Weitere Entscheidung unten: ArbG Rheine, 14.01.2010

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   ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09   

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https://dejure.org/2010,49950
ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09 (https://dejure.org/2010,49950)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09 (https://dejure.org/2010,49950)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 1 Ca 2005/09 (https://dejure.org/2010,49950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befristung, vorübergehender Bedarf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede bei der Einstellung unter dem Blickwinkel eines vorübergehenden Bedarfs bei Anstreben eines dauerhaften Betriebes und bei Bestehen von Zweifeln an einer Betriebsschließung am Ende des Befristungszeitraums

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Sie gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen kann (vgl. BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 950/06).

    Der vorübergehende Bedarf kann einmalige oder wiederkehrend auszuführende Daueraufgaben des Arbeitgebers oder eine zeitweise übernommene Sonderaufgabe betreffen, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (vgl. BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 950/06).

    Dabei steht es dem Arbeitgeber lediglich frei, die vorhandene Arbeitsmenge so zu verteilen, dass die zusätzlichen Arbeiten nicht durch den befristet eingestellten Arbeitnehmer, sondern durch andere Arbeitnehmer erledigt werden (vgl. BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 950/06).

    Denn in Fällen, in denen die Prognose des Arbeitgebers sich aufgrund späterer Entwicklungen nicht bestätigt, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht darauf an, ob der Arbeitgeber darlegen und beweisen kann, dass eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit bei Vertragsschluss nicht absehbar war (vgl. BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 950/06).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Ein Betriebsübergang hat grundsätzlich - abgesehen von dem Wechsel in der Person des Arbeitgebers - keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG vom 30.10.2008, 8 AZR 855/07).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Diese Rechtsprechung zielte maßgeblich darauf ab, die Umgehung unverzichtbarer Bestimmungen des Kündigungsrechts zu verhindern (vgl. BAG, Großer Senat vom 12.10.1960, GS 1/59).
  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es dem Arbeitnehmer jedoch unbenommen, eine Befristungskontrollklage bereits vor dem vereinbarten Vertragsende zu erheben (BAG vom 21.12.2005, 7 AZR 541/04 m. w. N.).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Vertragsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage, die für ihre Rechtsbeziehungen künftig allein maßgeblich sein soll (BAG vom 18.04.2007, 7 AZR 255/06).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Die von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Befristungsabrede ist am 01.09.2006 und damit vor Beginn des in Rede stehenden Befristungszeitraumes zustande gekommen (vgl. insoweit BAG vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Zwischen dem zeitweilig erhöhten Arbeitsanfall und der befristeten Einstellung des betreffenden Arbeitnehmers muss ein (vom Arbeitgeber darzulegender) ursächlicher Zusammenhang bestehen (BAG vom 17.03.2010, 7 AZR 640/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 15 Sa 825/09

    Unwirksamkeit einer Zweckbefristung

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    Der Prüfungsmaßstab ist also derselbe wie bei der Zweckbefristung (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg vom 02.09.2009, 15 Sa 825/09 m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06

    Befristeter Arbeitsvertrag; sachlicher Grund; vorübergehender Bedarf; künftiger

    Auszug aus ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
    In diesem Zusammenhang zitiert der Beklagte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.12.2006 (5 Sa 264/06).
  • LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10

    Unwirksame Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers in

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts R1, Az.: 1 Ca 2005/09, zu ändern und die Klage abzuweisen.

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ArbG Rheine, Entscheidung vom 14.01.2010 - 1 Ca 2005/09 (https://dejure.org/2010,82916)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 1 Ca 2005/09 (https://dejure.org/2010,82916)
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