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   BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77   

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https://dejure.org/1978,1984
BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77 (https://dejure.org/1978,1984)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 1 C 7.77 (https://dejure.org/1978,1984)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 1 C 7.77 (https://dejure.org/1978,1984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 76 - Verweigerung der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei fehlender Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 567
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.12.1976 - RReg. 4 St 108/76

    Überlassen einer Schußwaffe

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77
    Diese Regelungen sind nur verständlich als Ausnahmen einer grundsätzlich normierten Erlaubnispflicht für Vorgänge, bei denen jemand die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen unter gleichzeitiger fortbestehender Sachherrschaft einer anderen Person ausübt (vgl. BayObLG, NJW 1977, 1737).
  • VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10

    Überlassen einer Waffe an eine nichtberechtigte Person

    Für ein Überlassen genügt, wenn einem Nichtberechtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbständig der Waffe oder Munition zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, juris).

    Für ein Überlassen genügt, wenn einem Nichtberechtigten -wie vorliegend- die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbständig der Waffe (oder Munition) zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 53/16

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Ein Überlassen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 c WaffG liegt schon dann vor, wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbstständig der Waffe bedienen zu können (BVerwG, Urt. v. 06.12.1978 - 1 C 7.77 -, DÖV 1979, 567).

    Ehegatten können deshalb untereinander ein Überlassen nur dadurch vermeiden, dass sie dem jeweils anderen Ehepartner keinen alleinigen Zugang zu der Waffe einräumen (BVerwG, Urt. v. 06.12.1978 - 1 C 7.77 -, a.a.O.; ebenso Steindorf, WaffR 10. Aufl., § 5 Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein

    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

  • VG Düsseldorf, 19.10.2010 - 22 K 3797/09

    Widerruf; Unzuverlässigkeit; Überlassen; Ruhen der Jagd

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1978 - 1 C 7.77 - juris.
  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Hierbei erfordert das Überlassen nicht, dass der Überlassene die tatsächliche Gewalt aufgibt, vielmehr ist ein Überlassen schon dann anzunehmen, wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbstständig und ohne Mitwirkung des anderen der Waffe bedienen zu können (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 7.77 - juris Rn. 18; OVG SH, B.v. 11.1.2017 - 4 MB 53/16 - juris Rn. 5).

    Ehegatten können untereinander ein Überlassen nur dadurch vermeiden, dass sie dem jeweils anderen Ehepartner keinen alleinigen Zugang zu der Waffe einräumen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 7.77 - juris Rn. 18; OVG NW, B.v. 15.9.2017 - 20 B 316/17 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte -

    Mißbräuchliche Verwendung im Sinne des WaffG § 40 meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, zB auch die nicht sorgfältige Verwahrung der Waffe und das Überlassen der Waffe an Personen, die zum Waffenbesitz nicht berechtigt sind (Vergleiche BVerwG, 06.12.1978, I C 7.77).
  • VG Bayreuth, 10.07.2015 - B 1 S 15.432

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugangs einer unberechtigten Person

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 06.12.1978 - I C 94.76 und I C 7.77; BGH, U. v. 12.06.1990 - VI ZR 297/89) erfordert dies nicht eine körperliche Übergabe der Waffe, mindestens aber das Gewähren der Möglichkeit für andere, die Waffe selbstständig zu verwenden.

    Dies setzt nach den zitierten Entscheidungen zum einen nicht nur die tatsächliche Möglichkeit für den Dritten voraus, die Waffe an sich zu nehmen, sondern auch einen dahingehenden Willen des Waffenbesitzers, und zum anderen die Möglichkeit für den Dritten, die Waffen selbstständig zu verwenden, selbst unter Aufrechterhaltung der eigenen Sachherrschaft des Besitzers (BVerwG, U. v. 06.12.1978 - I C 7.77).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 316/17

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bzgl. Zuverlässigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 7.77 -, DÖV 1979, 567; OVG NRW, Urteil vom 11. März 1983 - 20 A 1132/82 -, MDR 1983, 960.
  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit bei Überlassen der Waffe an einen

    Ein Überlassen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 c) WaffG ist bereits dann gegeben, wenn der Waffenbesitzer einer anderen Person unter Aufrechterhaltung seiner eigenen Sachherrschaft die Möglichkeit gewährt, die Waffen ohne Mitwirkung des Waffenbesitzers selbständig zu verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 7.77 -, juris, DÖV 1979, 567; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 1983 - 20 A 1132/82 -, MDR 1983, 960).
  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2021 - 17 L 274/21

    Aufbewahrung Schusswaffen Sorgfaltsanforderungen Waffenbesitzkarte

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 7.77 -, und 1 C 94/76; OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 316/17 -, sämtlich juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 11 S 7.11

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; fehlende Zuverlässigkeit; Überlassung an unbefugte

  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

  • VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Ungültigerklärung sowie Einziehung

  • VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 18 K 7801/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines angeordneten Waffenbesitzverbots;

  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener

  • VG Ansbach, 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 20 A 432/96
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Minden, 06.01.2006 - 8 K 2308/05

    Widerruf einer ausgestellten Waffenbesitzkarte und Anordnung einer dauerhaften

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