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   AG Gummersbach, 06.02.2007 - 1 C 598/06   

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https://dejure.org/2007,21943
AG Gummersbach, 06.02.2007 - 1 C 598/06 (https://dejure.org/2007,21943)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 C 598/06 (https://dejure.org/2007,21943)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 C 598/06 (https://dejure.org/2007,21943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzfähigkeit von in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit von Kosten für Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten auf Grundlage einer fiktiven Schadensberechnung auf Gutachtenbasis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensabrechnung - Stundensätze der Reparaturfirma

  • rabüro.de

    UPE-Aufschlag ist jedenfalls zu ersetzen, wenn er ortsüblich ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit von in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit von Kosten für Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten auf Grundlage einer fiktiven Schadensberechnung auf Gutachtenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reparaturkosten - markengebundene Fachwerkstatt ist Maßstab

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.02.2007 - 1 C 598/06
    In seinem "Porsche- Urteil" vom 29.04.2003 (BGHZ 155, 1-8) hat der BGH entschieden, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf.
  • AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs-

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts kann die Einholung eines Ergänzungsgutachten durch den Geschädigten aufgrund eines von dem Schädiger eingeholten Gegengutachtens dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich angesehen werden, wenn der Inhalt des Gegengutachtens aufgrund technischer Einwendungen gegen das Schadensgutachten eine inhaltliche Auseinandersetzung durch einen technischen Sachverständigen erfordert (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.11.1991 - 14 W 623/91, ZfSch 1992, 279, juris Rn. 10; wohl auch AG Gummersbach, Urt. v. 06.02.2007 - 1 C 598/06).
  • AG Gummersbach, 28.09.2009 - 10 C 45/09

    Ermittlung des Umfangs zu ersetzender fiktiver Reparaturkosten für eine

    Er muss sich nicht auf die Stundenverrechnungssätze anderer, nicht markengebundener Fachwerkstätten verweisen lassen (im Ergebnis ebenso: LG Köln, Urt. v. 31.05.2006 - 13 S 4/06; LG Mainz, Urt. v. 31.05.2006 - 3 S 15/06; LG Bochum, Urt. v. 09.09.2005 - 5 S 79/05; AG Gummersbach, Urt. v. 06.02.2007 - 1 C 598/06; AG Essen, Urt. v. 26.07.2007 - 11 C 66/07; LG Essen, Urt. v. 23.10.2007 - 13 S 103/07; LG Wuppertal, Urt. v. 12.12.2007 - 8 S 34/07; AG Wuppertal, Urt. v. 11.01.2008 - 32 C 197/07; LG Göttingen, Urt. v. 04.06.2008 - 5 S 5/08; KG Berlin, Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08; AG Gummersbach, Urt. v. 08.06.2009 - 10 C 230/08).
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