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   VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13   

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https://dejure.org/2013,12269
VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13 (https://dejure.org/2013,12269)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07.05.2013 - 1 C 8/13 (https://dejure.org/2013,12269)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 1 C 8/13 (https://dejure.org/2013,12269)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Osnabrück, 24.04.2012 - 1 C 7/12

    Zugangsvoraussetzung "besondere Eignung" für lehramtsbezogene Masterstudiengänge;

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Sie macht nunmehr unter Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 24.04.2012 (1 C 7/12) geltend, dass sie ihr Lehramtsstudium bei der Antragsgegnerin fortsetzen wolle.

    Die von der Kammer im Beschluss vom 24.04.2012 (1 C 7/12) geäußerten Zweifel an Verfassungskonformität der Zugangsregelungen teile sie nicht.

  • VG Osnabrück, 10.12.2013 - 1 A 77/13
    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Die Antragstellerin hat am 27.03.2013 Klage (1 A 77/13) erhoben und am 28.03.2013 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Im Übrigen nimmt sie Bezug auf ihr Vorbringen im Klageverfahren 1 A 77/13: Die von der Antragstellerin nachgewiesenen Leistungen genügten den Vorgaben des § 2 Abs. 2 und 3 ZZO nicht.

  • VGH Hessen, 29.07.1993 - 1 TG 1767/93

    Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    In vergleichbarer Weise, wie ein erstes Staatsexamen ein sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergebendes subjektives öffentliches Recht auf sachgerechte Teilhabe am Vorbereitungsdienst vermittelt (vgl. Hess. VGH, B. v. 29.07.1993, 1 TG 1767/93, juris Rn. 13 m.w.N.), dürfte ein bestandener, jedoch nicht tatsächlich berufsqualifizierender Bachelorabschluss grundsätzlich einen Anspruch auf Fortsetzung der Ausbildung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nach sich ziehen.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zur Zulassung zum grundständigen Zweitstudium: BVerfG, B. v. 03.11.1982, 1 BvR 900/78, juris Rn. 63-65; BVerfG, U. v. 08.02.1977, 1 BvF 1/76, juris Rn. 164-165) wird das Grundrecht der freien Berufswahl durch den Abschluss eines Erststudiums zwar nicht verbraucht, jedoch sind bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Zweitstudienregelungen nicht die gleichen strengen Maßstäbe wie auf Auswahlreglungen für Erststudienbewerber, die noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erreicht haben, anzuwenden, weil Zweitstudienbewerber durch ihr Erststudium bereits Anteil an der Verteilung von Lebenschancen gehabt haben.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zur Zulassung zum grundständigen Zweitstudium: BVerfG, B. v. 03.11.1982, 1 BvR 900/78, juris Rn. 63-65; BVerfG, U. v. 08.02.1977, 1 BvF 1/76, juris Rn. 164-165) wird das Grundrecht der freien Berufswahl durch den Abschluss eines Erststudiums zwar nicht verbraucht, jedoch sind bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Zweitstudienregelungen nicht die gleichen strengen Maßstäbe wie auf Auswahlreglungen für Erststudienbewerber, die noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erreicht haben, anzuwenden, weil Zweitstudienbewerber durch ihr Erststudium bereits Anteil an der Verteilung von Lebenschancen gehabt haben.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Zugangsbeschränkungen von Masterstudiengängen auf besonders geeignete Absolventen der vorausgehenden Bachelorstudiengänge stellen subjektive Berufszulassungsschranken dar, die nur gerechtfertigt sind, wenn sie dem Schutz besonders gewichtiger Gemeinwohlbelange zu dienen bestimmt sind und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis stehen (vgl. BVerfG, B. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 2 NB 375/09

    Eignung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang im Falle des fehlenden

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Eine solche Rechtfertigung kann sich grundsätzlich aus der Struktur der (konsekutiven) Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben (vgl. Nds. OVG, B. v. 07.06.2010, 2 NB 375/09, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Im Gegensatz zu der überwiegenden Anzahl der Bachelorabschlüsse in anderen Studiengängen erscheint es bei lehramtsbezogenen Studiengängen fraglich, ob der Bachelorabschluss auch in tatsächlicher Hinsicht ein erster berufsqualifizierender Abschluss ist, insbesondere ob es für Bachelorabsolventen überhaupt ein relevantes Berufsbild gibt, oder ob der Bachelorabschluss bei lehramtsgerichteten Studiengängen letztlich - von seiner tatsächlichen Bedeutung her betrachtet - lediglich eine Art "Zwischenprüfung" auf dem Weg zum Erhalt der Lehrbefähigung darstellt (die Frage nach dem Zusammenhang mit der Berufswirklichkeit ebenfalls aufwerfend: OVG NRW, B. v. 26.01.2011, 13 B 1640/10, juris Rn. 19; VG Hamburg, B. v. 02.11.2009, 20 E 2406/09, juris Rn. 18-19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 10 D 10792/10

    Hochschulrecht; Zugang zum Masterstudium

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Eine Orientierung kann dabei das ECTS-Bewertungssystem ("European Credit Transfer System") bieten, indem die besondere Eignungsnote beispielsweise nach der Maßgabe festgesetzt wird, dass nur diejenigen Studenten, die einen ECTS-Grad von "C" oder besser erreicht haben, d.h. zu den besten 65 % ihrer Vergleichsgruppe gehören, die besondere Eignung erfüllen (vgl. OVG Rh-Pf, B. v. 21.07.2010, 10 D 10792/10, juris Rn. 15-18).
  • VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09

    Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
    Im Gegensatz zu der überwiegenden Anzahl der Bachelorabschlüsse in anderen Studiengängen erscheint es bei lehramtsbezogenen Studiengängen fraglich, ob der Bachelorabschluss auch in tatsächlicher Hinsicht ein erster berufsqualifizierender Abschluss ist, insbesondere ob es für Bachelorabsolventen überhaupt ein relevantes Berufsbild gibt, oder ob der Bachelorabschluss bei lehramtsgerichteten Studiengängen letztlich - von seiner tatsächlichen Bedeutung her betrachtet - lediglich eine Art "Zwischenprüfung" auf dem Weg zum Erhalt der Lehrbefähigung darstellt (die Frage nach dem Zusammenhang mit der Berufswirklichkeit ebenfalls aufwerfend: OVG NRW, B. v. 26.01.2011, 13 B 1640/10, juris Rn. 19; VG Hamburg, B. v. 02.11.2009, 20 E 2406/09, juris Rn. 18-19).
  • VG Osnabrück, 10.12.2013 - 1 A 77/13

    Verstoß einer notenabhängigen Zugangsvoraussetzung zu lehramtsbezogenen

    Die Klägerin hat am 27.03.2013 Klage erhoben und am 28.03.2013 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (1 C 8/13) gestellt.

    Im Verfahren 1 C 8/13 hat sie unter Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 24.04.2012 (1 C 7/12) geltend gemacht, dass sie ihr Lehramtsstudium bei der Beklagten fortsetzen wolle.

    Die Kammer hat die Beklagte durch Beschluss vom 07.05.2013 (1 C 8/13) im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Einschreibung der Klägerin verpflichtet; die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 03.07.2013 (2 ME 228/13) zurückgewiesen.

    26 Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 03.07.2013 (2 ME 228/13, juris Rn. 9) an, dass bei der Bewertung, ob ein Bachelorabschluss berufsqualifizierend ist, maßgeblich auf das anvisierte Berufsziel - hier: Lehrerin an einer allgemeinbildenden Schule, konkret: Gymnasiallehrerin - abzustellen ist und nimmt davon Abstand, Beweis zu der Frage zu erheben, ob der Klägerin auf Grund ihres Bachelorabschlusses andere ausbildungsadäquate Berufsmöglichkeiten als Lehrerin in sonstigen Bildungseinrichtungen in nennenswertem Umfang offen stehen (vgl. B. v. 07.05.2013, 1 C 8/13, juris Rn. 17, 20).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13

    Anspruch auf Zugang zum Masterstudiengang "Lehramt am Gymnasium" bei

    Bestätigung der Interessenabwägung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 7. Mai 2013 - 1 C 8/13 -.

    Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin infolge von Zweifeln am berufsqualifizierenden Charakter des Bachelorabschlusses mit dem angegriffenen Beschluss, auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in diesem Masterstudiengang mit den Kernfächern "Deutsch" und "Biologie" im ersten Fachsemester zum Sommersemester 2013 einzuschreiben (Beschl. v. 7.5.2013 - 1 C 8/13 -, juris).

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