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   BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59   

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https://dejure.org/1960,56
BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59 (https://dejure.org/1960,56)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1960 - I C 63.59 (https://dejure.org/1960,56)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 (https://dejure.org/1960,56)
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Erkennungsdienstliche Unterlagen - homosexuelle Vergehen

§ 81b StPO;

Art. 6 Abs. 2 MRK, Art. 2 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher und meldeamtlicher Unterlagen über eine Person - Befugnis der Kriminalpolizei zur Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken für Zwecke des Erkennungsdienstes - Rechtswidrigkeit von staatspolizeilichen Maßnahmen - Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b
    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 181
  • NJW 1961, 57
  • NJW 1961, 571
  • MDR 1961, 346
  • DVBl 1961, 379
  • DÖV 1961, 267
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 176.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59
    Soweit sich aus den Ausführungen in dem Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 2, 302 ff. etwas anderes entnehmen läßt, werden sie nicht aufrechterhalten.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Dementsprechend bemißt sich die Notwendigkeit einschlägiger Maßnahmen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59]; 26, 169) [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]handele es sich bei einer Klage der vorliegenden Art nicht um eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage, sondern um eine Anfechtungsklage, nämlich um die Anfechtung einer andauernden belastenden Maßnahme.

    Entsprechend dieser gesetzlichen Zweckbestimmung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81 b 2. Alternative StPO bemißt sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Bei den in die Kriminalakten aufgenommenen Daten folgt das Interesse weiterhin daraus, daß diese aus einem zurückliegenden behördlichen Vorgehen gegen ihn herrühren und für weiteres unter Umständen gegen ihn gerichtetes verwaltungsmäßiges Handeln aufbewahrt werden (BVerwGE 11, 181).
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