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   BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87   

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https://dejure.org/1988,2767
BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87 (https://dejure.org/1988,2767)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1988 - 1 D 136.87 (https://dejure.org/1988,2767)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1988 - 1 D 136.87 (https://dejure.org/1988,2767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des Kernbereichs (zum Begriff der Kernpflicht); erhebliche Schuldmilderung; abgeschlossene negative Lebensphase; Disziplinarmaß: hier Degradierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 851
  • NVwZ 1989, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Mit dem Kernbereich ist derjenige Pflichtenkreis des Beamten angesprochen, der im Mittelpunkt seines konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstposten) steht (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Hinzukommen muss, dass er die negative Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (Urteile vom 18. April 1979 - BVerwG 1 D 39.78 - BVerwGE 63, 219 , vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851 und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 A 5.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 17 Rn. 39, Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - NVwZ 2005, 1199 , insoweit in Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Dienstherr, Geschädigte und Öffentlichkeit müssen sich auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue von Polizeibeamten im Einsatz, deren Aufgabe die Wahrung der Rechtsordnung und Verfolgung von Rechtsverstößen ist, unbedingt verlassen können (vgl. Urteil vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 136.87 - NJW 1989, 851; vgl. zum gleich gestellten Fall des "Kollegendiebstahls" Urteile vom 29. Mai 2008 a.a.O. und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 D 82.97 - juris).
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