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   BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15   

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BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15 (https://dejure.org/2015,33547)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2015 - 1 C 4.15 (https://dejure.org/2015,33547)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 (https://dejure.org/2015,33547)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AsylG §§ 27a, ... 31, 34, 34a, 71a, 77; AufenthG § 59; VwGO §§ 86, 108, 113 Abs. 1; VwVfG §§ 47, 51; Dublin II-VO Art. 2, 3, 5, 6, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 20; Dublin III-VO Art. 49 Abs. 2; GRC Art. 24, 51; RL 2005/85/EG Art. 25
    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter Minderjähriger; Familienangehöriger; Vormund; Aufenthalt; konkurrierende Asylanträge; gestaffelte Asylanträge; identische Asylanträge; Zuständigkeitswechsel; Wiederaufnahme; Selbsteintritt; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 27a, 31, 34, 34a, 71a, 77
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufenthalt; Familienangehöriger; Folgeantrag; Kindeswohl; Minderjährigenschutz; Selbsteintritt; Streitgegenstand; Umdeutung; Vormund; Wiederaufnahme; Zuständigkeitswechsel; Zweitantrag; gestaffelte Asylanträge; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27a AsylVfG 1992, § 31 AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 71a AsylVfG 1992
    Zweitantrag eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Zuständigkeitsbestimmungen für unbegleitete Minderjährige in Art. 6 der Dublin II-Verordnung als individualschützend; Zulässigkeit der rechtswidrigen Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit in eine ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 27a, AsylG § ... 31, AsylG § 34, AsylG § 34a, AsylG § 71a, AsylG § 77, VO 343/2003 Art. 2, VO 343/2003 Art. 3, VO 343/2003 Art. 5, VO 343/2003 Art. 6, VO 343/2003 Art. 10, VO 343/2003 Art. 13, VO 343/2003 Art. 15, VO 343/2003 Art. 16, VO 343/2003 Art. 17, VO 343/2003 Art. 18, VO 343/2003 Art. 19, VO 343/2003 Art. 20, VO 604/2013 Art. 49 Abs. 2, GR-Charta Art. 24, GR-Chartta Art. 51
    Dublinverfahren, unbegleitete Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, internationale Zuständigkeit, originäre Zuständigkeit, Familienangehörige, Vormund, Asylantrag, konkurrierende Asylanträge, gestaffelte Asylanträge, Zuständigkeitswechsel, Wiederaufnahme, ...

  • doev.de PDF

    Zweitantrag eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers

  • rewis.io

    Zweitantrag eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Zuständigkeitsbestimmungen für unbegleitete Minderjährige in Art. 6 der Dublin II-Verordnung als individualschützend; Zulässigkeit der rechtswidrigen Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit in eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz - und der Anspruch auf ihre Einhaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitantrag eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers - und die Zuständigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsrecht im Januar 2016

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Länderzuständigkeit bei unbegleiteten Flüchtlingskindern geklärt

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Individualschutz der Dublin-Verordnung bejaht: Sonderfall Minderjährige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 234
  • NVwZ 2016, 157
  • DVBl 2016, 313
  • DÖV 2016, 355
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Dabei kommen die originären Zuständigkeitskriterien nach Art. 5 Abs. 1 in der im Kapitel III genannten Rangfolge zur Anwendung (normative Hierarchie; vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - C-648/11 [ECLI:EU:2013:367], MA u.a. - Rn. 44) und ist gemäß Art. 5 Abs. 2 Dublin II-VO von der Situation auszugehen, die zu dem Zeitpunkt gegeben ist, zu dem der Asylbewerber seinen Antrag zum ersten Mal in einem Mitgliedstaat stellt (sog. Versteinerungsklausel; vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - C-648/11 - Rn. 45).

    Zur Auslegung dieser Bestimmung hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 6. Juni 2013 - C-648/11-, das Fälle betraf, in denen Minderjährige in mehreren Mitgliedstaaten Asylanträge gestellt hatten, über die noch nicht entschieden war (konkurrierende Asylanträge), festgestellt, dass die Vorschrift unter diesen Umständen dahin auszulegen ist, dass der Mitgliedstaat zuständig ist, in dem sich der Minderjährige aufhält, nachdem er dort einen Asylantrag gestellt hat (Rn. 66).

    Dass im Anwendungsbereich des Art. 6 der Dublin II-VO allein die Annahme eines (Wieder-)Aufnahmeersuchens nicht zu einem Zuständigkeitswechsel führt, ergibt sich auch aus der Entscheidung des EuGH vom 6. Juni 2013 - C-648/11 -, in der dieser sich eingehend mit der Auslegung des Art. 6 der Dublin II-VO auseinandersetzt, obwohl in allen drei ihm vorgelegten Fällen sich die Staaten, in denen die minderjährigen Kläger bereits zuvor einen Asylantrag gestellt hatten, ausdrücklich zur Wiederaufnahme bereit erklärt hatten.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2013 (C-648/11), in dem es um die Zuständigkeit für Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger ging, die bereits in einem anderen - zur Wiederaufnahme bereiten - Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hatten, die einschlägige Zuständigkeitsregelung in Art. 6 Abs. 2 der Dublin II-VO im Lichte des Art. 24 Abs. 2 der GRC ausgelegt, wonach bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss (Rn. 57).

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Kläger erhobene Anfechtungsklage nicht nur hinsichtlich der Abschiebungsanordnung, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrags wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit die allein statthafte Klageart ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Rn. 13 ff.).

    In diesem Sinne sind die Bestimmungen zur Zuständigkeit für Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen - im Gegensatz etwa zur Fristenregelung für die Stellung eines Aufnahmegesuchs nach Art. 17 Abs. 1 der Dublin II-VO (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - Rn. 17 ff.) - individualschützend und vermitteln dem Betroffenen folglich ein subjektives Recht.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Eine Umdeutung ist auch noch im Revisionsverfahren möglich, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatrichterlichen Feststellungen ausreichen, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt sind (BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 6 C 28.05 - Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3 und vom 29. Oktober 2008 - 6 C 38.07 - Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Dies gilt aber nur, wenn und soweit der angefochtene Verwaltungsakt hierdurch nicht in seinem Wesen verändert wird (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ).
  • BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 116.08

    Versagung der Gebrauchmachung von einer in Tschechien erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Eine Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes ist damit nicht verbunden (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 B 116.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Hierzu sind - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 VwVfG - nicht nur die Behörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte ermächtigt (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. November 1999 - 9 C 16.99 - BVerwGE 110, 111 und vom 26. Juli 2006 - 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254 Rn. 101 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Hierzu sind - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 VwVfG - nicht nur die Behörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte ermächtigt (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. November 1999 - 9 C 16.99 - BVerwGE 110, 111 und vom 26. Juli 2006 - 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254 Rn. 101 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Auch wird nicht dargelegt, dass bereits im Verfahren vor dem Berufungsgericht auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Berufungsgericht weitere Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15
    Das Bundesamt hat in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids - ungeachtet der Formulierung ("Der Asylantrag ist unzulässig") - eine rechtsgestaltende Entscheidung im Sinne des § 31 Abs. 6 AsylG über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig getroffen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    d) In eine Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG kann der Bescheid schon deswegen nicht umgedeutet werden, weil es sich bei einer auf § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. §§ 71, 71a AsylG gestützten (Unzulässigkeits-)Entscheidung prozessual um einen anderen Streitgegenstand mit für die Klägerinnen ungünstigeren Rechtsfolgen handelte; denn sie hätte zur Folge, dass der (Folge/Zweit)-Antrag der Klägerinnen auch von keinem anderen Staat geprüft würde und die Klägerinnen grundsätzlich in jeden zu ihrer Aufnahme bereiten Staat einschließlich ihres Herkunftslands abgeschoben werden könnten (BVerwG, Urteile vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 78 Rn. 26 ff. und vom 9. August 2016 - 1 C 6.16 - BVerwGE 156, 9 Rn. 21).

    Eine Umdeutung ist zwar auch noch im Revisionsverfahren möglich, setzt aber u.a. voraus, dass die das Revisionsgericht bindenden tatrichterlichen Feststellungen ausreichen (BVerwG, Urteil vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 78 Rn. 30).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Erst wenn ein Mitgliedstaat danach zuständig ist, kann er einen Asylantrag - wie hier - aus den Gründen des § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG als unzulässig ablehnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - BVerwGE 153, 234 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Für eine entsprechende Rüge ist im Revisionsverfahren nicht nur auszuführen, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen jeweils in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; darzulegen ist auch, dass bereits im Verfahren vor dem Berufungsgericht auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Berufungsgericht weitere Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N. und vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - BVerwGE 153, 234 Rn. 16).
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