Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
- LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 1/17
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 335/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16
Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Anpassungsentscheidung durch die Beklagte als vertretbar anzusehen ist, kann dabei offen bleiben (vgl. dazu ArbG Hamburg, vom 15. September 2016, 7 Ca 210/16; ArbG Gießen vom 13. Mai 2016, 3 Ca 12/16). - BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12
Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen
Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG vom 10. Dezember 2013, 3 AZR 595/12, juris). - BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11
Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung
Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG vom 14. November 2012, 10 AZR 783/11, juris). - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung
Auszug aus ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 1 Ca 86/16
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG vom 19. Juli 2016, 3 AZR 141/15, juris).
- LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 1/17
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.10.2016 (1 Ca 86/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Oktober 2016, Az.: 1 Ca 86/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Freiburg, 20.07.2016 - 1 Ca 86/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 20.07.2016 - 1 Ca 86/16
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 80/16
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 236/17
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 80/16
Befristung - Sachgrund - Denkmalpflege - Rettungsgrabung
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2016, Az. 1 Ca 86/16 abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2016, Az. 1 Ca 86/16 wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.