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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03 (1 PKH 19.03)   

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BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03 (1 PKH 19.03) (https://dejure.org/2004,2067)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2004 - 1 C 5.03 (1 PKH 19.03) (https://dejure.org/2004,2067)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 (1 PKH 19.03) (https://dejure.org/2004,2067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 87 Abs. 2, § 88 Abs. 1 und 2; AuslG i. d. F. vom 29. 10. 1997 § 86 Abs. 1 ; StAG § 8 Abs. 1
    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Jugendstrafe; Strafaussetzung zur Bewährung; Aufgabe der Staatsangehörigkeit; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Einbürgerungszusicherung; Tilgungsreife der Straftat; Rechtsschutzbedürfnis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 87 Abs. 2, § 88 Abs. 1 und 2
    Aufgabe der Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Freiheitsstrafe; Jugendstrafe; Rechtsschutzbedürfnis; Strafaussetzung zur Bewährung; Tilgungsreife der Straftat; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verurteilung; strafrechtliche Unbescholtenheit

  • Wolters Kluwer

    Begehren einer Einbürgerung in den Deutschen Staatenbund; Gewährung einer Einbürgerung eines Ausländers bei mehrfacher Straffälligkeit; Einbürgerung eines straffällig gewordenen Ausländers als Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde; Wirkung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 86 a.F.; AuslG § 87 Abs. 2 n.F.; AuslG § 88 Abs. 1 S. 2; AuslG § 88 Abs. 1 S. 1
    D (A), Franzosen, Einbürgerung, Straftäter, Jugendstrafe, Bundeszentralregister, Tilgung, Mehrstaatigkeit, Gegenseitigkeit, Einbürgerungszusicherung, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    AuslG § 87 Abs. 2; ; AuslG § 88 Abs. 1; ; AuslG § 88 Abs. 2; ; AuslG i.d.F. vom 29.10.1997 § 86 Abs. 1; ; StAG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einbürgerung bei Jugendstrafe ohne Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 997
  • DVBl 2004, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.2003 - 1 PKH 19.03

    Aufgabe der Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03
    BVerwG 1 C 5.03 (1 PKH 19.03).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht aus Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift abgeleitet, dass § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfasst (so schon Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 4.00 - BVerwGE 112, 180 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11; ebenso Marx, Staatsangehörigkeitsrecht, § 88 AuslG Rn. 5).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht aus Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift abgeleitet, dass § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfasst (so schon Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 4.00 - BVerwGE 112, 180 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11; ebenso Marx, Staatsangehörigkeitsrecht, § 88 AuslG Rn. 5).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03
    Der Senat kann diese im Revisionsverfahren eingetretene unstreitige Tatsache seiner Entscheidung auch zugrunde legen, weil ihre Berücksichtigung einer endgültigen Erledigung des Rechtsstreits um die Einbürgerung des Klägers dient (vgl. zuletzt etwa Urteil des Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 35) hat die Einbürgerungsbehörde daher im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Einbürgerungsbegehren hinsichtlich aller in Betracht kommenden Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Kehrseite des Grundsatzes, dass ein Einbürgerungs(zusicherungs)begehren grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen ist (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305), ist, dass bei einer weitergehenden Verpflichtung zur Erteilung der Einbürgerung(szusicherung) für eine selbständige Überprüfung, ob aufgrund einer anderen Norm ein Anspruch lediglich auf Neubescheidung besteht, oder gar für eine Aufhebung eines entsprechenden Entscheidungsausspruchs kein Raum ist.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    a) Ein Einbürgerungsbegehren ist grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Der Senat kann offenlassen, ob zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung, also noch unter Geltung der Vorschriften des Ausländergesetzes über die sog. Anspruchseinbürgerung (§§ 85, 86), die Voraussetzungen einer eigenständigen Einbürgerung der Klägerin vorlagen oder nicht; jedenfalls zu dem für solche Anspruchseinbürgerungen maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985 - 1 B 48.85 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, als Leitsatz abgedruckt in DVBI. 2003, 84; Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -und BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - juris) liegen die Voraussetzungen der durch die Beklagte mit der Berufung angegriffenen Einbürgerungszusicherung vor (zum Verwaltungsaktcharakter und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerungszusicherung siehe BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 04, 187 und Hailbronner/Renner, StAR, 2001, RdNrn. 85 und 122 zu § 8 und 14 zu § 9 StAG).

    Dem hat allerdings bereits das von der Beklagten angefochtene erstinstanzliche Urteil dadurch Rechnung getragen, dass es - auf den entsprechenden Antrag der Klägerin hin - die Beklagte nicht zur Einbürgerung selbst, sondern lediglich zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung verurteilt hat; gerade für derartige Fälle - der Einbürgerungsbewerber ist noch im Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeit - ist die Einbürgerungszusicherung vorgesehen (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 a.a.O. und Hailbronner/Renner a.a.O. RdNr. 122 zu § 8 StAG).

    Allerdings ist die in diesem Zusammenhang entscheidende Tilgungsfrist (siehe BVerwG, Urteil vom 17.3.2004, 1 C 5.03, NVwZ 2004, S. 997) inzwischen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 a BZRG abgelaufen (siehe auch § 51 BZRG), so dass der Strafbefehl dem Einbürgerungsbegehren des Klägers nicht mehr entgegengehalten werden kann und damit die Einbürgerung jedenfalls rechtlich im Ermessensweg möglich ist.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Von der Übergangsregelung werden damit grundsätzlich alle vor dem dort genannten Stichtag gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge erfasst, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren (vgl. im Ergebnis auch Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - ; wohl auch Berlit, in: GK-StAR, IV-3 § 102 a AuslG Rn. 19).

    Diese allein durch Zeitablauf eingetretene unstreitige neue Sachlage kann auch im Revisionsverfahren berücksichtigt werden, da dies einer endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. z.B. Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - und vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 630/14

    Beschränkbarkeit der Einbürgerungsantrag auf die Einbürgerung nach einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 -, NVwZ 2004, 997, juris, Rdn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LB 99/12 -, juris, Rdn. 24.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Ein Einbürgerungsbegehren ist allerdings grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305).
  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    BVerwG, Urteile vom 19.11.1996 -1 C 25.94-, InfAuslR 1997, 152, vom 16.11.2000 -9 C 4.00-, BVerwGE 112, 180 und vom 17.03.2004 -1 C 5.03-, InfAuslR 2004, 310, zur Vorgängerregelung des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG; ebenso Hailbronner/Renner, StAG, 4. Aufl. 2005, § 12 a StAG Rdnr. 9; a.A. Berlit in GK-StAR, Stand: November 2005, § 12 a StAG Rdnrn. 35 ff., der seine Auffassung allerdings selbst als Mindermeinung bezeichnet; offen gelassen im Urteil der Kammer vom 24.10.2006 -2 K 88/06-.

    Insbesondere in der Entscheidung vom 17.03.2004 -1 C 5.03- hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht betreffe und eine Jugendstrafe weder eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG noch eine Strafe im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG sei.

    Urteil vom 12.09.2002 -13 S 880/00-, a.a.O.; die Frage war im konkreten Fall allerdings nicht entscheidungserheblich und wurde daher offen gelassen; auch das BVerwG hat sich in seinem im Anschluss daran ergangenen Revisionsurteil vom 17.03.2004 -1 C 5.03-.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13

    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen

    März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bade n -Württemberg vom 12. September 2002 - 13 S 880/00 - EzAR 271 Nr. 37 S. 4 f., in dem unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1997 eine Jugendstrafe, obwohl deren Strafmakel als beseitigt erklärt worden war, einer Einbürgerung entgegengehalten worden war, insoweit ohne eigene Begründung als rechtmäßig bestätigt.
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 5 M 24.06

    Dass der betreffende Ausländer nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist

  • VG Koblenz, 08.03.2013 - 4 K 563/12

    Verwertung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren

  • VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04

    Einbürgerung von Ausländern

  • OVG Saarland, 25.10.2006 - 1 Q 29/06

    (Ausschluss der Einbürgerung wegen Ausweisungsgrund trotz unbefristeter

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04

    Einbürgerungsanspruch bei Maßregel der Besserung und Sicherung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.2003 - 1 PKH 19.03, 1 C 5.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32914
BVerwG, 29.07.2003 - 1 PKH 19.03, 1 C 5.03 (https://dejure.org/2003,32914)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 1 PKH 19.03, 1 C 5.03 (https://dejure.org/2003,32914)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 1 PKH 19.03, 1 C 5.03 (https://dejure.org/2003,32914)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    BVerwG 1 C 5.03 (1 PKH 19.03).
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