Rechtsprechung
AG Plön, 29.11.2005 - 1 C 669/05 - (30/06) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsabwägung bei einem Verkehrsunfall mit ausgebrochenen Rindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; BGB § 833 S. 2
Ersatzpflicht eines Kraftfahrers für die Tötung entlaufender Rinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Bremsbereitschaft ist Pflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84
Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt
Auszug aus AG Plön, 29.11.2005 - 1 C 669/05
Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrungen unvorhersehbares Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch nach den Umständen durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und das auch nicht im Hinblick auf reine Häufigkeit in Kauf genommen werden muss (BGH, NJW 1986, 2312 ). - OLG Hamm, 16.12.1988 - 9 U 24/88
Auszug aus AG Plön, 29.11.2005 - 1 C 669/05
Befinden sich Weidetiere neben oder gar auf der Fahrbahn, so ist die Geschwindigkeit sofort erheblich herabzusetzen (OLG Hamm, NZV 1989, 234).