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   BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86   

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BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Doktorgrad - Beifügung der Fakultät - Verleihungs-Hochschule - Personalausweis - Reisepaß - Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1686
  • NVwZ 1989, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 5 ZB 19.2519

    Eintragung eines in Russland erworbenen Doktorgrades

    aa) Das Verwaltungsgericht (UA S. 4, Rn. 15) ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 2.12.2015 - 6 B 33/15 - BayVBl 2016, 419 - juris Rn. 18; U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 1988 (a.a.O., Rn. 11) unter Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzesbegründungen (BT-Drs. 10/3303, S. 12, und 10/5129, S. 5) und damals geltende Verwaltungsvorschriften dargelegt hat, sollte u.a. mit den Regelungen in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PaßG und in § 5 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG die damalige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert und der Tatsache, dass der Doktorgrad im täglichen Leben in der Regel neben dem Namen verwendet wird, Rechnung getragen werden.

    Das Verwaltungsgericht nimmt an dieser Stelle seiner Entscheidung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

    Er hat lediglich behauptet, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

  • VG München, 18.02.2008 - M 25 K 07.2387

    Eintragung des slowakischen Doktorgrades "JUDr." in einen Personalausweis

    wiedergegebene Auslegung der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG vorgesehenen Angabe zur Person den die Eintragung in die Personaldokumente regelnden Vorschriften allgemein zugrunde zu legen ist und dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht (BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - BayVGH, B. v. 26. Juni 2000 - 5 ZB 97.1472 -, B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - u. B. v. 6. August 2007 - 5 ZB 06.3411 - jeweils ).

    Diese Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG wie auch von der hier einschlägigen Bestimmung des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG wird durch die geschichtliche Entwicklung der Passgesetze in der Bundesrepublik Deutschland gestützt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - aaO).

    Die angegriffene pass- und ausweisrechtliche Regelung verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (so ausdrücklich für den allgemeinen Gleichheitssatz und das Grundrecht der Berufsfreiheit das BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988, aaO).

    Personen, deren Doktorgrad nicht in ein Personalpapier eingetragen werden kann, befinden sich in keiner anderen Lage als Inhaber anderer nicht eintragungsfähiger akademischer Grade (BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - Rz 15 a.E.).

  • VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17

    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung;

    Nach Ziffer 4.1.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes - PassVwV - vom 17. Dezember 2009 (GMBl. 2009, 1686 ff.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Personalausweisrecht anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend geklärt, dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Die angegriffene Regelung, derzufolge der Doktorgrad der Klägerin in den Reisepass und Personalausweis nicht eingetragen werden kann, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, namentlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Grundrecht der Berufsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Personen, deren Doktorgrad aus den oben dargelegten Gründen nicht im Reisepass oder Personalausweis eingetragen ist, befinden sich insoweit in keiner anderen Lage als die Inhaber anderer nicht eintragungsfähiger akademischer Grade (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

  • VG München, 13.11.2006 - M 25 K 05.354

    Eintragung eines ungarischen Doktorgrades in einen Personalausweis und Reisepass

    wiedergegebene Auslegung der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG vorgesehenen Angabe zur Person den die Eintragung in die Personaldokumente regelnden Vorschriften allgemein zugrunde zu legen ist und dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht ( BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - BayVGH, B. v. 26. Juni 2000 - 5 ZB 97.1472 - u. B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - jeweils ).

    Diese Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG und § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG wird durch die geschichtliche Entwicklung der Passgesetze in der Bundesrepublik Deutschland gestützt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - aaO); der Gesetzgeber hat das Herkommen ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien als rechtlichen Differenzierungsgrad angesehen und gewollt ( BayVGH, B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - ).

    Die angegriffene pass- und ausweisrechtliche Regelung verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (so ausdrücklich für den allgemeinen Gleichheitssatz und das Grundrecht der Berufsfreiheit das BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988, aaO).

    Soweit § 12 BGB auf die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades analog angewendet wird (vgl. Palandt-Heinrichs, aaO, § 12 Rz 38), bleibt die Führungsbefugnis, wie dargelegt, bei Nichteintragung in die ausschließlich dem Identitätsnachweis dienenden Personaldokumente unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - jeweils ).

  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises;

    Die Eintragung dieser Angabe setzt voraus, dass der Ausweisinhaber berechtigt ist, den Doktorgrad in der Bundesrepublik mit dieser Abkürzung ohne Zusatz zu führen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54.86 - NJW 1989, 1686).
  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 8 A 644/14

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv

    bb) Auch nach Ziffer 4.1.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (im Folgenden: PassVwV) vom 17. Dezember 2009 (GMBl. 2009, 1686 ff.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Personalausweisrecht anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, juris, Rdnr. 11) - und an denen sich der Senat im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Auslegung der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben orientiert -, dürfen ausländische Doktorgrade nur eingetragen werden, wenn die antragstellende Person nach den Hochschulgesetzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den Feststellungen der Kultusministerkonferenz zur Führung der Abkürzung "Dr." ohne weiteren Zusatz berechtigt ist.

    Die Differenzierung zwischen inländischen Doktortiteln und ausländischen Hochschulgraden ist sachlich gerechtfertigt, weil bezüglich der ausländischen akademischen Grade erst geklärt werden muss, in welcher Form diese geführt werden dürfen, um Fehlvorstellungen im Rechtsverkehr entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, juris, Rdnr. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ZB 08.838 -, juris, Rdnr. 13).

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1538/15

    Kein Doktortitel nach Abschluss Medizinstudium in Belgien

    Da die Genehmigung des Kultusministeriums bestandskräftig ist, war der Kläger bereits deswegen von der Führung seines Grades in einer anderen Form, einschließlich möglicher Abkürzungen, ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 54/86 -, NJW 1989, 1686 und juris Rn. 14).
  • VG München, 23.10.2019 - M 25 K 17.4864

    Keine Befugnis zum Führen eines russischen Doktorgrades ohne Herkunftsbezeichnung

    Die Eintragung dieser Angabe setzt voraus, dass der Ausweisinhaber berechtigt ist, den Doktorgrad in der Bundesrepublik mit dieser Abkürzung ohne Zusatz zu führen (BVerwG, B.v. 2.12.2015 - 6 B 33/15 - beckonline Rn. 18; BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline; Ziff. 4.1.3 der PassVwV).

    Die Eintragung in der für das Führen des Doktorgrades zulässigen Form verstieße gegen das Personalausweisgesetz, eine Eintragung ohne den beim Führen des Doktorgrades unerlässlichen Zusatzes wäre mit dem Gesetz über die Führung akademischer Grade unvereinbar, weil sie dem Personalausweisinhaber ein rechtswidriges Führen des Doktorgrades ermöglichte (BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline).

    Personen, deren Doktorgrad aus den oben dargelegten Gründen nicht im Personalausweis eingetragen ist, befinden sich insoweit in keiner anderen Lage als die Inhaber anderer nicht eintragungsfähigen akademischer Grade auf (z. B. Ausweisinhaber mit dem akademischen Grad "Dipl. Ing" oder L.L.M; BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline).

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 5 ZB 08.838

    Personalausweis; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades; slowakischer

    a) Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG nur der Doktorgrad ohne Zusätze in der abgekürzten Form "Dr." eintragungsfähig ist und deshalb jemand, der den Doktorgrad in der Bundesrepublik Deutschland nach dem hierfür maßgeblichen Landesrecht nur mit einem - nicht eintragungsfähigen - Zusatz führen darf, die Eintragung des Doktorgrades in seinen Personalausweis oder Reisepass nicht beanspruchen kann (BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54.86, NJW 1989, 1686; BayVGH, B.v. 26.6.2000 - 5 ZB 97.1472, B.v. 7.7.2000 - 5 ZB 97.1746 und B.v. 6.8.2007 - 5 ZB 06.3411, alle juris).
  • VG Würzburg, 16.04.1997 - W 10 K 96.195

    Reisepass; ausländischer Doktorgrad

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilenvom 13.12.1988 ( 1 C 54.86 ) und 20.12.1988 ( 1 C 56.86 ) in vollem Umfang bestätigt, daß der Doktorgrad entsprechend der einschlägigen Verwaltungsvorschrift nur ohne Zusatz in abgekürzter Form in den Paß einzutragen sei.

    Dem § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PaßG liegt demnach die Auffassung zugrunde, daß der Doktorgrad auch weiterhin ohne Zusatz in abgekürzter Form eingetragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1988, NJW 1989, S. 1686 [BVerwG 13.12.1988 - BVerwG 1 C 54.86] ).

  • VG München, 27.07.2022 - M 7 S 21.5967

    Eintragungsfähigkeit eines ausländischen Doktortitels

  • VGH Bayern, 06.08.2007 - 5 ZB 06.3411

    Personalausweis; Reisepass; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades;

  • VG Lüneburg, 31.03.2016 - 6 A 15/16

    Ausländisch; China; Doktor; Doktortitel; Dr.; Eintragung; Passregister;

  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2014 - 5 K 2122/13
  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13

    Personalausweis, Eintragung eines ausländischen Doktorgrades, slowakischer

  • BVerwG, 20.12.1988 - 1 C 56.86

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 07.07.2000 - 5 ZB 97.1746
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 321/04

    Eintragung eines ausländischen Doktortitels in die Personalpapiere

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 5 ZB 09.2429

    Anhörungsrüge; abweichende rechtliche Würdigung

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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