Weitere Entscheidung unten: AG Wiesloch, 02.06.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17   

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https://dejure.org/2017,25665
BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17 (https://dejure.org/2017,25665)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2017 - 1 C 9.17 (https://dejure.org/2017,25665)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 1 C 9.17 (https://dejure.org/2017,25665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG §§ 1, 13 Abs. 2, §§ 26a, 29 Abs. 1, §§ 71, 71a, 77
    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag; Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS); Mitgliedstaat; Polen; Rückübernahmeabkommen; Sekundärmigration; Unzulässigkeit von Asylanträgen; Wiederaufnahmegesuch; Zuständigkeitsübergang; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a Abs 1 S 3 Nr 2 AsylVfG 1992, § 26a Abs 2 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 3 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG
    Keine Anwendung asylrechtlicher Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der EU

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Asylrechts gegenüber russischen Staatsangehörigen aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (hier: Polen); Anwendung der asylrechtlichen Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); Anfechtungsklage gegen die Ablehnung ...

  • doev.de PDF

    Keine Anwendung asylrechtlicher Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der EU

  • rewis.io

    Keine Anwendung asylrechtlicher Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der EU

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit von Asylanträgen; Drittstaatenregelung; sicherer Drittstaat; Mitgliedstaat; Abschiebungsanordnung; Wiederaufnahmegesuch; Rückübernahmeabkommen; Polen; subsidiärer Schutz; internationaler Schutz; Folgeantrag; Aufstockung; Gemeinsames Europäisches Asylsystem ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Asylrechts gegenüber russischen Staatsangehörigen aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (hier: Polen); Anwendung der asylrechtlichen Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); Anfechtungsklage gegen die Ablehnung ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung asylrechtlicher Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig - und die richtige Klageart

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylrechtliche Drittstaatenklausel - und ihre Anwendung auf andere EU-Mitgliedstaaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asylrechtliche Drittstaatenklausel - und ihre Anwendung auf andere EU-Mitgliedstaaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind keine "sicheren Drittstaaten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1625
  • DÖV 2017, 880
 
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Wird zitiert von ... (200)

  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 37.16

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Der Kläger hat nach nationalem Recht zwar schon deshalb keinen Anspruch auf die vom Berufungsgericht ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten zur Durchführung eines Asylverfahrens, weil die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig nur mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann und das Bundesamt nach der gerichtlichen Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung das Asylverfahren automatisch fortführen muss (zur statthaften Klageart bei Unzulässigkeitsentscheidungen nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - InfAuslR 2017, 162 Rn. 16 ff. und vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Eine gerichtliche Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung hat zur Folge, dass das Bundesamt das Verfahren fortführen und eine Sachentscheidung treffen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - BVerwGE 157, 18 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 - juris Rn. 14 f. und vom 2. August 2017 - 1 C 37.16 - Rn. 19).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Dies kann etwa bei einer Bescheidungsuntätigkeitsklage der Fall sein, wenn noch keine Anhörung beim Bundesamt stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 C 18.17 - NVwZ 2018, 1875 Rn. 37 ff.), oder bei Klagen gegen Bescheide, in denen das Bundesamt ohne Prüfung der materiell-rechtlichen Anerkennungsvoraussetzungen den Asylantrag nach § 29 AsylG als unzulässig abgelehnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 3 Rn. 14 f. m.w.N.) oder das Asylverfahren nach §§ 32, 33 AsylG eingestellt hat (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 - BVerwGE 147, 329 Rn. 14).
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   AG Wiesloch, 02.06.2017 - 1 C 9/17   

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https://dejure.org/2017,50483
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Wird zitiert von ...

  • LG Heidelberg, 20.12.2017 - 1 S 28/17

    Verbraucher kennt nachteilige Wirkung nicht: Vereinbarung unwirksam!

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 02.06.2017, Az. 1 C 9/17, wird zurückgewiesen.

    Dieses hat das Amtsgericht Wiesloch nach zulässigem Einspruch des Beklagten durch streitiges Urteil vom 02.06.2017 (Az. 1 C 9/17) vollumfänglich aufrechterhalten.

    das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 02.06.2017 sowie das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 09.02.2017, Az. 1 C 9/17, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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