Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 23.06.1977

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77   

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BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77 (https://dejure.org/1980,212)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1980 - 1 C 45.77 (https://dejure.org/1980,212)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1980 - 1 C 45.77 (https://dejure.org/1980,212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin wegen Ausübung der Erwerbsunzucht und Verletzung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften - Befristung der Wirkungen der Ausweisung - Prostitution als selbständige Erwerbstätigkeit - Einreise und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 284
  • NJW 1981, 1168
  • MDR 1981, 168
  • DVBl 1980, 1048
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
    Der Ablauf der Frist setzt die vorherige Ausreise des Ausländers nicht voraus (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 -).

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (BVerwGE 48, 299 [301]; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG. 1 C 90.76 -) hat die Ausweisung Bestand.

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
    Für die revisionsgerichtliche Beurteilung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, sind die Verhältnisse zur Zeit der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgebend (BVerwGE 56, 246 [2491).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
    Eine solche mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Art der Erzielung von Einkünften (vgl. BGHZ 67, 119 [124 f.]) ist, wie sich von selbst versteht, nicht Gegenstand der Wirtschaftspolitik und Teil des Wirtschaftslebens, zu dessen harmonischer Entwicklung und Ausweitung die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden ist.
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
    Daraus folgt, daß das Niederlassungsrecht (Art. 52 ff. EWGV) sich nur auf den Aufenthalt zum Zwecke wirtschaftlicher Tätigkeit im Sinne des Art. 2 EWGV bezieht, wie auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 48 ff. EWGV) und die Freiheit des Dienstleitungsverkehrs (Art. 59 ff. EWGV) nur für Betätigungen gilt, die "einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 des Vertrages ausmachen" (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 1974 - Rs 36/74 - [EuGHE 1974, 1405, 1418 - NJW 1975, 1093, 1094 [EuGH 12.12.1974 - - 36/74] ]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (BVerwGE 48, 299 [301]; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG. 1 C 90.76 -) hat die Ausweisung Bestand.
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Unter Anlegung dieser Maßstäbe hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung die Prostitution (im Anschluß an die ohne jede Begründung erfolgte grundrechtsausschließende Gleichstellung mit dem Berufsverbrechertum ["Astrologieentscheidung" vom 4.11.65, BVerwGE 22, 286, 289]) "als eine sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit" bezeichnet, bei der es sich um eine "mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Art der Erzielung von Einkünften" handele und die - "wie sich von selbst versteht" - nicht Teil des Wirtschaftslebens sei (Urteil vom 15.7.80, BVerwGE 60, 284, 289 = GewArch 1981, 140 ff.).

    Allein daraus läßt sich jedoch noch nicht der allgemeine Schluss herleiten, dass die "gewerbsähnliche geschlechtliche Hingabe gegen Bezahlung" (selbst wenn sie von Erwachsenen völlig freiwillig ausgeübt wird) "in entwürdigender Weise Intimbereiche zur Ware macht" (so aber BGH, Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125), mithin schon deshalb "unsittlich" ist (so aber BVerwG, Urteil vom 15.7.80, BVerwGE 60, 284, 289 = GewArch 1981, 140, 142) und nicht in einer Gaststätte angebahnt werden darf.

  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

    Zwar befindet sich die Beklagte mit ihrer Auffassung, Erwerbsunzucht gelte, auch wenn sie nicht verboten und strafbar sei, als eine sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit und könne deshalb nicht als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG angesehen werden, im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 1980 - 1 C 45.77 -, BVerwGE 60, 284 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 71 MDR 1981, 168 = EZAR 124 Nr. 4).

    Was das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland anlangt, hat sich bei der Beurteilung der Sozialverträglichkeit der Prostitution in den letzten Jahrzehnten ein sichtbarer Wandel vollzogen, der nach Auffassung des Senats zu Bedenken gegen die vom Bundesverwaltungsgericht zuletzt mit seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) geäußerte Rechtsauffassung Anlaß gibt.

    Ein Blick auf die gesetzgeberischen Aktivitäten der 70er Jahre und die sich allmählich wandelnde Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte zeigt mithin, daß die lapidare Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.), Erwerbsunzucht gelte, auch wenn sie nicht verboten und strafbar sei, als eine sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit, in dieser undifferenzierten Form schon damals nicht mehr allgemeiner Auffassung entsprach.

    Dies kann indessen auf sich beruhen, weil jedenfalls die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG in jener Auslegung, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) dieser Vorschrift gegeben hat, gegen höherrangiges Recht verstieße, nämlich gegen die bereits eingangs zitierten Vorschriften des EWGV und der Richtlinie des Rats vom 25. Februar 1964 (64/221/EWG) in jener verbindlichen Auslegung, die diese Vorschriften durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) erfahren haben.

    Daher ist der Senat der Auffassung, daß § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthaltsG/EWG nicht (mehr) in jener Auslegung angewendet werden darf, die das Bundesverwaltungsgericht der Vorschrift in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) gegeben hat.

    Da gemäß Art. 177 Abs. 1 lit. a und b EWGV ausschließlich der Europäische Gerichtshof über die Auslegung des EWGV und über Gültigkeit und Auslegung der von Organen der Europäischen Gemeinschaft-erlassenen Rechtsnormen befindet und zudem die Gemeinschaftsverträge kraft der durch die Zustimmungsgesetze gemäß Art. 24 Abs. 1, 59 Abs. 2 Satz 1 GG erzeugten Rechtsanwendungsbefehle und das auf vertraglicher Grundlage erlassene abgeleitete Gemeinschaftsrecht Teil der innerstaatlich geltenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und von ihren Gerichten zu beachten, auszulegen und anzuwenden sind (BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339 - 367 f. - = NJW 1987, 577 = DVBl. 1987, 231), verstieße es gegen verbindlich ausgelegtes höherrangiges Gemeinschaftsrecht, wollte man nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG noch so interpretieren, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) getan hat; dies würde nämlich bedeuten, Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Ausübung der Prostitution von vornherein vom Anwendungsbereich der genannten Vorschrift des AufenthaltsG/ EWG auszuschließen, weil es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit handele.

    Grundsätzlich klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, ob auch angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) an der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) - gegebenenfalls nach Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV - festgehalten werden kann.

    Im übrigen weicht die Entscheidung auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) ab und beruht auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Das gilt auch dann, wenn diese Versagung im - pflichtgemäßen - Ermessen der Behörde steht; denn auch nach der Liberalisierung des Sexualstrafrechts genießt das Betreiben eines Bordells ebensowenig wie die Ausübung der Prostitution selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284 [289]; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1982 - Vf 26 - VII 80 u.a. - NJW 1983, 2188 [2190]) den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Handlungsfreiheit und der Eigentumsfreiheit.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Dies wäre zwar dann der Fall, wenn der Aufenthalt der Klägerin im Bundesgebiet ab ihrer ersten Einreise - im Hinblick auf einen auf Dauer angelegten Aufenthalt - einheitlich zu beurteilen wäre (vgl. zur Problematik: BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168 = DÖV 1981, 429, zur Unterscheidung zwischen einem Daueraufenthalt mit kurzfristigen Unterbrechungen in regelmäßigen Abständen und wiederholten Aufenthalten bis zu drei Monaten nach der - auf die subjektive Aufenthaltsabsicht abstellenden - Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG i.d.F. vom 29.6.1976, BGBl. I S. 1717, wonach sog. Positivstaater u.a. dann keiner Aufenthaltserlaubnis bedurften, wenn sie sich nicht länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten wollten; s. auch HambOVG, Beschluss vom 24.11.1995, EZAR 010 Nr. 2, zu - kurz aufeinander folgenden - sog. Kettenaufenthalten von jeweils bis zu drei Monaten Dauer, die mit der Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Bundesgebiet "bei der gebotenen lebensnahen Betrachtung" als Daueraufenthalt anzusehen seien; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.1.1992 - 11 S 2504/91(ESVGH 42, 313 - Ls) - und vom 4.4.1995 - 11 S 425/95 (NVwZ-RR 1996, 58 - Ls) -, wonach es sich auch bei kurz aufeinander folgenden Kurzaufenthalten gemäß § 1 Abs. 1 DVAuslG bei der danach ausschließlich nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Beurteilung jeweils um aufenthaltsrechtlich selbständige Aufenthalte handelt).

    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).

    Das sozialethische Unwerturteil über diese Tätigkeit (s. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168, und vom 30.1.1990, BVerwGE 84, 314; BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883) schließt jedoch die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsleben im Sinne des EG-Vertrags (s. Art. 2 EGV; jetzt; Art. 2 EG) nicht aus (s. auch Erhard in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 1. Aufl., Art. 48, RdNr. 5; zur Einordnung der Tätigkeit als Prostituierte als Tätigkeit im Wirtschaftsleben im Blick auf Art. 39 EG auch Scheuer in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 2. Aufl. 1999, Art. 39 EG, RdNr. 4; Brechmann in Calliess/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 1999, Art. 39 EG, RdNr. 17).

    Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.7.1980 (BVerwGE 60, 284) zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Die Anwendung dieser Bestimmung, die ebenso wie das Aufenthaltsgesetz/EWG allgemein der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht dient (vgl. BVerwGE 60, 284 (288) [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 55 S. 98), setzt aber ebenso wie das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 48 Abs. 3 Buchst. c EWG-Vertrag und Art. 7 der Richtlinie 68/360/EWG vom 15. Oktober 1968 (ABl. L 257, S. 13) voraus, daß der Arbeitnehmer zuvor in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer im Aufnahmestaat beschäftigt war.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht könnten entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Juli 1980 (- BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284, 288 f.) vertretenen Auffassung soziale, sittliche oder moralische Wertungen nicht maßgeblich sein.

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 15. Juli 1980 (- BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284, 288 f.) dargelegt, die Prostitution sei als sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit nicht Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 EG-Vertrag.

  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Der früheren Rechtsprechung, die aufgrund der damaligen Wertvorstellungen die Prostitution stets für unsittlich hielt (Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 71) und deshalb den Betrieb eines sie fördernden Ausschanks als Vorschubleisten im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG beurteilte (Beschlüsse vom 14. November 1990 - BVerwG 1 B 74.90 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 17 und vom 19. Februar 1996 - BVerwG 1 B 24.96 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 21), hat der im Erlass des Prostitutionsgesetzes zum Ausdruck kommende Wandel der sozialethischen Wertvorstellungen die Grundlage entzogen.
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Zwar versteht die ganz herrschende Meinung in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - Münster, Urteil vom 22. August 1977 XV A 1180/76, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1978, 417; Beschluß vom 22. August 1980 4 B 1035/80, DÖV 1981, 429; Urteil vom 16. Juni 1983 4 A 2719/81, DÖV 1983, 1024) und im verwaltungsrechtlichen Schrifttum (vgl. Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 3; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl., § 80 Rdnr. 33; Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 6) den Begriff "Aussetzung der Vollziehung" weiter als in § 69 Abs. 3 FGO.
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Der von der Klägerin angeregten Vorlage dieser Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gem. Art. 177 EWGV bedarf es daher nicht (vgl. BVerwGE 60, 284 (290) [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; 66, 29 (38) [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]; Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 63.93 - Buchholz 402.240 § 17 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1994, 169).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00

    Niederlassungsfreiheit zur Ausübung der Prostitution

  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97

    Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage;

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 138.89

    Fristlose Entlassung eines Beamten auf Probe - Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87

    Rechtsmittel

  • VG München, 30.06.2009 - M 5 K 07.5960

    Entlassung einer Polizeibeamtin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Tätigwerden

  • OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 11 S 425/95

    Ausländerrecht: Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht im Falle

  • BVerwG, 12.07.1982 - 1 B 64.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

  • BVerwG, 12.07.1982 - 1 B 65.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher

  • BVerwG, 14.10.1981 - 1 B 141.81

    Darlegungserfordernisse bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 22.09.1983 - 1 B 121.83

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Ausweisung eines Ausländers ausschließlich

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 55.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.1997 - 3 S 373/96
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   LG Köln, 23.06.1977 - 1 S 45/77   

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