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   BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93   

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BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen Apothekers in der Landesapothekerkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Landesrecht - Auslegung - Heilberufe - Kammer - Mitgliedschaft - Auslegung - Nichtrevisibles Landesrecht - Zwangsmitgliedschaft - Apotheker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 814
  • NVwZ 1997, 578 (Ls.)
  • DÖV 1996, 972
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Insoweit gilt nichts anderes als für Ärzte (BVerwGE 39, 100 (101)).

    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerwGE 39, 100 (103)).

    Auch für sie gilt, daß sie Forschung und Lehre auf Gebieten im Grenzbereich anderer Wissenschaften wie Chemie, Physik und Biologie betreiben und damit eine Tätigkeit ausüben, die mit der anderer Berufe eng verwandt ist oder auch - und folglich eine Approbation ebenfalls nicht voraussetzend - von Vertretern anderer Wissenschaften ausgeübt werden kann (BVerwGE 39, 100 (106); 92, 24 (26)).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Die Heranziehung von Bundesrecht durch das Berufungsgericht stellt sich mithin lediglich als eine - zulässige - Interpretationshilfe dar, die jedoch nichts daran ändert, daß das ausgelegte Merkmal der Berufsausübung des Apothekers hier dem Landesrecht angehört und damit nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwGE 92, 24 (25 f.); Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21).

    Auch für sie gilt, daß sie Forschung und Lehre auf Gebieten im Grenzbereich anderer Wissenschaften wie Chemie, Physik und Biologie betreiben und damit eine Tätigkeit ausüben, die mit der anderer Berufe eng verwandt ist oder auch - und folglich eine Approbation ebenfalls nicht voraussetzend - von Vertretern anderer Wissenschaften ausgeübt werden kann (BVerwGE 39, 100 (106); 92, 24 (26)).

    Insoweit liegt es hier ebenso wie bei den bereits angesprochenen Grundlagenmedizinern innerhalb der Ärztekammern (vgl. BVerwGE 92, 24 (27 f.)).

    Gleichwohl ist sie gehalten, vor allem die aus dem Gleichheitssatz und dem Äquivalenzprinzip abzuleitenden bundesrechtlichen Vorgaben zu beachten, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 33.89 - (BVerwGE 92, 24 (26)) im einzelnen dargelegt hat.

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Da die Apothekerkammer - ebenso wie andere berufsständische Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrzunehmen hat, darf der Gesetzgeber von einem weiten Begriff der Berufsausübung ausgehen, wie ihn das Berufungsgericht hier in Auslegung irrevisiblen Landesrechts für zutreffend hält, und im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative eine entsprechende Zwangsmitgliedschaft für erforderlich halten (vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1987, a.a.O. S. 4).

  • VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90

    Zur Pflichtmitgliedschaft eines als Chemiker tätigen approbierten Apothekers und

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 29. September 1992 (ESVGH 43, 47) zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89

    Arzt - Kammerbeitrag - Ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Die Heranziehung von Bundesrecht durch das Berufungsgericht stellt sich mithin lediglich als eine - zulässige - Interpretationshilfe dar, die jedoch nichts daran ändert, daß das ausgelegte Merkmal der Berufsausübung des Apothekers hier dem Landesrecht angehört und damit nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwGE 92, 24 (25 f.); Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Bei seiner im Revisionszulassungsbeschluß geäußerten gegenteiligen Annahme beruft sich das Berufungsgericht auf das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - (BVerwGE 70, 64 (65)), in dem es heißt, das Berufungsgericht könne auch bei der Auslegung von Landesrecht Bundesrecht verletzt haben; dies komme in Betracht, wenn das Berufungsgericht seine Auslegung der landesrechtlichen Vorschrift wesentlich vom Verständnis einer bundesrechtlichen Vorschrift abhängig gemacht habe.
  • BVerwG, 24.03.1986 - 7 B 35.86

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensgrenze - Revision - Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Selbst wenn sich aus dem Landesrecht eine entsprechende Verpflichtung ergäbe, würde dies nicht zu einer revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit des Bundesrechts führen, denn Verweisungen oder Bezugnahmen auf Bundesrecht ermöglichen die Revision nur dann, wenn die Regelung kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - und vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 und Nr. 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Selbst wenn sich aus dem Landesrecht eine entsprechende Verpflichtung ergäbe, würde dies nicht zu einer revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit des Bundesrechts führen, denn Verweisungen oder Bezugnahmen auf Bundesrecht ermöglichen die Revision nur dann, wenn die Regelung kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - und vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 und Nr. 160 m.w.N.).
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Auch eine Tätigkeit "in einem Randbereich" wird als eine die Zwangsmitgliedschaft begründende Berufsausübung gewertet (vgl BVerwG Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 - RdNr 24; VG München Urteil vom 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - RdNr 20) .

    Er kann die Abgrenzung vielmehr eigenständig vornehmen (vgl BVerwG Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 - RdNr 17) unabhängig von dem bundesrechtlichen Ärztebegriff der Bundesärzteordnung (BVerwG Urteil vom 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, RdNr 14).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Regelungszusammenhang von demjenigen, den das Urteil des Senats vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 C 9.93 - betraf.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Diese Maßstäbe wären ebenfalls anzulegen, wenn es sich, was unentschieden bleiben kann, bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelte und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 - vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 C 9.93 - Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 4 = NJW 1997, 814 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - L 4 R 238/15

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Unter Anwendung dieser Maßstäbe liegt eine Ausübung des ärztlichen Berufs iSv § 2 der Hauptsatzung der Berliner Ärztekammer zur Überzeugung des Senats jedenfalls dann vor, wenn die Anwendung oder Mitverwendung von ärztlichem Wissen der konkret ausgeübten Tätigkeit ihr Gepräge gibt (ebenso LSG Hamburg Urt. v. 25.02.2010 - L 1 KR 42/08 - juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 - juris Rn. 24 zur vergleichbaren Beurteilung der Tätigkeit eines Apothekers).

    Vor diesem vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung dargelegten Hintergrund (vgl. z.B. Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 - juris Rn. 24 mwN) ist in der zum Beitragsrecht ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zB die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit für alle im öffentlichen Dienst tätigen Approbierten ebenso wie für die in den klinischen und theoretischen Fächern lehrenden und forschenden Ärzte, für einen approbierten Arzt als wissenschaftlichem Mitarbeiter in der Pharmaindustrie, für ein Vorstandsmitglied in einer kassenärztlichen Vereinigung etc. angenommen worden (zur umfangreichen Darstellung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. VG Karlsruhe Urt. v. 28.02.2008 - 9 K 79/07 - juris Rn. 17 sowie Rechtswissenschaftliches Gutachten Prof. Dr. H, Westfälische Wilhelms-Universität N vom 31.10.2014, S. 9 ff.).

    Für die Ausfüllung landesrechtlicher Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung kommt sie bereits grundsätzlich entsprechend allenfalls als (eingeschränkte) Interpretationshilfe in Betracht (vgl. BVerwG Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 - juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Eine rechtswidrig zu hoch festgelegte Beitragshöhe bewirkt hingegen nicht die Rechtswidrigkeit der Pflichtmitgliedschaft als solcher, sondern steht nur der Geltendmachung des überhöhten Beitrags entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 25; Senatsurt. v. 19.10.1998 - 8 L 1817/98 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 117/18

    Beruf; Berufsausübung; Gesundheits- und Krankenpflegerin; Kammer;

    Abgesehen davon, dass der niedersächsische Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen eine Berufsausübung die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer begründet, eigenständig bestimmen kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 17; Senatsurt. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 18), knüpft § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG die Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz an engere Voraussetzungen als § 2 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG in Bezug auf die Beklagte.

    In die Beurteilung einfließen können auch die Art und das Ausmaß, mit dem die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG bei der ausgeübten Tätigkeit Verwendung finden können beziehungsweise mit dem sie diese Tätigkeit prägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 24; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 23).

    Die der Beklagten nach § 9 Abs. 1 PflegeKG zur Selbstverwaltung zugewiesenen Aufgaben, allen voran die Standesvertretung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG, wonach die Beklagte die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen hat, rechtfertigen es aber, sämtliche Ausprägungen der Berufsausübung von Pflegefachkräften im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PflegeKG - auch im Randbereich zu anderen Berufen - in die Pflichtmitgliedschaft einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19).

    Die Pflichtmitgliedschaft in der Beklagten, die als solche nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.08.2019 - 8 LC 116/18 -), bleibt hiervon unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 25; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Im Anwendungsbereich des Heilberufe-Kammergesetzes ist daher von einem weiten Begriff der Ausübung des ärztlichen Berufes auszugehen (vgl. zur Auslegung des Begriffs der Berufsausübung als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in Heilberufekammern: BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, NJW 1997, 814; Urt. v. 25.11.1971, NJW 1972, 350; OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006, MedR 2007, 121).

    Falls wegen der Eigenart ihrer beruflichen Tätigkeit Mitglieder typischerweise nur einen wesentlich geringeren Vorteil aus der Kammertätigkeit ziehen können als die Berufsangehörigen, auf deren Belange die Kammeraufgaben in erster Linie zugeschnitten sind, ist diesem Umstand bei der Beitragsbemessung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, a.a.O.; Urt. v. 26.01.1993, BVerwGE 92, 24).

    21 Für die Beurteilung, ob der Kläger den ärztlichen Beruf ausübt, ist auf seine konkrete Tätigkeit abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, a.a.O.).

    Dass eine konkrete Tätigkeit auch von einem Nichtapprobierten ausgeübt werden kann, steht zwar nicht von vornherein der Annahme der Ausübung des ärztlichen Berufes entgegen (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, a.a.O.); erforderlich ist dann aber eine tragfähige Begründung, warum in einem solchen Fall dennoch eine ärztliche Tätigkeit zu bejahen ist.

    Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn die Tätigkeit ihr Gepräge gerade durch die Anwendung oder (Mit-)Verwendung von ärztlichem Wissen erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 CN 9.17

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans RegioPort Weser I

    Revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt jedoch, ob das Oberverwaltungsgericht bei der Auslegung und Anwendung der irrevisiblen Satzung Bundesrecht verletzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 - Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 4).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

    Zieht das Berufungsgericht daher zur Auslegung eines in einer landesrechtlichen Norm verwandten Begriffs das in Rechtsprechung und Literatur entwickelte Verständnis eines gleichlautenden Begriffs des Bundesrechts heran, so dient das Bundesrecht lediglich als Interpretationshilfe für die Auslegung einer landesrechtlichen Norm, sofern es nicht kraft eines Gesetzesbefehls des Bundes anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 C 9.93 - NJW 1997, 814 = Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 4).
  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18

    Berufsausübung; Fallmanagerin; Niedersachsen; Pflegekammer; Verfassungsrecht;

    Dieser Zweck rechtfertigt es, alle Tätigkeitsbereiche und damit auch "Randgruppen" in Grenzbereichen zu anderen Berufen von der Kammermitgliedschaft zu erfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 24, für die Pflichtmitgliedschaft in der Apothekenkammer).

    Die Mitgliedschaft bei der Beklagten, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit die erkennende Kammer nicht in Zweifel zieht (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.11.2018 - 7 A 5658/17 -) bleibt davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

    Soweit die Klägerin vorträgt, dass ihre Stelle als Fallmanagerin keine pflegerischen Fertigkeiten oder Kenntnisse voraussetze, kommt es darauf nicht an (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 24).

  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung;

  • OVG Hamburg, 11.12.2020 - 3 Bf 202/19

    Beitrag zur Landesärztekammer Hamburg; Differenzierung zwischen beamteten und

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

  • VG München, 02.07.2020 - M 16 K 19.1606

    Beitragspflicht an Landesapothekerkammer

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 6 A 11831/19

    Anknüpfung der Kammermitgliedschaft an die Ausübung eines Heilberufs

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist

  • VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15

    Ärztekammerbeitrag: Beitragspflicht für als Berufsschullehrer tätigen Mediziner

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B

    Befreiung eines Architekten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 17/22 R

    Ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ermächtigt, eine Beitragsheranziehung

  • OVG Hamburg, 26.08.2021 - 5 Bf 186/19

    Klage auf Neubescheidung eines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10726/08

    Recht der freien Berufe; Kammerbeitrag

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01

    Arzt; Kammerbeitrag; Bemessung; Grundlagenforscher; Beitragsreduzierung

  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10694/08

    Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • BVerwG, 20.01.2010 - 1 B 1.09

    Unterbringungspflicht; bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber; Asylverfahren;

  • BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08

    Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08

    Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht in einer

  • BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01

    Apotheker, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Pflichtzugehörigkeit,

  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477

    Beitragserhebung durch Steuerberaterkammer

  • BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06

    Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch

  • VG Arnsberg, 09.08.2002 - 13 K 1505/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Beitragsbescheids einer

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96

    Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht,

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2014 - 3 LB 6/12

    Recht der freien Berufe (hier: Berufung) - Beitrag zur Ärztekammer - Definition

  • BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 126.05

    Begriff der schutzwürdigen Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse im Sinne

  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 9.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • BVerwG, 07.01.2010 - 6 B 51.09

    Rundfunkgebührenpflicht; Revisibilität

  • VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05

    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen;

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 575/99

    Apotheker in der Hochschullehre

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 B 169.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsgrundsächlichkeit zur Frage nach dem

  • BVerwG, 04.11.2019 - 6 B 57.19

    Erteilung einer Genehmigung für eine Satzungsänderung einer Stiftung privaten

  • LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08

    Versicherungsfreiheit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei

  • BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05

    Erledigung des Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid durch Schaffung einer

  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 10/16

    Rentenversicherungspflicht - Versorgungswerk der Apotheker - Befreiungsanspruch

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 7.14

    Kommunale "Bettensteuer"; fehlende Identität von Steuerschuldner und

  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

  • VG München, 03.06.2008 - M 16 K 07.876

    Kammerbeitrag; pharmazeutische Tätigkeit in einem pharmazeutischen Randgebiet;

  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

  • BVerwG, 22.10.2008 - 6 B 66.08

    Revisiblität des Rundfunkgebührenstaatsvertragsrechts vor Inkrafttreten des § 10

  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 B 25.08
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 41.06

    Zugänglichkeit der revisionsrechtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der auf

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 10.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro;

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 193/21

    Großhandel mit Arzneimitteln; Mitgliedsbeiträge zur Landesapothekerkammer

  • OVG Thüringen, 19.06.2014 - 3 KO 1177/10

    (Zwangs-)Mitgliedschaft in der Landestierärztekammer; Festsetzung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 R 2160/19

    Sachlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 20.09

    Rechtmäßigkeit eines ergangenen Rundfunkgebührenbescheides aufgrund der

  • BVerwG, 18.08.1999 - 1 B 41.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Abgrenzung

  • BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09

    Rundfunkgebührenpflicht für die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerätes in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche

  • VG Hannover, 08.10.2008 - 11 A 3467/07

    Pflichtmitgliedschaft in einer IHK

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 5 A 346/06

    Verstoß einer berufsständischen Beitragsordnung gegen das verfassungsrechtliche

  • VG Köln, 27.10.2004 - 9 K 2843/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines staatlich geprüften

  • VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 176/03
  • BVerwG, 16.12.1996 - 1 B 225.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache zur Auslegung des Begriffes der

  • SG München, 12.10.2016 - S 15 R 328/16

    Anspruch eines Apothekers auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05

    Kammerbeitrag; angestellter Psychologe; keine Erforderlichkeit einer eigenen

  • BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 25.98

    Versorgungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit - Anspruch auf Verzinsung eines

  • VG Köln, 02.07.2019 - 7 K 7045/16
  • SG Karlsruhe, 04.06.2019 - S 9 R 3410/18

    Rentenversicherung - Befreiung eines Architekten von der Versicherungspflicht -

  • VG Freiburg, 21.11.2016 - 7 K 1599/16

    Beitrag für ein berufsständisches Versorgungswerk -hier: Psychotherapeutenkammer

  • VG Köln, 13.11.2012 - 7 K 3578/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Beitragspflicht eines approbierten Psychologischen

  • VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01

    Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1998 - 8 L 1817/98

    Berufsgruppenorientierter Beitragsmaßstab für; Beitragsmaßstab,

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4640/04

    Auch angestellte Psychologen müssen Kammerbeiträge zahlen, wenn sie die

  • VG München, 29.08.2023 - M 16 K 19.5866

    Beitragspflicht, Angestellter Arzt, Freistellung von der Arbeitsverpflichtung,

  • VG München, 14.03.2013 - M 12 K 13.124

    Ein approbierter Arzt, der sich nach Erwerb des zweiten juristischen

  • VG Düsseldorf, 16.03.2012 - 7 K 8496/09

    Anspruch eines Psychotherapeuten auf Befreiung von den jährlichen

  • VG Göttingen, 13.06.2002 - 1 A 1049/00

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit; Kammerbeitrag; Zytologielabor;

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