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   BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12   

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BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2013,73)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2013,73)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2013,73)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG §§ 9, 23 Abs. 2, § 101; HumHAG § 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 11; GFK Art. 23, 26; VwGO § 113 Abs. 1
    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Ermessen; Ermessenslenkung; Erlass; Verwaltungsvorschrift; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfe; öffentliche Sozialleistungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 9, 23 Abs. 2, § 101
    Asylberechtigter; Erlass; Ermessen; Ermessenslenkung; Flüchtling; Gleichbehandlung; Kontingentflüchtling; Lastenverteilung; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfe; Spätaussiedler; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungsvorschrift; Wohnsitzauflage; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 9 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 101 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 1 Abs 1 HumHAG, Art 2 Abs 1 GG
    Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; wohnsitzbeschränkende Auflagen in Niederlassungserlaubnissen; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit von aufenthaltsbeschränkenden Auflagen in Niederlassungserlaubnissen für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gem. § 23 Abs. 2 S. 4 AufenthG zur angemessenen Verteilung der öffentlichen Finanzierungslasten für Sozialleistungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, AufenthG § 23 Abs. 2 S. 4, AufenthG § 101, HumHAG § 1, GG Art. 2, GG Art. 11, GFK Art.23, GFK Art. 26, VwGO § 113 Abs. 1
    Niederlassungserlaubnis, Wohnsitzauflage, Sozialhilfebezug, Sozialleistungen, Sozialleistungsbezug, Alter, Ermessen, ältere Person, jüdische Zuwanderer, Juden, Sowjetunion, ehemalige Sowjetunion, ehemalige UdSSR, Kontingentflüchtlinge, Ermessensausübung, Ermessen, ...

  • rewis.io

    Jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; wohnsitzbeschränkende Auflagen in Niederlassungserlaubnissen; Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit von aufenthaltsbeschränkenden Auflagen in Niederlassungserlaubnissen für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gem. § 23 Abs. 2 S. 4 AufenthG zur angemessenen Verteilung der öffentlichen Finanzierungslasten für Sozialleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unverhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage für jüdische Zuwanderer

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unverhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage für jüdische Zuwanderer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsbeschränkende Auflagen in Niederlassungserlaubnissen für jüdische Zuwanderer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnsitzauflage - Jüdische Zuwanderer dürfen Bundesland wechseln

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage für jüdische Zuwanderer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wohnsitzauflage für sowjetische Zuwanderer muss verhältnismäßig sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage für jüdische Zuwanderer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 305
  • NVwZ 2013, 946
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Diese wohnsitzbeschränkenden Auflagen sind als selbstständige Verwaltungsakte anfechtbar (Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 Rn. 11 zu Wohnsitzauflagen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG).

    Das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es vielmehr, die Belange und Interessen des betroffenen Ausländers von Amts wegen bei der Entscheidung über die Erteilung einer wohnsitzbeschränkenden Auflage zu berücksichtigen (Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügen Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen nicht den Anforderungen an eine zulässige Beschränkung der Freizügigkeit nach Art. 26 GFK, wenn sie zum Zwecke der angemessenen Verteilung der öffentlichen Sozialhilfelasten verfügt wurden und deshalb nicht mit Art. 23 GFK vereinbar sind (Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Selbst bei dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung in § 3a Wohnortzuweisungsgesetz - WoZuG -, nach der ein Spätaussiedler oder Familienangehöriger, der abweichend von der Verteilung oder entgegen einer landesinternen Zuweisung in einem anderen Bundesland oder an einem anderen als dem zugewiesenen Ort ständigen Aufenthalt nahm, an diesem Ort zumindest für eine gewisse Dauer keine Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und in der Regel nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielt, auch mit Blick auf die damit verbundene Schlechterstellung gegenüber sozialhilfebedürftigen Asylberechtigten für verfassungsgemäß erachtet (BVerfG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 BvR 1266/00 - BVerfGE 110, 177 ).

    Außerdem wäre ein Erstattungsverfahren nicht nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, sondern auch mit der Gefahr anschließender Verwaltungsstreitverfahren verbunden (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. März 2004 a.a.O. S. 195 zur früheren Regelung für Spätaussiedler in § 3a WoZuG).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder) vom 9. Januar 1991 und der darauf aufbauenden Aufnahmepraxis nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe, sondern im Bewusstsein der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Verbrechen des Nationalsozialismus zur Erhaltung der Lebensfähigkeit jüdischer Gemeinden in Deutschland und zur Revitalisierung des jüdischen Elements im deutschen Kultur- und Geistesleben aufgenommen (Urteile vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 18 ff. und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Aus den Übergangsregelungen des Aufenthaltsgesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 23 Abs. 2 AufenthG die zukünftige Rechtsstellung auch der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Zuwanderer abschließend neu geregelt, von den sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Rechtsfolgen abgekoppelt und rein aufenthaltsrechtlich ausgestaltet hat (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 27 ff. und vom 4. Oktober 2012 a.a.O Rn. 13).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder) vom 9. Januar 1991 und der darauf aufbauenden Aufnahmepraxis nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe, sondern im Bewusstsein der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Verbrechen des Nationalsozialismus zur Erhaltung der Lebensfähigkeit jüdischer Gemeinden in Deutschland und zur Revitalisierung des jüdischen Elements im deutschen Kultur- und Geistesleben aufgenommen (Urteile vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 18 ff. und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Aus den Übergangsregelungen des Aufenthaltsgesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 23 Abs. 2 AufenthG die zukünftige Rechtsstellung auch der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Zuwanderer abschließend neu geregelt, von den sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Rechtsfolgen abgekoppelt und rein aufenthaltsrechtlich ausgestaltet hat (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 27 ff. und vom 4. Oktober 2012 a.a.O Rn. 13).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Im Übrigen hängt das Maß der Bindung unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (stRspr des BVerfG, vgl. Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12
    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 12.01.2012 - AZ: OVG 2 L 104/10.
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

    Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung

    Anders ist es bei sogenannten Dauerverwaltungsakten, bei denen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BVerwGE 97, 214, 220 f. zur Anordnung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone; BVerwGE 145, 305, 307 zu aufenthaltsbeschränkenden Wohnsitzauflagen in Niederlassungserlaubnissen).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Für die rechtliche Beurteilung des Begehrens auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Jahr 2012 erteilten Wohnsitzauflage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 9).

    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    (2) Auch, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Bezug auf die WEA 3 und 4 zum - in Anfechtungssituationen grundsätzlich maßgeblichen (BVerwG, Urteil vom 15.01.2013 - 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = juris Rn. 9) - Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidungen noch nicht eingeleitet worden war, stellt die Wirkungen von § 13 BImSchG entgegen der Auffassung der Beigeladenen im vorliegenden Fall nicht durchgreifend in Frage.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Für die rechtliche Beurteilung des Anfechtungsantrags gegen die im April 2012 erteilte Wohnsitzauflage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 9).

    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage), die selbstständig anfechtbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305, 307), versehen werden (vgl. anders etwa zu wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Asylberechtigte: Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 311; anerkannte Flüchtlinge: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - BVerwG 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151 f. und subsidiär Schutzberechtigte: EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 u.a. -, NVwZ 2016, 445).

    Zur Erreichung dieser fiskalischen und auch integrationspolitischen Ziele ist die Wohnsitzauflage bei mangelnder selbstständiger Lebensunterhaltssicherung geeignet, erforderlich und grundsätzlich auch verhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001, a.a.O., S. 892 f. (zu § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG a.F.); BVerwG, Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 313 f. (zu Wohnsitzauflagen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 23 Abs. 2 Satz 4 AufenthG); Urt. v. 19.3.1996 - BVerwG 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, 341 f. (zur räumlichen Beschränkung von Aufenthaltsbefugnissen)).

    Ungeachtet der Frage, ob diese vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 314) für die Gruppe der jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die mit der Aufnahme im Bundesgebiet ein unbefristetes, von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts unabhängiges Aufenthaltsrecht erlangen, formulierten Voraussetzungen zu verallgemeinern sind, erfüllt sie der Kläger im Verfahren 8 LA 40/16 nicht.

  • VG Freiburg, 30.10.2019 - 4 K 7014/18

    Unverhältnismäßigkeit von wohnsitzbeschränkenden Auflagen bei Ausländern

    Zwar handelt es sich bei einer Wohnsitzauflage um keine "modifizierende", sondern um eine selbständige Auflage und schon deshalb um eine mit der Anfechtungsklage selbstständig angreifbare Nebenbestimmung (VG Freiburg, Urt. v. 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 = InfAuslR 2013, 214 = juris, Rn. 8; vgl. im Übrigen, allgemein zur Anfechtung von Nebenbestimmungen, BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, Rn. 25 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung; denn eine Wohnsitzauflage ist ein Dauerverwaltungsakt (BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Bei der Ausübung ihres damit eingeräumten Ermessens können sich die Ausländerbehörden auf die einschlägigen Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O., Rn. 11 ff. m.w.N.).

    Sie haben allerdings im Rahmen der ihnen obliegenden Ermessensentscheidung stets zu prüfen, ob eine Wohnsitzbeschränkung auch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 a.a.O., Rn. 17 ff., dort verneint für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; vgl. auch spätere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu subsidiär Schutzberechtigten nach einer entsprechenden Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).

    Dass der Formulierung gleichwohl bislang in der Rechtsprechung eine Ermessensbindung entnommen worden ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - 1 C 7.12 -, Rn. 11 m.w.N.), bedarf möglicherweise der Überprüfung.

  • VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14

    Beamter; ehrenamtlicher Richter; Gleitzeit; Kernzeit; Schöffe;

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013, - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 - 314 [Rn. 15]) wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Die hierdurch bewirkte verwaltungsinterne Ermessensbindung geht zwar nicht so weit, dass wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles von der zuständigen Behörde nicht mehr Rechnung getragen werden könnte und müsste (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, juris RdNr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage), die selbstständig anfechtbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305, 307), versehen werden (vgl. anders etwa zu wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Asylberechtigte: Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 311; anerkannte Flüchtlinge: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - BVerwG 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151 f. und subsidiär Schutzberechtigte: EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 u.a. -, NVwZ 2016, 445).

    Zur Erreichung dieser fiskalischen und auch integrationspolitischen Ziele ist die Wohnsitzauflage bei mangelnder selbstständiger Lebensunterhaltssicherung geeignet, erforderlich und grundsätzlich auch verhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001, a.a.O., S. 892 f. (zu § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG a.F.); BVerwG, Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 313 f. (zu Wohnsitzauflagen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 23 Abs. 2 Satz 4 AufenthG); Urt. v. 19.3.1996 - BVerwG 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, 341 f. (zur räumlichen Beschränkung von Aufenthaltsbefugnissen)).

    Neben dieser nunmehr seit fast vier Jahren bestehenden räumlichen Beschränkung (vgl. zum Einfluss der Dauer einer Wohnsitzauflage auf deren Verhältnis- und damit Rechtmäßigkeit: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305, 314; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.11.2017 - 8 LA 85/17 -, V.n.b., Umdruck S. 5 f.) ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin über Bindungen an Familienmitglieder verfügt, die sich außerhalb der ihr auferlegten räumlichen Beschränkung niedergelassen haben und mit denen sie zusammenleben möchte.

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen

    Für die rechtliche Beurteilung des Anfechtungsantrags gegen die im Dezember 2012 erteilte Wohnsitzauflage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 9).

    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

  • VG Halle, 15.04.2021 - 1 A 286/18

    Wohnsitzauflage, Abschiebungsverbot, Krankheit, psychische Erkrankung, Sonstige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 18 A 1291/13

    Verfügung einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte zum Zweck der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

  • VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15

    Nebenbestimmung Wohnsitzauflage-Schutz des Kindeswohls

  • VGH Hessen, 29.12.2015 - 3 A 948/14
  • VG Karlsruhe, 06.03.2014 - 2 K 1932/13

    Aufenthaltsbeschränkende Wohnsitzauflage - Rechtsmittelverzicht

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

  • VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13

    Wohnsitzauflage; Nebenbestimmung; aufschiebende Wirkung; Pflege

  • VG Schleswig, 14.08.2020 - 11 A 490/18

    Aufhebung einer Wohnsitzauflage für das Land Schleswig-Holstein

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 13 ME 173/17

    Anordnung einer aufenthaltsrechtlichen Meldepflicht; Erheblichkeit der mit dem

  • VG Saarlouis, 09.01.2014 - 6 K 945/13

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis eines Sozialhilfe beziehenden Ausländers

  • VG Münster, 26.11.2019 - 8 L 1025/19

    Verteilung Zuweisung landesintern

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2017 - 8 LA 85/17

    Wohnsitzauflage, Nebenbestimmung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsdauer,

  • VG Hannover, 18.05.2017 - 12 A 15/17

    Wohnsitzauflage

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 21.1066

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Ruhensbescheides - Rücknahmeermessen für

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 22.154

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen eines von einer NATO-Organisation infolge

  • VG Schleswig, 27.04.2021 - 12 A 136/19

    Widerruf und Rückforderung eines Investitionskostenzuschusses an ein ehemals

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 18 E 606/14

    Nichtvorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Erhöhung des Streitwertes

  • VG Greifswald, 01.04.2014 - 2 A 705/13

    Ausländerrecht; Wohnsitzbeschränkung bei Sozialleistungsbezug

  • VG Hamburg, 17.06.2013 - 8 K 2952/12

    Aufenthalterlaubnis mit Nebenbestimmung einer Wohnsitzauflage wegen

  • OVG Sachsen, 15.04.2015 - 3 E 21/15

    Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung, Zustimmung der aufnehmenden

  • VG München, 18.11.2014 - M 4 K 13.3765

    Wohnsitzbeschränkende Auflage; subsidiär Schutzbedürftige

  • OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
  • VG Oldenburg, 14.08.2015 - 11 B 2162/15

    Haushaltsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Verteilungsverfahren,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2012 - 1 C 7.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40962
BVerwG, 15.03.2012 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2012,40962)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2012,40962)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 1 C 7.12 (https://dejure.org/2012,40962)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Asylberechtigter; Erlass; Ermessen; Ermessenslenkung; Flüchtling; Gleichbehandlung; Kontingentflüchtling; Lastenverteilung; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfe; Spätaussiedler; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungsvorschrift; Wohnsitzauflage; ...

Verfahrensgang

 
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 1 C 7.12
    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 12.01.2012 - AZ: OVG 2 L 104/10.

Redaktioneller Hinweis

  • Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes

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