Weitere Entscheidung unten: AG Altötting, 21.11.2014

Rechtsprechung
   AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14   

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AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2015,35962)
AG Altötting, Entscheidung vom 19.06.2015 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2015,35962)
AG Altötting, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2015,35962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rewis.io

    Eigenreparatur zu Selbstkosten ohne Unternehmergewinnaufschlag

  • ra.de
  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Altötting entscheidet zum Unternehmergewinn bei Eigenreparatur, zu den fiktiven Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen und zu den Kosten der Fahrzeugreinigung mit lesenswertem Urteil vom 19.6.2015 - 1 C 558/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenreparatur zu Selbstkosten ohne Unternehmergewinnaufschlag

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Altötting zur Erstattung des Unternehmergewinns bei Eigenreparatur nach Unfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung - Nebenkosten erstattungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Einem geschädigten Fahrzeugeigentümer, der selbst ein Autohaus betreibt, in dem fremde Fahrzeuge repariert werden, wie hier bei der Klägerin, ist die Eigenreparatur zu Selbstkosten (also ohne Unternehmergewinnaufschlag) nur dann zuzumuten, wenn er in der fraglichen Zeit infolge einer von unzureichender Auslastung geprägten besonderen Beschäftigungslage nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebes anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (BGH NJW 1970, 1454, Rn. 11).

    Auch der BGH (NJW 1970, Seite 1454) führt aus, dass für den Geschädigten, der sich selbst gewerbsmäßig mit der Instandsetzung von Kraftfahrzeugen zu befassen pflege, jedenfalls nichts anderes gelte als für den Geschädigten, der ohne gewerbsmäßiger Kraftfahrzeughandwerker zu sein, sein Fahrzeug vermöge besonderer Handfertigkeit und unter Umständen unter Aufopferung von Freizeit selbst Instand setzt, grundsätzlich Anspruch auf den vollen objektiven Wiederherstellungsaufwand besteht, soweit kein Anhalt dafür vorhanden ist, dass er infolge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen.

  • LG Hannover, 02.03.2012 - 8 S 82/11

    Gewinnaufschlag bei Eigenreparatur eines Werkstattbesitzers nur bei

    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).

    Deshalb trägt der Schädiger, folglich vorliegend die Beklagte, die Beweislast dafür, das der Geschädigten für Reparaturarbeiten konkret zur Verfügung stehendes Personal zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht ausgelastet war, im Betrieb insoweit also "Leerlauf" herrschte (vgl. LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11, LG Hannover, NJOZ 2013, 158).

  • LG Mühlhausen, 08.11.2011 - 2 S 95/11
    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).

    Deshalb trägt der Schädiger, folglich vorliegend die Beklagte, die Beweislast dafür, das der Geschädigten für Reparaturarbeiten konkret zur Verfügung stehendes Personal zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht ausgelastet war, im Betrieb insoweit also "Leerlauf" herrschte (vgl. LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11, LG Hannover, NJOZ 2013, 158).

  • OLG Hamm, 18.12.1989 - 6 U 94/89

    Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge - Was muss der Versicherer ersetzen?

    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).
  • LG Bochum, 21.06.1989 - 10 S 61/89

    Ersatzanspruch eines Geschädigten für den ihm entstandenen Schaden auf der Basis

    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

    Auszug aus AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2019 - 2 S 1430/19
    Zutreffend wird insoweit i in der Instanzrechtsprechung gefolgert (vgl. Amtsgericht Artötting, Endurteilv vom 19.06.2015, 1 C 558/14), dass einem N geschäigten Autohaus [em | i die Eigenreparatur Zu Selbsikosten, also ohne Unternehmergewinnaufschlag, nur dann ZU: zumuten ist, wenn dieses | in der fraglichen Zeit nicht in der.
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Rechtsprechung
   AG Altötting, 21.11.2014 - 1 C 558/14   

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https://dejure.org/2014,59070
AG Altötting, 21.11.2014 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2014,59070)
AG Altötting, Entscheidung vom 21.11.2014 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2014,59070)
AG Altötting, Entscheidung vom 21. November 2014 - 1 C 558/14 (https://dejure.org/2014,59070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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