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ArbG Schwerin, 02.07.2018 - 1 Ca 1938/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 02.07.2018 - 1 Ca 1938/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18
Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers - fehlende Willenserklärung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 02.07.2018 - 1 Ca 1938/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 02.07.2018 - 1 Ca 1938/17 - abzuändern und die Klage abzuweisen.