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   ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20   

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https://dejure.org/2020,49334
ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20 (https://dejure.org/2020,49334)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20 (https://dejure.org/2020,49334)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 (https://dejure.org/2020,49334)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
    Bezüglich der Abschlussformel ergibt sich dies bereits aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. vom 11. Dezember 2012, 9 AZR 227/11).
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2021 - 3 Sa 800/20 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 - abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 - wird insgesamt zurückgewiesen.

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.10.2020 - Az.: 1 Ca 1729/20 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, dem Kläger Zug-um-Zug gegen Rückgabe des ihm bereits unter dem Datum 31.03.2020 erteilten Arbeitszeugnisses ein neues Arbeitszeugnis wie folgt zu erteilen:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20 - abzuändern und.

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