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   BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18   

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https://dejure.org/2019,6891
BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18 (https://dejure.org/2019,6891)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 (https://dejure.org/2019,6891)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 (https://dejure.org/2019,6891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FreizügG/EU § 2 Abs. 1, 2 Nr. 1 und Abs. 7 Satz 2, § 3... Abs. 1, 2, 3 und 5 Nr. 1, § 4a Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 4; AufenthG § 31; Richtlinie 2004/38/EG Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, Art. 16 Abs. 2, Art. 35
    Aufenthaltsrecht; Aufnahmemitgliedstaat; Begleiten; Betrug; Daueraufenthaltsrecht; Drittstaatsangehöriger; Ehegatte; Familienangehöriger; Freizügigkeitsrecht; Nachziehen; Recht auf Einreise und Aufenthalt; Rechtsmissbrauch; Rückkehr; Scheidung; Scheinehe; Trennung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 AufenthG, Art 12 Abs 3 EGRL 38/2004, Art 13 Abs 2 Buchst a EGRL 38/2004, Art 16 Abs 2 EGRL 38/2004, Art 2 Nr 2 Buchst a EGRL 38/2004
    Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Unionsbürgers trotz Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • doev.de PDF

    Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Unionsbürgers trotz Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rewis.io

    Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Unionsbürgers trotz Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abhängigkeit des abgeleiteten Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers vom Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft; Erlöschen des abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht das Entstehen eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht das Entstehen eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Starke Rechte aus der EU: Scheidung bricht nicht Aufenthaltsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft und das Aufenthaltsrecht

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht auch nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht das Entstehen eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 128
  • NJW 2019, 2042
  • FamRZ 2019, 1285
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Für ein Begleiten im Sinne des § 3 Abs. 1 FreizügG/EU i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG genügt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein gleichzeitiger Aufenthalt der Eheleute im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14, Singh - Rn. 54).

    Verlässt ein Unionsbürger nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Bundesgebiet, erlischt damit das abgeleitete unionsrechtliche Aufenthaltsrecht seines drittstaatsangehörigen Ehegatten (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14, Singh - Rn. 58).

    Folglich kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eines Unionsbürgers auf das in der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehene Aufenthaltsrecht nur in dem Aufnahmemitgliedstaat berufen, in dem der Unionsbürger wohnt (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14 [ECLI:EU:C:2015:476], Singh - Rn. 54 f. m.w.N.).

    Verlässt ein Unionsbürger den Aufnahmemitgliedstaat und lässt er sich in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland nieder, entfällt damit aber automatisch das abgeleitete Recht seines drittstaatsangehörigen Ehegatten auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14 - Rn. 58).

    Wird die Ehe nach einem Wegzug geschieden, kann der drittstaatsangehörige Ehegatte bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen allerdings ein (eigenständiges) Aufenthaltsrecht nach Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a Richtlinie 2004/38/EG erlangen, wenn der Mitgliedstaat, in dem er sich aufhält, bei Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens für den Unionsbürger Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 2 Nr. 3 Richtlinie 2004/38/EG ist (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14 - Rn. 58 ff.).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Die Ehegatteneigenschaft endet aber mit der Scheidung der Eheleute (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-40/11 [ECLI:EU:C:2012:691], Iida - Rn. 57 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) kann bei der Einstufung eines Ehegatten als Familienangehöriger eines Unionsbürgers das eheliche Band nicht als aufgelöst angesehen werden, solange dies nicht durch eine zuständige Stelle ausgesprochen worden ist, was bei Ehegatten, die lediglich voneinander getrennt leben, nicht der Fall ist, selbst wenn sie die Absicht haben, sich später scheiden zu lassen (EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-40/11 - Rn. 58 f.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der Ehegatte eines Unionsbürgers nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-40/11 - Rn. 58 f.).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Hierbei handelt es sich um einen unionsrechtlichen Begriff, der sich (u.a.) in Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG findet und in Anbetracht des Kontextes und der Ziele der Richtlinie 2004/38/EG nicht eng ausgelegt und keineswegs seiner praktischen Wirksamkeit beraubt werden darf (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - C-127/08 [ECLI:EU:C:2008:449], Metock u.a. - Rn. 84).

    Vielmehr umfasst der Begriff sowohl Familienangehörige eines Unionsbürgers, die mit diesem in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind, als auch diejenigen, die sich mit ihm dort aufhalten, ohne dass danach zu unterscheiden ist, ob die Drittstaatsangehörigen vor oder nach dem Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind oder bevor oder nachdem sie Angehörige seiner Familie wurden (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - C-127/08 - Rn. 93).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der - nur noch - streitgegenständlichen Verlustfeststellung des Beklagten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11).

    Soweit der Senat bislang davon ausgegangen ist, dass das in § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU in Umsetzung des Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG aufgestellte Erfordernis des Begleitens oder Nachziehens eine im Sinne des Ehe- und Familienschutzes schutzwürdige tatsächliche Beziehung impliziere (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 23 unter Hinweis auf Nr. 3.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 für den Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Abkömmling), gilt dies nach der Rechtsprechung des EuGH jedenfalls nicht für das abgeleitete Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Damit unterscheidet sich das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers von den nationalen Familiennachzugsregeln, nach denen Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen (nur) zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt werden (§ 27 Abs. 1 AufenthG; s.a. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 7 Rn. 4 zum danach geforderten Maß an Verbundenheit).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Auch in einer Entscheidung zum Daueraufenthaltsrecht, das bei Familienangehörigen nach Art. 16 Abs. 2 Richtlinie 2004/38/EG voraussetzt, dass diese sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen "mit" dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben, geht der EuGH davon aus, dass ein Ehegatte mit Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht die Eigenschaft als Ehegatte eines Unionsbürgers, der diesen begleitet oder ihm in den Aufnahmemitgliedstaat nachzieht, verliert (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-244/13 [ECLI:EU:C: 2014:2068], Ogieriakhi - Rn. 36 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 15 Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Diese Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn und soweit aus Gründen des materiellen Rechts ausnahmsweise ein anderer Zeitpunkt maßgeblich ist (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11 und vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - InfAuslR 2019, 277 Rn. 9 und Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

    Anknüpfend daran ist der Senat bisher in Fällen, in denen die Verlustfeststellung nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt worden war, davon ausgegangen, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Verlustfeststellung grundsätzlich allein anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts beurteilt und die Verlustfeststellung dann insgesamt rechtswidrig ist, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - InfAuslR 2019, 277 Rn. 8 f., 25 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 11; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 32.18

    EuGH soll Fragen zum Begriff des "Familienangehörigen" im Sinne der

    Auch Erwägungsgrund 16 RL 2011/95/EU, ausweislich dessen die Richtlinie auf die uneingeschränkte Wahrung der Menschenwürde und des Asylrechts für Asylsuchende und die sie "begleitenden" Familienangehörigen zielt, steht einer Auslegung, die eine Wiederherstellung des Familienverbands unter tatsächlicher Ausübung elterlicher Sorge zum Wohl des Kindes voraussetzt, nicht entgegen; dabei verkennt der Senat nicht, dass das Wort "begleitenden" auch für ein weiteres Verständnis offen ist (vgl. zum Verständnis des "Begleitens" im unionsbürgerrechtlichen Kontext BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - InfAuslR 2019, 277 Rn. 20 f. auch unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14 [ECLI:EU:C:2015:476], Singh u.a. - Rn. 54).
  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Dabei ist der Begriff "begleiten oder ihm nachziehen" dahingehend auszulegen, dass er sowohl die Familienangehörigen eines Unionsbürgers umfasst, die mit diesem in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind, als auch diejenigen, die sich mit ihm dort aufhalten, ohne dass im letztgenannten Fall danach zu unterscheiden wäre, ob die Drittstaatsangehörigen vor oder nach dem Unionsbürger oder bevor oder nachdem sie dessen Familienangehörige wurden, in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind (vgl. EuGH, U.v. 25.7.2008 - Metock, C-127/08 - juris -Ls-; zum Begriff des "Begleitens" vgl. auch BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    14 Nachdem die Antragsteller bereits mit Eingang vom 16. Juli 2018 einen unter dem Aktenzeichen 1 C 9/18 geführten Normenkontrollantrag gestellt hatten, wiederholten sie diesen "vorsorglich" mit Schriftsatz vom 23. August 2018.

    Mit Schreiben vom 19. September 2018 nahmen sie den Antrag aus dem Verfahren 1 C 9/18 zurück und teilten mit, dass sie davon ausgingen, dass der Schriftsatz vom 23. August 2018 als Antragsschriftsatz des neuen Verfahrens gelte.

    33 1. Das Prozesshindernis der doppelten Rechtshängigkeit ist durch die Rücknahme des Antrags im Verfahren 1 C 9/18 entfallen (vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, GVG § 17 Rn. 23).

    Das Schreiben vom 16. Juli 2018 wurde der Antragsgegnerin bereits im Verfahren 1 C 9/18 zugestellt und im hier geführten Verfahren nochmals unter dem 20. September 2018 an die Antragsgegnerin weitergeleitet.

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da die Verlustfeststellung nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt worden ist und sie insgesamt rechtswidrig ist, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht bestanden hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2019 - 1 C 48/18 - juris Rn. 12; U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 9; U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 11; B.v. 7.12.2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

    Familienangehörige begleiten oder ziehen dem Unionsbürger nach, wenn sie mit diesem in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind und sich mit ihm dort - unabhängig davon, ob die Drittstaatsangehörigen vor oder nach dem Unionsbürger oder bevor oder nachdem sie dessen Familienangehörige wurden, in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist sind - aufhalten (vgl. EuGH, U.v. 25.7.2008 - C-127/08 - Metock u.a. - juris Rn. 54; vgl. auch BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.).

  • VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Zwar ist ein Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung mit einem Unionsbürger nicht Voraussetzung für eine Ehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - juris, Rn. 21).

    Sofern er als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin nach § 2 Abs. 1, 2 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 FreizügG ein abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht innegehabt haben sollte, ist dieses jedenfalls spätestens mit der Scheidung von seiner Ehefrau entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 13, juris).

    Jedoch setzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Scheidung - wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 5 Nr. 1 FreizügG/EU ("... behalten [...] ein Aufenthaltsrecht ...") und des Art. 13 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2004/38/EG ("... führt [...] nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts") ergibt - außerdem das Bestehen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts im Zeitpunkt der Scheidung voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 18, juris).

    Durch den Wegzug der Ehefrau als Unionsbürgerin war Deutschland nämlich nicht mehr Aufnahmemitglied im Sinne des Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, Rn. 14, 22, juris).

  • VG Berlin, 28.06.2022 - 21 K 90.22

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltskarte als Familienangehöriger-EU eines Ehegatten als

    Wird die Ehe nach einem Wegzug geschieden, kann der drittstaatsangehörige Ehegatte bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen allerdings ein (eigenständiges) Aufenthaltsrecht nach Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a Richtlinie 2004/38/EG erlangen, wenn der Mitgliedstaat, in dem er sich aufhält, bei Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens für den Unionsbürger Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 2 Nr. 3 Richtlinie 2004/38/EG ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 19 ff. unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs).

    Die Kammer sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt von dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts mit dem oben bereits erwähnten Urteil vom 28. März 2019 - 1 C 9.18 -, etwaige Härten für drittstaatsangehörige Ehegatten einer Unionsbürgerin, die nach einer Trennung nicht sofort zur Sicherung ihres Aufenthaltsrechts ein Scheidungsverfahren einleiten, würden durch die Möglichkeit eines eigenständigen (nationalen) Aufenthaltsrechts nach § 31 AufenthG abgemildert (juris Rn. 22 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19

    Scheinehe; sofortige Vollziehung der Feststellung des Nichtbestehens eines

    Vielmehr handelt es sich um Rechte, die sich daraus ableiten, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C 202/13 -, Rn. 34 bis 36; vgl. in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-218/14 - und BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat von dieser Befugnis u.a. mit der Einführung von § 2 Abs. 7 und § 7 FreizügG/EU Gebrauch gemacht (vgl. hierzu auch die Begründung des einschlägigen Regierungsentwurfs BT-Drucksache 17/10746, S. 9; BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris Rn. 24; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 S 64.19 -, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326

    Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer

    Nur ergänzend sei deshalb angemerkt, dass der verbleibende (Noch-)Ehegatte kein Aufenthaltsrecht von dem Unionsbürger ableiten kann, wenn dieser bereits vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens den Aufenthaltsmitgliedstaat verlassen hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 m.V.a. EuGH, 16.7.2015 - C-218/14, Singh - juris Rn. 54; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 36. Ed. Stand 1.10.2021, FreizügG/EU § 3 Rn. 30a).

    Denn aufgrund des Tatbestandsmerkmals des "Begleitens" § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU erlischt das abgeleitete Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten, wenn der Unionsbürger nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Bundesgebiet verlässt (BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 21 m.V.a. EuGH, 16.7.2015 - C-218/14, Singh - juris Rn. 58; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9).

  • VG Hannover, 24.02.2023 - 5 A 3224/21

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis eines

    Für ein Begleiten im Sinne des § 3 Abs. 1 FreizügG/EU ist aber ein gleichzeitiger Aufenthalt der Eheleute im Aufnahmemitgliedstaat erforderlich ( BVerwG, Urteil vom 28.3.2019 - 1 C 9/18 -, juris; EuGH, Urteil vom 16.7.2015 - C-218/14 -, juris).

    Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten ist gem. § 11 Abs. 14 FreizüG/EU i. V. m. § 31 AufenthG zwar grundsätzlich möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.2019 - 1 C 9/18 -, juris Rn 22 a. E.; VG Berlin, Urteil vom 28.6.2022 - 21 K 90/22 -, juris Rn. 28 ff.; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 2022, § 11 FreizügG/EU, § 11, Rn. 98 f.; NK-Hofmann, Ausländerrecht, 2016, § 3 FreizügG/EU, Rn. 38).

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht an anderer Stelle darauf verwiesen, dass etwaige Härten für drittstaatsangehörige Ehegatten einer Unionsbürgerin, die nach einer Trennung nicht sofort zur Sicherung ihres Aufenthaltsrechts ein Scheidungsverfahren einleiten, durch die Möglichkeit eines eigenständigen (nationalen) Aufenthaltsrechts nach § 31 AufenthG abgemildert werden könnten ( BVerwG, Urteil vom 28.3.2019 - BVerwG 1 C 9.18 -, juris Rn. 22 a.E.).

  • OVG Hamburg, 07.12.2023 - 6 So 46/23

    Duldungsanspruch einer alleinerziehenden Mutter einer freizügigkeitsberechtigten

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2020 - 13 PA 279/20

    Ehegatten; Freizügigkeitsrecht; Härtefall; PKH-Beschwerde; Scheidung;

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16

    Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht;

  • OVG Sachsen, 11.10.2021 - 3 B 275/21

    Kein Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers

  • VG Berlin, 07.11.2022 - 29 L 211.22

    Feststellung des Nichtbestehens des Rechtes auf Freizügigkeit: Voraussetzungen

  • VG Würzburg, 25.10.2021 - W 7 K 20.961

    Verlustfeststellung im Freizügigkeitsrecht

  • VG Düsseldorf, 26.10.2023 - 7 L 731/23
  • VG Aachen, 16.04.2020 - 4 L 1081/19

    Unionsbürgerschaft; Abhängigkeitsverhältnis; Unionsbürger Abschiebungsschutz;

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei Wegzug des Ehegatten aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 18 A 322/18

    Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 1

  • VG Berlin, 02.07.2019 - 3 K 265.18
  • VG Berlin, 03.09.2019 - 21 K 146.19

    Rechtmäßigkeit der Nichtbestehensfeststellung und Einziehung der Aufenthaltskarte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 3 N 20.21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 12 S 336/22

    Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Feststellung des

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23

    Ausweisung; Begleiten; eheliche Lebensgemeinschaft; Feststellung des

  • VG Gelsenkirchen, 28.03.2023 - 11 L 84/23

    Freizügigkeitsrecht; Aufenthaltskarte; Vermutung der Freizügigkeit zugunsten

  • VGH Bayern, 17.03.2023 - 10 CE 23.524

    Rechtmäßige Einreiseverweigerung bei einem vormaligen drittstaatsangehörigen

  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2022 - 3 L 251/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 118/20
  • VG Augsburg, 18.01.2023 - Au 6 K 22.2179

    Rechtmäßige Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 10 ZB 21.2127

    Aufenthaltsrecht, Anfechtungsklage, Zulassungsverfahren, Berufung, Zulassung,

  • VG Stuttgart, 05.08.2021 - A 14 K 2406/19

    Russische Föderation: Aufenthaltsrecht bei Ehegattin eines Unionsbürgers

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