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   ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18   

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https://dejure.org/2019,37604
ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18 (https://dejure.org/2019,37604)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18 (https://dejure.org/2019,37604)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 Ca 1225/18 (https://dejure.org/2019,37604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Handbremse nicht angezogen - Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handbremse nicht angezogen: Arbeitnehmer haftet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handbremse nicht angezogen - Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Handbremse nicht gezogen: Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Postzusteller haftet für Schäden durch sein wegrollendes Fahrzeug

  • versr.de (Kurzinformation)

    Handbremse nicht angezogen - Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Postauto rollte bergab - Der Postzusteller muss seinem Arbeitgeber den Schaden ersetzen, weil er den Transporter unzureichend gesichert hat

  • datev.de (Kurzinformation)

    Handbremse nicht angezogen - Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Postzusteller müssen ihr Fahrzeug gegen Wegrollen sichern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Postzusteller muss Schadensersatz wegen nicht angezogener Handbremse für Fahrzeugschaden zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BAG NJW 1999, 966).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18
    Zwar sind auch bei gröbster Fahrlässigkeit Haftungserleichterungen nicht ausgeschlossen (BAG NZA 2011, 345).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18
    Weiter ist zu berücksichtigen, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG NJW 2003, 377).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18
    In der Regel haftet der Arbeitnehmer auch nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang (BAG NZA 1994, 1083).
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