Rechtsprechung
AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Massenabmahnungen
Muss eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden, denen der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, ist eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, als der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei Massenabmahnung kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten
- JurPC
Kostenerstattung bei Serienabmahnungen im Zusammenhang mit P2P-Tauschbörsen
- aufrecht.de
Keine Abmahnkosten bei großer Anzahl von gleichgelagerten Fällen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- fiebich-palm.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung
- heise.de (Pressebericht, 24.01.2007)
Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Kostenersatz bei massenhaften Abmahnungen von P2P-Nutzern
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kostenerstattungsanspruch kann bei Serienabmahnung teilweise oder ganz entfallen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten bei vielen gleich gelagerten Fällen
- dr-bahr.com (Auszüge)
Kein Kostenersatz bei massenhaften Abmahnungen von P2P-Nutzern
Besprechungen u.ä. (3)
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung
- anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung)
Müssen Abmahnkosten bei "Massenabmahnungen" erstattet werden?
Papierfundstellen
- ZUM 2007, 585
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Dies wird nach ständiger Rechtsprechung damit begründet, dass es dem Interesse des Abgemahnten entspricht, ein kostenintensives gerichtliches Verfahren nicht durchführen zu müssen (BGHZ 115, 210; BGHZ 52, 393). - BGH, 12.07.1993 - II ZR 203/93
Schadensersatzanspruch zwischen GbR-Mitgesellschaftern - Planungskosten
Auszug aus AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Der Umfang einer Ersatzpflicht bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag umfaßt nicht nur nutzbringende, aber auch nicht alle Aufwendungen ( BGH NJW-RR 1994, 87). - OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00
Abmahnung von Markenrechtsverletzungen - Kostenerstattung - Serienabmahnung in …
Auszug aus AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Wird einem Anwalt die Überwachung eines Marktes und die Verfolgung von Verstößen weitgehend ohne Kontrolle durch den Auftraggeber von diesem überlassen, müssen allerdings weitere Gesichtspunkte vorliegen, um der Serienabmahnung den "alleinigen Zweck der Kosteneintreibung" nachzusagen ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 122). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten
Auszug aus AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Dies wird nach ständiger Rechtsprechung damit begründet, dass es dem Interesse des Abgemahnten entspricht, ein kostenintensives gerichtliches Verfahren nicht durchführen zu müssen (BGHZ 115, 210; BGHZ 52, 393). - BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06
Auch wenn man davon ausgeht, dass Anwaltshilfe grundsätzlich dann geboten und notwendig ist, wenn der Abmahnende selbst nicht über die nötige Sachkunde verfügt und auch nicht die erforderlichen organisatorischen Einrichtungen unterhält, die es ihm ermöglichen, eine Urheberrechtsverletzung adäquat zu verfolgen ( BGH NJW-RR 2004, 430; LG Köln MMR 2006, 413), liegt dies doch dann anders, wenn eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden muß, denen alle der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.
- AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08
Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine …
Das von der Klägerin zitierte und in ihrem Sinne entschiedene, aber eine gänzlich anders gelagerte Fallkonstellation betreffende Verfahren 1 C 463/06 des Amtsgerichts Mannheim, das wohl ausschlaggebend für die Wahl des Klageortes gewesen sein dürfte, genügt dafür jedenfalls nicht.