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AG Eggenfelden, 29.09.2014 - 1 C 556/14 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten …
Auszug aus AG Eggenfelden, 29.09.2014 - 1 C 556/14
Im Veräußerungsfall genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und seiner Darlegungs- und Beweislast und bewegt sich in den für die Schadenserhebung nach 8 249 Abs. 2 S. 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH vom 13.01.2009, AZ.: VI ZR 205/08 NJW 2009, 1265 ff m.w.N.).