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   BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76   

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BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76 (https://dejure.org/1982,4588)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1982 - 1 C 7.76 (https://dejure.org/1982,4588)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1982 - 1 C 7.76 (https://dejure.org/1982,4588)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch einen an Tuberkulose erkrankten Ausländer - Voraussetzungen für die Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines Sozialhilfe beziehenden Ausländers - Anordnung der Abschiebung eines Ausländers - Grundrecht auf Asyl - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Daher stellt sich auch nicht die Frage, ob eine diesem Prozeßvorbringen entsprechende Ermessensentscheidung, die das auf den Beitritt zu einer Emigrantenorganisation gestützte Asylbegehren des Klägers als mißbräuchlich wertet, weil der Beitritt nicht Ausdruck einer bereits in der Heimat vorhanden gewesenen politischen Überzeugung des Klägers sei, angesichts der in BVerwGE 55, 82 (85 f.) [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71] dargelegten Grundsätze hätte Bestand haben können (vgl. Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - NJW 1980, 2034).

    Das ist ohne weiteres deutlich, wenn man die Feststellungen im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 1975 zu den Gründen des Klägers für seine Mitgliedschaft und Tätigkeit in den Emigrantenorganisationen und zu der Strafe, mit der er deswegen in seiner Heimat zu rechnen habe, sowie die in BVerwGE 55, 82 entwickelten asylrechtlichen Grundsätze zur politischen Verfolgung wegen Mitgliedschaft in Emigrantenorganisationen berücksichtigt.

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war aber auch schon vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder anerkannt, daß mit Rücksicht auf das Rechtsstaatsgebot (Art. 20, 28 GG) vor einem staatlichen Eingriff der Betroffene grundsätzlich angehört werden muß und daß eine ohne erforderliche Anhörung erlassene Ermessensentscheidung rechtswidrig ist (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - VRspr 16 Nr. 168; Drews/Wacke/Vogel, Gefahrenabwehr, 8. Aufl. Bd. 1., S. 201).

    Jedenfalls in Ermessenssachen muß aber dem Betroffenen grundsätzlich noch im Verwaltungsverfahren rechtliches Gehör gewährt werden (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - a.a.O.; BVerwGE 24, 23 [32]).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Daher stellt sich auch nicht die Frage, ob eine diesem Prozeßvorbringen entsprechende Ermessensentscheidung, die das auf den Beitritt zu einer Emigrantenorganisation gestützte Asylbegehren des Klägers als mißbräuchlich wertet, weil der Beitritt nicht Ausdruck einer bereits in der Heimat vorhanden gewesenen politischen Überzeugung des Klägers sei, angesichts der in BVerwGE 55, 82 (85 f.) [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71] dargelegten Grundsätze hätte Bestand haben können (vgl. Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - NJW 1980, 2034).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Diese Voraussetzung ist bei Ermessensentscheidungen nur dann ausnahmsweise gegeben, wenn das Ermessen im konkreten Fall auf Null reduziert ist (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - Buchholz 406.62 § 3 BLG Nr. 2).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Die Anhörungspflicht schließt ein, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 27, 248 [252]).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Jedenfalls in Ermessenssachen muß aber dem Betroffenen grundsätzlich noch im Verwaltungsverfahren rechtliches Gehör gewährt werden (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - a.a.O.; BVerwGE 24, 23 [32]).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 167.65

    Stellungnahme des Arbeitsamtes als Voraussetzung für Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76
    Ein die Rechte des Klägers verletzender und zur Aufhebung des Verwaltungsaktes führender Mangel läge schließlich nicht vor, wenn von dem Beklagten eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte getroffen werden können (BVerwGE 26, 145 [148]), wie es nunmehr auch § 46 VwVfG bestimmt.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Die Anhörungspflicht schließt vielmehr ein, daß die Behörde ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 27, 248 [252]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 7.76 -).
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