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   BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97   

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BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97 (https://dejure.org/1998,6302)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1998 - 1 D 12.97 (https://dejure.org/1998,6302)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 1 D 12.97 (https://dejure.org/1998,6302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von Dienstbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Voraussetzung für die Annahme dieses Milderungsgrundes ist eine plötzlich entstandene Versuchungssituation, in der der Beamte situationsbedingt versagt hat (urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.) gehört zur einmaligen Gelegenheitstat ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontaneität.

    Ferner liegt kein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis vor, das ihn in Versuchung hätte bringen können, sich an der Postsendung zu vergreifen (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - m.w.N.), die hier nicht überschritten wäre - die Porto- und Versandkosten in Höhe von 4, 90 DM sind nicht hinzuzurechnen, da sich der Beamte diesen Wert nicht zugeeignet hat -, kommt deshalb nicht zur Anwendung, weil der Beamte mit der Tat ein weiteres wichtiges öffentliches Schutzgut verletzt hat.

    Das Postgeheimnis im Sinne des Art. 10 Abs. 1 GG schützt auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost umfassend die Vertraulichkeit aller durch Einrichtungen der Post abzuwickelnden Transport- und Kommunikationsvorgänge, insbesondere den Inhalt von Briefen, Paketen und Warensendungen jeglicher Art, wobei es unerheblich ist, ob letztere verschlossen oder unverschlossen in den Postbetrieb gelangt sind (Urteil vom 18. März 1998, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97

    Beamtenrecht - Verwirkung der Befugnis zur Feststellung des Verlustes von

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Das Rechtsinstitut des Verzichts oder der Verwirkung ist dem Disziplinarrecht, soweit es die Befugnis zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme betrifft (vgl. zu dieser Einschränkung Senatsbeschluß vom 1. Juli 1997 - BVerwG 1 DB 8, 97 - <ZBR 1998, 28>), seiner Natur nach fremd.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Der Grundrechtsschutz, der auch dem Absender dient, besteht von der Einlieferung an die Post bis zur Ablieferung an den Empfänger (vgl. Jarras/Pieroth, a.a.O., Art. 10 Rn. 4 und 6 m.w.N.), d.h., alle im Gewahrsam der Post befindlichen Postsendungen unterliegen dem Postgeheimnis (Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 A 23.85 - BVerwGE 79, 110 [BVerwG 15.03.1988 - 1 A 23/85]).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluß vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - <BVerwGE 76, 176 = NJW 1985, 215 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84] = RiA 1984, 236 = ZBR 1984, 280>; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 D 61.86 - ebenso Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37/87 - <BVerwGE 83, 384 [387]>) - gerade auch im Hinblick auf die nachträgliche Verleihung der Eigenschaft eines Lebenszeitbeamten (vgl. BVerwGE 76, 176 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]) - entschieden.
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Die Entfernung aus dem Dienst ist in diesem Fall die einzig mögliche Entscheidung, die dem Zweck des Disziplinarrechts gerecht wird, die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (z.B. Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96

    Mehrfacher Diebstahl als Dienstvergehen im Postbetrieb - Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Motiven hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 76.96 - Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
    Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluß vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - <BVerwGE 76, 176 = NJW 1985, 215 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84] = RiA 1984, 236 = ZBR 1984, 280>; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 D 61.86 - ebenso Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37/87 - <BVerwGE 83, 384 [387]>) - gerade auch im Hinblick auf die nachträgliche Verleihung der Eigenschaft eines Lebenszeitbeamten (vgl. BVerwGE 76, 176 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]) - entschieden.
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als

  • BVerwG, 15.10.1973 - I D 46.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96

    Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß

  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 D 61.86

    Installation einer unzulässigen Fernmeldeanlage in Räumen der Bundeswehr durch

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Sie sind darauf gerichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und weitere Funktions- oder Ansehensbeeinträchtigungen zu vermeiden (Urteile vom 23. Januar 1973 - BVerwG 1 D 25.72 - BVerwGE 46, 64 ; vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 D 12.97 - juris Rn. 19 ; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 5).
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Anhaltspunkte für das Vorliegen des Milderungsgrundes des Handelns in einer unverschuldet entstandenen ausweglosen existentiellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 - 1 D 5/02) liegen ersichtlich ebenso wenig vor wie solche für den Milderungsgrund der unbedachten, einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchssituation (Gelegenheitstat), die durch ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeigeführt sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 D 12/97).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Daher ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, ob ein Beamter, der in vorwerfbarer Weise gegen Dienstpflichten verstoßen hat, nach seiner Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist und falls dies zu bejahen ist, durch welche Disziplinarmaßnahme auf ihn eingewirkt werden muss, um weitere Pflichtenverstöße zu verhindern (Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 12.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 16 und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 16; Beschlüsse vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - BVerwGE 76, 176 ; vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 5 und vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - NVwZ-RR 2012, 609 Rn. 5).
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