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   ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16   

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https://dejure.org/2016,65297
ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,65297)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,65297)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,65297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 258 ZPO, § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 2 BGB, § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
    Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Anpassungsentscheidung durch die Beklagte als vertretbar anzusehen ist, kann dabei offen bleiben (vgl. dazu ArbG Hamburg, vom 15. September 2016, 7 Ca 210/16; ArbG Gießen vom 13. Mai 2016, 3 Ca 12/16).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
    Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG vom 10. Dezember 2013, 3 AZR 595/12, juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG vom 14. November 2012, 10 AZR 783/11, juris).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG vom 19. Juli 2016, 3 AZR 141/15, juris).
  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 1/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.10.2016 (1 Ca 86/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Oktober 2016, Az.: 1 Ca 86/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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   ArbG Freiburg, 20.07.2016 - 1 Ca 86/16   

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https://dejure.org/2016,63449
ArbG Freiburg, 20.07.2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,63449)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 20.07.2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,63449)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 1 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,63449)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 80/16

    Befristung - Sachgrund - Denkmalpflege - Rettungsgrabung

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2016, Az. 1 Ca 86/16 abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2016, Az. 1 Ca 86/16 wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

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