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   BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02   

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BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02 (https://dejure.org/2004,3586)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 1 D 33.02 (https://dejure.org/2004,3586)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 1 D 33.02 (https://dejure.org/2004,3586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BDG § 85 Abs. 3 und 4; BDO §§ 10, 11, 35, 37, 39, 64 Abs. 3, § 65; BBG § ... 12 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 2, § 54 Satz 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 1 und 2; BNDG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 3; SÜG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 13, § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4; SÜG-Ausführungsvorschrift-BND
    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts durch die Einleitungsbehörde; wiederholte Abgabe unrichtiger Schuldenerklärungen (Verstoß gegen die Wahrheitspflicht); Nichtbefolgung entsprechender Dienstvorschriften; beamtenunwürdiges ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiederholte Abgabe unrichtiger Schuldenerklärungen; Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zur Abgabe von Schuldenerklärungen; Beamtenunwürdiges Schuldnerverhalten; Pflichtwidriges Verhalten eines bei einer sicherheitsempfindlichen Behörde - hier dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 33
  • NVwZ 2005, 93
  • DVBl 2004, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Auch wenn der Beamte beim BND nicht mehr eingesetzt werden kann, so ist er deshalb, bezogen auf den allgemeinen Status als Beamter, auf sein Amt als Ganzes (vgl. dazu Urteile vom 22. Mai 1996 BVerwG 1 D 72.95 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6 = NJW 1997, 1719 = DokBer B 1996, 245 und vom 8. September 1997 BVerwG 1 D 32.96 DokBer B 1998, 52) noch nicht generell vertrauensunwürdig und damit im Beamtenverhältnis untragbar.

    Der Senat setzt sich insoweit nicht in Widerspruch mit seinen Urteilen vom 22. Mai 1996, a.a.O. und vom 8. September 1997, a.a.O. In den dort zugrunde liegenden Fällen war das Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweils betroffenen Beamten und seinem Dienstherrn anders als hier endgültig zerstört; die Tragbarkeit im allgemeinen Status als Beamter war nicht mehr gegeben.

  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Auch wenn der Beamte beim BND nicht mehr eingesetzt werden kann, so ist er deshalb, bezogen auf den allgemeinen Status als Beamter, auf sein Amt als Ganzes (vgl. dazu Urteile vom 22. Mai 1996 BVerwG 1 D 72.95 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6 = NJW 1997, 1719 = DokBer B 1996, 245 und vom 8. September 1997 BVerwG 1 D 32.96 DokBer B 1998, 52) noch nicht generell vertrauensunwürdig und damit im Beamtenverhältnis untragbar.

    Der Senat setzt sich insoweit nicht in Widerspruch mit seinen Urteilen vom 22. Mai 1996, a.a.O. und vom 8. September 1997, a.a.O. In den dort zugrunde liegenden Fällen war das Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweils betroffenen Beamten und seinem Dienstherrn anders als hier endgültig zerstört; die Tragbarkeit im allgemeinen Status als Beamter war nicht mehr gegeben.

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Ein Beamter des höheren Auswärtigen Dienstes, der über einen längeren Zeitraum in Kontakt mit Angehörigen eines fremden Geheimdienstes stand und in diesem Zusammenhang wiederholt unwahre Angaben in Sicherheitserklärungen gemacht hatte, wurde vom Senat degradiert (Urteil vom 27. August 1997 BVerwG 1 D 49.96 BVerwGE 113, 118).

    120 zungen für eine Rücknahme einer Ernennung vorlagen (vgl. Urteil vom 27. August 1997, a.a.O., insoweit in BVerwGE 113, 118 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch Urteil vom 27. April 1976 BVerwG 1 D 72.75 BVerwGE 53, 166 ff.).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Eine Täuschung ist insbesondere arglistig, wenn der täuschende Beamte erkennt oder jedenfalls damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass die ernennende Stelle aufgrund seines Verhaltens der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben erachtet, obgleich solche in Wahrheit vorliegen, und dadurch zu einer für den Beamten günstigen Entscheidung bestimmt wird (vgl. Urteil vom 8. November 1961 BVerwG 6 C 120.59 BVerwGE 13, 156 ; Urteile vom 11. März 1965 und 25. November 1965 BVerwG 2 C 47 und 201.62 Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11 und 13).
  • BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Ein BND-Mitarbeiter, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage schlecht ist, wird in gesteigertem Maße verführbar und letztlich auch erpressbar, stellt insoweit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Dienstherrn dar und beeinträchtigt dadurch seine dienstliche Verwendungsmöglichkeit (vgl. zum leichtfertigen Schuldenmachen eines Soldaten z.B. BVerwGE 76, 350 ; 93, 242 ; vgl. auch Köhler/Ratz-Mayer, BDG, B. II. 12 Rn. 12).
  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    109 b) Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, dass der Senat erst durch Auslegung des erstinstanzlichen Urteils klären muss, welche Pflichtverletzungen vorsätzlich und welche fahrlässig begangen worden sind (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 9. Juni 1993 BVerwG 1 D 4.92).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    104 1. a) Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung (BDO) fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 48.98
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    114 b) Der Senat hat bei vorsätzlicher Verletzung der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit der Gewährung von Fürsorgeleistungen (z.B. Beihilfe, Reisekosten) i.d.R. eine förmliche Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet, also zumindest eine Gehaltskürzung (vgl. z.B. Urteil vom 12. September 2000 BVerwG 1 D 48.98 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, welches Gewicht der jeweilige Dienstvorgesetzte dem Dienstvergehen zumisst und welche sonstige dienstrechtliche Maßnahme er aus Anlass des Dienstvergehens gegen den Beamten getroffen oder zu treffen unterlassen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 BVerwG 1 D 72.96 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84

    Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02
    Ein BND-Mitarbeiter, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage schlecht ist, wird in gesteigertem Maße verführbar und letztlich auch erpressbar, stellt insoweit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Dienstherrn dar und beeinträchtigt dadurch seine dienstliche Verwendungsmöglichkeit (vgl. zum leichtfertigen Schuldenmachen eines Soldaten z.B. BVerwGE 76, 350 ; 93, 242 ; vgl. auch Köhler/Ratz-Mayer, BDG, B. II. 12 Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.1973 - I D 15.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.04.1976 - 1 D 72.75

    Umfang einer Degradierung - Amt mit geringerem Endgrundgehalt - Rücknahme einer

  • BVerwG, 12.12.1989 - 1 D 84.88
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die Person des Beamten bezieht sich in erster Linie auf dessen allgemeinen Status als Beamter (vgl. dazu Urteil des Disziplinarsenats vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33 ), daneben aber auch auf dessen konkreten Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung, z.B. als Polizei- oder Zollbeamter, und auf dessen konkret ausgeübte Funktion, z.B. als Vorgesetzter.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Das Vertrauensverhältnis, dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den allgemeinen Status als Beamter, nicht auf die Dienstleistung (Urteile vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 26).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Hierfür bedarf es besonderer Anhaltspunkte, die sich etwa aus einer besonders gewichtigen, vorsätzlichen Pflichtverletzung ergeben können (zur Verwendungsmöglichkeit eines Beamten außerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereichs vgl. BVerwG 20. Januar 2004 - 1 D 33.02 - zu 3 c bb bbb der Gründe, BVerwGE 120, 33).
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