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AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08, 1 Cs 610 Js 28883/08 - AK 551/09 |
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AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08, 1 Cs 610 Js 28883/08 - AK 551/09 (https://dejure.org/2010,23731)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08, 1 Cs 610 Js 28883/08 - AK 551/09 (https://dejure.org/2010,23731)
AG Schwetzingen, Entscheidung vom 06. April 2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08, 1 Cs 610 Js 28883/08 - AK 551/09 (https://dejure.org/2010,23731)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Subjektiver Tatbestand im Rahmen des § 266a StGB bei scheinselbständigen Arbeitnehmern
- ra.de
- streifler.de
Zum subjektiven Tatbestand i. R. d. § 266a StGB bei scheinselbstständigen Arbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschäftigung von Scheinselbständigen und der Tatbestandsirrtum
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
Auszug aus AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08
Wenn die Einlassung der zwar geschäftserfahrenen, jedoch rechtsunkundigen Angeklagten zum Vorsatz zumindest plausibel, d.h. begreiflich, einleuchtend und nachvollziehbar erscheint, können hinsichtlich des Vorsatzes Zweifel nicht ausgeräumt werden (vgl. zum Ganzen: LG Ravensburg, Urteil vom 26.09.2006, 4 Ns 24 Js 22865/03 - in juris). - LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06
Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen …
Auszug aus AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08
Die Tatsache, dass der Zeuge A ein eigenes Gewerbe angemeldet hatte und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführte, vermag an dieser Beurteilung (objektiv) letztlich nichts mehr zu ändern, da dies über den Status der Beschäftigung nichts aussagt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.11.2008, L 4 KR 4098/06 - in juris; LSG Baden-Württemberg L 11 KR 2295/04). - LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02
Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08
Diese Beurteilung beruht darauf, dass er weisungsgebunden war, durch die Nutzung der Fahrzeuge der Angeklagten in deren Betrieb eingegliedert wurde (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2004, L 4 KR 3083/02 - in juris), selbst nicht unternehmerisch am Markt auftrat, keine weiteren Auftraggeber hatte und im Wesentlichen keine eigene Unternehmerinitiative entfaltete.