Darstellung der sog. "Perlenschnur" (vgl. OVG NRW, Urt. v. 20. November 1992 - 11a NE 47/89 -), die einen Teil des WA I vom WA II abgrenzt, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Vielmehr müssen sie nach Art und Umfang der Eigenart des Gebiets entsprechen und dürfen die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebietes, vorwiegend dem Wohnen zu dienen, nicht gefährden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1991, NVwZ 1991, 982).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10344/12

    Prägung der unmittelbar benachbarten Wohngrundstücke durch einen einzigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Auch wenn Mängel grundsätzlich noch im Rahmen des Normenkontrollverfahrens über den betroffenen Bebauungsplan geltend gemacht werden können, führt dies hier nicht weiter, da dies nur gilt, sofern der Schriftsatz noch vor Ablauf der materiellen Rügefrist (§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB) der Gemeinde zugeht und darin der den Mangel begründende Sachverhalt dargelegt wird (VGH BW, Urt. v. 17. Juni 2010, BauR 2011, 80, m. w. N.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2012 - 8 A 10344/12 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

  • VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552

    Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerwG, 08.03.2011 - 1 C 10.10
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    aa) Der Antragsteller übersieht, dass die Antragsgegnerin die Lösung des möglichen Konflikts zwischen dem Bedürfnis nach Sportausübung auch unter Flutlicht einerseits und der Beeinträchtigung von Ortsrandanwohnern, aber auch von Tieren durch Lichtimmissionen andererseits gerade nicht vollständig dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren überlassen hat, so dass dahinstehen kann, ob und inwieweit dies zulässig gewesen wäre (vgl. dazu OVG Sachsen, Urt. v. 30.5.2013 - 1 C 4.13 - BauR 2014, 661, juris Rn. 107).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

    Ob die von der Antragstellerin gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs vorliegen, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB betreffen, kann dahinstehen.62 Die Verstöße gegen § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 7 BauGB führen insgesamt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

    72 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt vor, wenn die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des Sondergebiets einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    103 2.2.1.3 Beachtliche formelle Fehler bei der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB liegen nicht vor, die von den Antragstellen gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    34 Die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB ist mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans im Amtsblatt vom 31. Juli 2014 wirksam in Lauf gesetzt worden; insbesondere enthielt die Bekanntmachung die nach § 215 Abs. 2 BauGB erforderlichen ordnungsgemäßen Hinweise (zu den Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 14 ff.; SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 85 f.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Die vom Antragsteller gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Die von der Antragstellerin gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11

    Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang;

    63 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. Senatsurt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12

    Zulässigkeit der Subtraktionsmethode bei Beschlussfassung über Gemeindesatzung

    50 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. Senatsurt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.2119

    Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Auch die - vor dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2014 (Az. 4 CN 6.12 - UPR 2014, 354) ergangene - Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2013 (Az. 1 C 4/13, BauR 2014, 661), auf die sich die Beigeladene beruft, enthält keine anderslautende Aussage, sondern bezieht sich auf die Festschreibung des Bestands eines gewachsenen Baugebiets.
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

  • OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des

  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

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