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   BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81   

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https://dejure.org/1986,1178
BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 C 54.81 (https://dejure.org/1986,1178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft - Unterstützungen - Gesamtinhalt der Satzung - Vereinsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Leistungsanspruch - Versicherungsaufsicht - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VAG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 155
  • NJW 1987, 1900
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
  • VersR 1987, 297
  • DVBl 1987, 524
  • DÖV 1987, 542
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 5/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Diese Verpflichtung auf der Grundlage vereinsrechtlicher Gleichbehandlung führt indes nicht dazu, dass die Mitglieder iS des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG einen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben; sie lässt den Status des VdK-Landesverbandes als steuerbegünstigte Körperschaft iS der §§ 51 ff AO unberührt (vgl Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 25.11.1986 - 1 C 54/81 - BVerwGE 75, 155, 164 ff, juris RdNr 46 ff) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 8/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Dass § 7 Ziffer 7 der Satzung insoweit nur eine "Berechtigung" des VdK zur Begleichung der Kostenschuld in diesen Fällen regelt und in Satz 4 dieser Ziffer ein Rechtsanspruch des Mitglieds auf diese Zuwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist (nur) dem Umstand geschuldet, dass der Verband oder die Vereinigung Versicherungsgeschäfte iS des § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) betreibt und daher den Einschränkungen dieses Gesetzes und der Versicherungsaufsicht unterliegt (vgl BVerwGE 75, 155 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.3.2014 - L 7 R 1940/12).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Der Versicherer kann Änderungen in der Tarifstruktur vornehmen oder von seiner bisherigen Praxis abweichen, vorausgesetzt diese Änderungen werden auch für bestehende Verträge generell und willkürfrei vorgenommen (Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 - BVerwGE 75, 155 = Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 13).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06

    Qualifizierung eines Scheinversicherungsunternehmens als Versicherungsunternehmen

    Hat die Tätigkeit einer Vereinigung nicht die rechtsgeschäftliche entgeltliche Übernahme von Risiken in dem dargelegten Sinn zum Gegenstand, so betreibt die Vereinigung kein Versicherungsgeschäft (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83; Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81; Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83).

    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung des BVerwG in einem allerdings schon fast 20 Jahre alten Urteil, wonach diese Regelung leer laufe (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1986 a.a.O. - juris Tz 28).

    Dieses Gericht hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen aus den 80er Jahren und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass nur echte Versicherungsunternehmen solche im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83 - Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81 - Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83 -).

    In dem Urteil vom 25.11.1986 (a.a.O juris TZ 51) ist dagegen ausgeführt, dass eine Satzungsvorschrift, die Rechtsansprüche zwar formal ausschließt, aber mit den übrigen Satzungsvorschriften nicht vereinbar ist, nicht zum Ausschluss des Aufsichtsregimes führt.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Unternehmen ein Versicherungsunternehmen im Sinne von § 1 VAG, wenn es gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt (Garantie-Versprechen), wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 C 54.81 -, BVerwGE 75, 155 = VersR 1987, 297 ).
  • VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08

    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

    Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 54/81 - (BVerwGE 75, 155) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus den Jahren 1956, 1960 und 1961 den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Vereinigung, auf deren Leistung kein Rechtsanspruch bestehe, auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliege.

    Es fehlt damit an einem Grund, der die Unterstellung des Geschäftsmodells der Klägerinnen unter die Versicherungsaufsicht rechtfertigen könnte, weil rechtsgeschäftlich begründete positive Leistungspflichten, deren Erfüllbarkeit durch die Versicherungsaufsicht gewährleistet werden könnte, nicht bestehen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 25.11.1986 - 1 C 54/81 -, a.a.O., Jurisdokument Rdnr. 47).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 2/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Zwar mag der Kläger selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen ihn gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 6/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

    Zwar mag die Klägerin selbst nicht als bedürftig iS des § 53 AO eingestuft worden sein, jedoch könnte eine Verfahrensweise, die bezogen auf "bedürftige" Mitglieder nicht der Satzung und dem vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (vgl BVerwGE 75, 155) entspricht, auch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der gegen sie gerichteten Kostenforderung beeinflussen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 7 R 1940/12
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
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