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Rechtsprechung
   ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B   

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https://dejure.org/2016,20429
ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20.06.2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2016,20429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 267 AEUV; Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) RL 2000/78/EG; Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG; Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG; Art. 4 RL 2006/54/EG; Art. 5 RL 2006/54/EG; § 2 BetrAVG
    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der Höhe einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund Arbeitseinkommens hinsichtlich der sog. "gespaltenen Rentenformel"; Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung; Verwirklichung des Grundsatzes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Bemessung der Höhe einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund Arbeitseinkommens hinsichtlich der sog. "gespaltenen Rentenformel"; Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung; Verwirklichung des Grundsatzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage - betriebliche Altersversorgung - mögliche Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Rahmen der Anwendung der sog. gespaltenen Rentenformel - mögliche Altersdiskriminierung durch ratierliche Berechnung nach dem m/n-tel Prinzip bei gleichzeitiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht sieht in der Berechnungsweise, wie sie von der Beklagten vorgenommen wird, keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 - AP BetrVG § 2 Nr. 65 und öfter).

    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift, da sie den Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters vorzusehen, eng auszulegen ist (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

    Daher steht Unionsrecht einer Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber als Teil des Entgelts altersabgestufte Rentenversicherungsbeiträge zahlt, dann nicht entgegen, wenn die sich hieraus ergebende Ungleichbehandlung wegen des Alters zur Erreichung eines legitimen Ziels angemessen und erforderlich ist (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

    ff) Das vorlegende Gericht verkennt nicht, dass es nach Auffassung des Gerichtshofes Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob eine Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung eines legitimen Ziels zu gewährleisten, und ob sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 26.09.2013 - C-476/11 - HK Danmark).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht hält derartige Höchstgrenzen für wirksam (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").

    (6) Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) können ebenfalls nicht überzeugen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof der Europäischen Union nach seiner ständigen Rechtsprechung aufgrund des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, mit dem Ziel zu berufen, in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret, EuGH 15.03.2005 - C-209/03 - Bidar, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret).

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof der Europäischen Union nach seiner ständigen Rechtsprechung aufgrund des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, mit dem Ziel zu berufen, in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - Cobelfret, EuGH 15.03.2005 - C-209/03 - Bidar, jeweils m.w.N.).

    Vor der Vorabentscheidung muss eine objektive und bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsrechtsbestimmungen bestanden haben, die einzelne Unionsbürger und nationale Behörden zu einem mit der Unionsregelung unvereinbaren Verhalten veranlasste (EuGH 15.03.2005 - C-209/03- Bidar).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    Das Bundesarbeitsgericht sieht in derartigen kollektivrechtlichen Regelungen keine unzulässige Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit und auch keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - NZA 2013, 572).

    dd) Die Beklagte ist der Argumentation der Klägerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - , NZA 2013, 572, insb. Rdnr. 27 bis 31) entgegengetreten.

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    (2) Das Bundesarbeitsgericht (BAG 19.07.2011 - 3 AZR 434/09 und 3 AZR 571/09; 11.12.2012 - 3 AZR 634/10; 30.09.2014 - 3 AZR 998/12) ist der Auffassung, es liege eine nur mittelbare Diskriminierung vor (das BVerfG - 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11 - hält diese Bewertung des BAG für "vertretbar").
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
    (7) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Maßnahme nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH 21.07.2011 - C-159/10 und C-160/10, Fuchs und Köhler).
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Rechtsprechung
   ArbG Verden, 24.08.2017 - 1 Ca 32/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44174
ArbG Verden, 24.08.2017 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2017,44174)
ArbG Verden, Entscheidung vom 24.08.2017 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2017,44174)
ArbG Verden, Entscheidung vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B (https://dejure.org/2017,44174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - wie folgt abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden EuGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2016 (- 1 Ca 32/15 B -) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 13. Juli 2017 (- C-354/16 -) beantwortet hat.

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

    Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat dem Gerichtshof der europäischen Union (EUGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2016 (1 Ca 32/15 B) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung sowie Art. 4 der Richtlinie 2006/54 i. V. m. Richtlinie 2000/78 verlangen, dass 1.a) bei Teilzeitbeschäftigten die Reduzierung auf den Teilzeitanteil erst nach der Anwendung der gespaltenen Rentenformel erfolgen darf und, 1b) falls dies zu verneinen ist, ob statt der Berechnung eines einheitlichen Beschäftigungsgrades für die gesamte Beschäftigungsdauer eine nach Zeitabschnitten unterteilte Betrachtungsweise vorzunehmen ist.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.

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Rechtsprechung
   ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,67317
ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15 (https://dejure.org/2016,67317)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 13.04.2016 - 1 Ca 32/15 (https://dejure.org/2016,67317)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 13. April 2016 - 1 Ca 32/15 (https://dejure.org/2016,67317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 InsO, §§ 249 ff. BGB
    Ein Zahlungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen schuldhafter Nichtgewährung von Urlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist gem. § 61 InsO i.V.m. §§ 249 ff. BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer darlegt und ggf. beweist, dass er auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67

    Freizeiteinbuße - Vermögensschaden

    Auszug aus ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15
    Der Verlust an bloßer Freizeit stellt jedoch keinen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar (BAG vom 28.09.1972 - 5 AZR 198/72, juris, BAG vom 24.08.1967 - 5 AZR 59/67, juris; OLG Köln vom 21.12.1995 - 7 U 11 6/95, juris).
  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    Auszug aus ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15
    Der Verlust an bloßer Freizeit stellt jedoch keinen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar (BAG vom 28.09.1972 - 5 AZR 198/72, juris, BAG vom 24.08.1967 - 5 AZR 59/67, juris; OLG Köln vom 21.12.1995 - 7 U 11 6/95, juris).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BAG vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13.
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?

    Auszug aus ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15
    Dies gilt auch für Arbeitsverträge (BAG vom 19.1.2006 - 6 AZR 600/04, NZA 2006, 860).
  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 13.04.2016 -1 Ca 32/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht in Kassel hat durch das am 13.April 2016 verkündete Urteil -1 Ca 32/15 - die Klage abgewiesen.

    auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 13.04.2016, Aktenzeichen: 1 Ca 32/15, abgeändert.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Kassel vom 13. April 2016 - 1 Ca 32/15 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG).

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