Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 16.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2023
BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 16.87 (https://dejure.org/1987,2023)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1987 - 1 D 16.87 (https://dejure.org/1987,2023)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1987 - 1 D 16.87 (https://dejure.org/1987,2023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugriff auf anvertrautes Geld - Verminderte Schuldfähigkeit - Disziplinare Höchstmaßnahme - Entlastungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 2, 3, § 77 Abs. 1 S. 1; StGB §§ 20, 21

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.09.1986 - 1 D 34.86

    Dienstvergehen durch fortgesetzten Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 16.87
    Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung eines seiner Vertrauensgrundlage beraubten Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigen kann, wenn es sich - wie hier - um die Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten des Beamten handelt (Urteil vom 2. September 1986 - BVerwG 1 D 34.86 m.w.N. -): dies aber nur unter dem Aspekt, daß eigennützige Motive durch die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden, sondern daß lediglich die Hemmschwelle für das pflichtwidrige Handeln herabgesetzt wird.
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Hiervon ausgehend hat auch das Berufungsgericht im Streitfall erkannt, dass ein fremdnütziges Verhalten oder das Fehlen materiell-egoistischer Motive durchaus ein Gesichtspunkt ist, der bei der Bemessung einer Disziplinarmaßnahme zu Gunsten des Beamten zu berücksichtigen ist und ggf. zu einer milderen Maßnahme führen kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 23. September 1987 - 1 D 16.87 - BVerwGE 83, 327 und vom 24. November 1999 - 1 D 68.98 - Buchholz 235 § 18 BDO Nr. 1 S. 3, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - DB 16 S 6/06

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen mehrfachen Diebstahls von Eigentum

    Im Urteil vom 23.09.1987 (BVerwGE 83, 327, 330) wurde bei einem Zugriffsdelikt von der disziplinaren Höchstmaßnahme abgesehen, weil es ausnahmsweise an einem eigennützigen Motiv für den Zugriff fehlte; hier hat der Beklagte indessen eigennützig gehandelt, indem er - zumindest in den Fällen des vollendeten Diebstahls - das gestohlene Geld für sich verwendet hat.
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 20.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Hiervon ausgehend hat auch das Berufungsgericht im Streitfall erkannt, dass ein fremdnütziges Verhalten oder das Fehlen materiell-egoistischer Motive durchaus ein Gesichtspunkt ist, der bei der Bemessung einer Disziplinarmaßnahme zu Gunsten des Beamten zu berücksichtigen ist und ggf. zu einer milderen Maßnahme führen kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 23. September 1987 - 1 D 16.87 - BVerwGE 83, 327 und vom 24. November 1999 - 1 D 68.98 - Buchholz 235 § 18 BDO Nr. 1 S. 3, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.884

    Disziplinarrecht; Polizeibeamter; disziplinarmaßbeschränkte Berufung der

    Vor diesem Hintergrund sei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 83, 327) verwiesen.

    In einem solchen Fall ist die Disziplinarmaßnahme nach den Gegebenheiten des Einzelfalls unter Berücksichtigung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände, also dem Maß des Erziehungsbedürfnisses, zu bestimmen (BVerwG vom 23.9.1987, BVerwGE 83, 327, 330).

  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer

    Aus der von der Verteidigerin des Ruhestandsbeamten in der Hauptverhandlung zitierten Entscheidung des Senats vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - ( ) ergibt sich keine andere Bewertung.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 70.90

    Beurteilung als Dienstvergehen - Ausnahmen von der Entfernung aus dem Dienst

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung eines Beamtenverhältnisses, das die Vertrauensgrundlage verloren hat jedenfalls dann nicht rechtfertigen kann, wenn es sich um die eigennützige Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten handelt (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - RiA 1988, 224 = DVBl. 1988, 704 - Leitsatz ->; Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 1 D 49.88 - und Urteil vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 63.88 -).
  • BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 8.99

    Bewertung von außerdienstlichen Warenkreditbetrügereien und Diebstahl

    Auffällig ist auch, daß sich die Ruhestandsbeamtin für ihren 2-Personen-Haushalt ohne erkennbaren Grund innerhalb von zwei Monaten drei Fahrräder angeschafft hat (Anschuldigungspunkte 3 und 5; vgl. dazu insgesamt auch Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - <BVerwGE 83, 327>: Absehen von der Höchstmaßnahme wegen verminderter Schuldfähigkeit - mangelnde Eigennützigkeit und völlig absurde Handlung - im Falle einer Briefberaubung).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 1 D 1.95

    Umfang der Disziplinarmaßnahme bei Fehlen eigennütziger Motive -

    Das Fehlen eigennütziger Motive hat in der Rechtsprechung regelmäßig zu der Bewertung geführt, daß dadurch das Gewicht des Dienstvergehens gemindert wird (für Zugriffsdelikte: z.B. Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - BVerwGE 83, 327 [BVerwG 23.09.1987 - 1 D 16/87]; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 - für Untreuehandlungen zum Nachteil des Dienstherrn: z.B. Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 51.79 - Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 5 und 6.83 -).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 D 3.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Öffnung von Briefsendungen und die Verletzung des Postgeheimnisses rechtlich nicht anders zu beurteilen als der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut, wenn das Postgeheimnis mit der Absicht verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 - vgl. auch BVerwGE 76, 172 ; 83, 327 , in denen es jeweils an einer Zueignungsabsicht fehlte).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 19.89

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Betrugs und Untreue

    Die einzige Ausnahme, die der Senat insoweit für gerechtfertigt gehalten hat, betrifft eine Tat, die als geradezu absurd angesehen werden mußte und offensichtlich keinen finanziellen Hintergrund hatte (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - <BVerwGE 83, 327>).
  • BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87

    Veruntreuung von Einzahlungsbeträgen durch einen Schalterbeamten der Deutschen

  • VG Hannover, 13.12.2010 - 18 A 2079/10

    Aberkennung des Ruhegehalts; Bereicherungsabsicht; Burn-Out-Syndrom; geminderte

  • BVerwG, 27.04.1988 - 1 D 67.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

  • BVerwG, 13.04.1988 - 1 D 43.87

    Entfernung einer Postbeamtin aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 05.09.1989 - 1 D 63.88

    Begründung einer Ausnahme vom disziplinaren Höchstmaß auf Grund eingeschränkter

  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 58.88

    Öffnung von in amtlicher Eigenschaft empfangenen bzw. in Gewahrsam befindlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht