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   BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98   

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BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98 (https://dejure.org/2000,20379)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 1 D 24.98 (https://dejure.org/2000,20379)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 (https://dejure.org/2000,20379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der Wohnung - Besondere Versuchungssituation durch gewohnte dienstliche Tätigkeit und weil das entnommene Geld nicht zur Gläubigerbefriedigung und damit zur Abwendung der Zwangsräumung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Eine solche Situation setzt den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses voraus, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (vgl. z.B. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 44.98 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - m.w.N.; Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Dies kann etwa der Fall sein bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Zwar kommt es für das Vorliegen des Milderungsgrundes nicht entscheidend darauf an, für welche Zwecke das in einer bestehenden Versuchungssituation zugeeignete Geld verwendet wird (vgl. Urteil vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - m.w.N.; Urteil vom 15. August 2000, a.a.O.).

    Das kann der Fall sein, wenn ein hochverschuldeter Beamter in einer besonderen, d.h. nicht alltäglichen Situation auf den Inhalt der ihm anvertrauten dienstlichen Kasse zugreift (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - <BVerwGE 76, 87>; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - <BVerwGE 76, 87>; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer -, Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Dies gilt zunächst für den Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177>; Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 - ).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Eine solche Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eintretenden Bedarf oder dem Verlangen von Gläubigern Rechnung zu tragen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - ).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Dies gilt zunächst für den Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177>; Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 - ).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - <BVerfGE 27, 180>; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - <BVerfGE 46, 17>).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebes unverzichtbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht Beamter bleiben (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1>).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98

    Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Die die Versuchung auslösende Situation muss geeignet sein, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeizuführen (Urteile vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 3 S. 9, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 D 12.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 16 S. 49 f., vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - Buchholz § 54 Satz 2 BBG Nr. 20 S. 1 f., vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - juris Rn. 18, vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31.01 - juris Rn. 19 und vom 6. Juni 2003 - BVerwG 1 D 30.02 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    74 Der Beamte kann sich in beiden Anschuldigungspunkten nicht mit Erfolg auf den Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldet entstandenen, ausweglosen existenziellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit berufen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 27. September 2000 BVerwG 1 D 24.98 juris und vom 24. Oktober 2001 BVerwG 1 D 47.00 ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Wenn das Vertrauen in die Amtsführung des Richters zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme allein die Entfernung aus dem Dienst in Betracht; nach § 57 LRiG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 LDG "ist" in diesem Fall der Richter aus dem Dienst zu entfernen (zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Fall der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auch wenn viel dafür spricht, dass sich die dreiköpfige Familie des Beamten im Zeitraum der Scheckunterschlagungen (Ende 1999/Anfang 2000), gemessen an den damaligen Sozialhilferegelsätzen gemäß § 22 BSHG ..., objektiv in einer wirtschaftlichen Notlage befand (vgl. dazu z. B. Urteil vom 27. September 2000 BVerwG 1 D 24.98 juris, m. w. N.), sind doch die Voraussetzungen des Milderungsgrundes zumindest in zweifacher Hinsicht nicht erfüllt:.

    Ein Verschulden in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Beamte die Notlage durch vorwerfbare Lebensweise oder Wirtschaftsführung verursacht oder zumindest mitverursacht hat (vgl. Urteil vom 27. September 2000 a. a. O. m. w. N., stRspr).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11

    Polizeibeamter; sexueller Missbrauch eines Kindes; außerdienstliches Vergehen;

    Unter diesen Voraussetzungen erschiene die Annahme begründet, dass es sich bei einer durch eine spezifische Situation hervorgerufenen Kurzschlusshandlung um ein persönlichkeitsfremdes Versagen ohne individuelle Wiederholungsgefahr gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.; Urteil vom 4. Juli 2000 - 1 D 33.99 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14

    Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines

    Nach der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts ist der anerkannte Milderungsgrund des Handels in einer unverschuldet entstandenen, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage gegeben, wenn es sich um ein zeitlich begrenztes Fehlverhalten des Beamten handelt und dieser die veruntreuten Gelder oder Güter zur Milderung oder Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage verwendet hat, d.h. er ohne die pflichtwidrige Verwertung der Gelder oder Güter von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abgeschnitten wäre (BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1994 - 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 , vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 - juris Rn. 13 und vom 6. Juni 2007 - 1 D 2.06 - Rn. 28 ff.).
  • VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21

    Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24/98 -, juris Rn. 18) kann von der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat.

    Der Milderungsgrund liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass die Tat auf eine durch äußere Einflüsse begründete Versuchungssituation zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24/98 -, juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schweren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.) kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat.

    Erfolgt der Zugriff im Rahmen einer solchen alltäglichen Tätigkeit, kommt der Milderungsgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O. Rn. 19; speziell zur "Fundunterschlagung" Urteil vom 4. September 1996 - 1 D 1.96 -, juris Rn. 31) nur in Betracht, wenn der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich eigennützig zu verhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 05.10.1994 - 1 D 31.94 -, juris Rn. 18, vom 27.09.2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 13, und vom 06.06.2007 - 1 D 2.06 -, juris Rn. 28 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Vor dem Hintergrund dieser vorerwähnten Ausgaben wäre die geltend gemachte Notlage auch nicht "unverschuldet" gewesen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - BVerwG 1 D 24.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
  • VG Schleswig, 07.06.2018 - 17 A 10/15

    Aberkennung des Ruhegehaltes

  • BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 3.00

    Unberechtigte Verwendung dienstlich anvertrauten oder amtlich erlangten Geldes

  • BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten des mittleren Dienstes wegen Unterschlagung von

  • OVG Hamburg, 10.08.2012 - 12 Bf 125/11

    Schriftlichkeit der Einleitungsverfügung wegen Disziplinarvergehen

  • VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18

    Disziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehalts - Disziplinarrecht der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 81 D 6.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 3d A 427/20

    Aufnahme und Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit unter Kenntnis der

  • VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 18/10

    Unterlassung des Einschreitens eines Bürgermeisters gegen nationalsozialistische

  • VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
  • BVerwG, 07.11.2000 - 1 D 42.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Unterschlagung von Geldern -

  • VG Berlin, 12.10.2010 - 80 K 34.09

    Aberkennung des Ruhegehalts im Fall einer Finanzbeamtin nach Straftaten

  • VG Münster, 11.03.2010 - 13 K 252/08

    Justizbeamter ist bei Unterschlagung dienstlich anvertrauter Gelder i.H.v.

  • BVerwG, 10.11.2004 - 1 D 26.03

    Begehung eines Diebstahls durch einen Zollfahndungsbeamten im Rahmen einer

  • VG Schleswig, 05.08.2020 - 22 A 4/15

    Disziplinarrecht der Bundesbeamten

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