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   BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01   

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https://dejure.org/2002,1632
BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01 (https://dejure.org/2002,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 1 D 31.01 (https://dejure.org/2002,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 (https://dejure.org/2002,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Obere Wertgrenze für den Milderungsgrund der Geringwertigkeit bei etwa 50,00 EUR - Absehen von der Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf - Pflicht zu achtungsgerechtem und vertrauensgerechtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 DM zum Ausgleich eines Kassenfehlbetrages; Gleichstellung mit einem Zugriffsdelikt; Milderungsgrund der Geringwertigkeit anerkannt - jetzt bei etwa 50 EUR -; Disziplinarmaß: Degradierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 308
  • NVwZ 2003, 108
  • DÖV 2003, 33
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 31.96

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten durch Manipulationen bei der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Allerdings vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Kassenverfehlung eines Beamten, die dem Ausgleich entstandener Minderbeträge dient, dann dem direkten Zugriff auf amtliche Gelder gleichzustellen ist, wenn der Beamte zum Ersatz der verursachten Fehlsumme verpflichtet ist (Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 31.96 - BVerwG DokBerB 1998, 131 m.w.N.).

    In dem Bestreben um Freistellung von persönlicher Haftung wird derselbe auf finanziellen Vorteil bedachte egoistische Zug gesehen, der auch dem Zugriff auf amtliche Gelder zugrunde liegt und der den unredlich handelnden Beamten vertrauensunwürdig und für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar macht" (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1997, a.a.O., Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 D 33.95 - BVerwG DokBerB 1996, 163).

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Bereits im Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - (Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6) hat der Senat offen gelassen, ob und ggf. in welchem Umfang es angebracht sei, die bisher bei etwa 50, 00 DM angenommene Wertgrenze für die Geringwertigkeit zu erhöhen.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Ein Zugriffsdelikt wird nach der Rechtsprechung des Senats dadurch charakterisiert, dass ein Beamter auf Bargeld oder gleichgestellte Werte zugreift und damit den einschlägigen wertmäßigen Bestand seines Dienstherrn unmittelbar verkürzt (vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 1 = DÖD 1995, 196 = BVerwG DokBerB 1995, 121).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2000 - 1 Ss 266/99

    Grenzen der Geringwertigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Das OLG Zweibrücken hat etwa mit Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 Ss 266/99 - (NStZ 2000, 536) entschieden, dass die Grenze der Geringwertigkeit bei 50, 00 EUR anzusetzen sei.
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Dies ist etwa der Fall, wenn der Beamte dienstlich erlangtes oder anvertrautes Geld unterschlägt (stRspr; z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 -).
  • BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93

    Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Hierbei muss das Ereignis geeignet sein, bei dem Betroffenen ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit auszulösen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    Dieser erstmals durch Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - (BVerwGE 93, 314 = NJW 1994, 210 = BVerwG DokBerB 1993, 119) vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Milderungsgrund gestattet ein Absehen von der Entfernung aus dem Dienst, wenn der Wert des Zugriffsobjektes gering ist und durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt sind.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 D 33.95

    Verwendung von eingenommenen Paketentgelten zum Ausgleich eines Fehlbetrages

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
    In dem Bestreben um Freistellung von persönlicher Haftung wird derselbe auf finanziellen Vorteil bedachte egoistische Zug gesehen, der auch dem Zugriff auf amtliche Gelder zugrunde liegt und der den unredlich handelnden Beamten vertrauensunwürdig und für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar macht" (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1997, a.a.O., Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 D 33.95 - BVerwG DokBerB 1996, 163).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Der "anerkannte" Milderungsgrund der Geringwertigkeit der Sache ist hier aber ausgeschlossen, weil der Beklagte durch die konkrete Tatausführung und sein sonstiges Verhalten zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

    Zudem liegt hier ein erschwerender Umstand vor, der die weitere Vertrauenswürdigkeit des Beklagten trotz der objektiven Geringwertigkeit der entwendeten Sache ausschließt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

    Zudem ist der Beklagte mehrfach wegen Eigentums- und Vermögensdelikten verurteilt worden und hat sich diese nicht zur Warnung gereichen lassen (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Die Nachnahmebeträge einschließlich des Nachentgelts in Höhe von insgesamt 569, 80 DM betreffen etwas mehr als 4/5 des Gesamtschadens; der Zugriff auf die 106, 90 DM Nachentgelt bewegt sich im Bereich der Bagatellgrenze (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Der Gesamtbetrag von 12 Mio. COP (ungefähr 3 800 EUR), den Q. und R. an Herrn B. für die Vermittlung der Visa im Hinblick auf dessen Versicherung, Kontaktperson des bei der Deutschen Botschaft für die Genehmigung der Visa zuständigen Vizekonsuls zu sein, und den Äußerungen des Beklagten anlässlich des Zusammentreffens vom 23. März 2005 gezahlt haben, kann nicht als "Bagatellsumme" (100 DM/50 EUR; vgl. dazu Urteile vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 28 S. 26 und vom 14. November 2007 - BVerwG 1 D 6.06 - Rn. 48, insoweit nicht in Buchholz 235 § 4 BDO Nr. 3 abgedruckt) eingestuft werden, die von vornherein eine mildere Einstufung des Fehlverhaltens zulassen würde.
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