Weitere Entscheidung unten: ArbG Göttingen, 29.01.2019

Rechtsprechung
   ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18   

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https://dejure.org/2018,12283
ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2018,12283)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 09.05.2018 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2018,12283)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2018,12283)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18
    Hinsichtlich der anzustellenden Prognose können häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (LAG Hamm, Urteil vom 21.08.2013, 5 Sa 381/13, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18
    Will der Arbeitgeber auch für diesen Fall die Beschäftigung verweigern, so muss er zusätzliche Umstände anführen, aus denen sich sein überwiegendes Interesse an der Nichtbeschäftigung ergibt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 27.02.1985, GS 1/84, juris).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18
    Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (vgl. BAG, Urteil vom 01.10.1998, 6 AZR 176/97, juris).
  • LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06

    Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann sich aber aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten ergeben, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund hat, warum er während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Beurteilung benötigt (LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, 19 Sa 1589/06, juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18
    Anlagen haben in erster Linie die Funktion, schriftsätzlichen Vortrag glaubhaft zu machen oder unter Beweis zu stellen, nicht aber diesen zu ersetzen (BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11, juris).
  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 17 Sa 565/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 09.05.2018 - 1 Ca 194/18 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 09.05.2018 - 1 Ca 194/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   ArbG Göttingen, 29.01.2019 - 1 Ca 194/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30926
ArbG Göttingen, 29.01.2019 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2019,30926)
ArbG Göttingen, Entscheidung vom 29.01.2019 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2019,30926)
ArbG Göttingen, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 1 Ca 194/18 (https://dejure.org/2019,30926)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2019 - 5 Sa 196/19

    Kausalzusammenhang und Beweislastverteilung zwischen Vergütungsunterschieden und

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin - vom 29.01.2019 - 1 Ca 194/18 Ö - abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Göttingen zum AZ: 1 Ca 194/18 Ö vom 29.01.2019 festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr ab Februar 2019 ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 6.292,00 EUR zuzüglich einer monatlichen Zulage in Höhe von 600, 00 EUR zu zahlen.

    das am 29.01.2019 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen, AZ: 1 Ca 194/18 Ö, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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