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   BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 35.99   

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https://dejure.org/2000,43767
BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 35.99 (https://dejure.org/2000,43767)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 D 35.99 (https://dejure.org/2000,43767)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 D 35.99 (https://dejure.org/2000,43767)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Im Einzelfall kann deshalb eine aus den Umständen erkennbare Ablehnung genügen (Schlachter aaO Rn. 37; BVerwG 8. November 2000 - 1 D 35/99 -).
  • VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17

    Zurückstufung eines Beamten in ein anderes Amt wegen eines Verstoßes gegen die

    Es reicht deshalb aus, dass die innere Ablehnung sich dem überlegenen Vorgesetzten nach den erkennbaren Umständen aus dem Verhalten hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 08.11.2000 - 1 D 35/99 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

    Ein Beamter, der innerhalb des Dienstes Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt, verletzt in schwerwiegender Weise Würde und Ehre der Betroffenen, stört den Dienstfrieden und beeinträchtigt deshalb seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten gemäß § 54 Satz 3 BBG (stRspr, vgl. Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 35.99 - Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 90.95 - BVerwGE 113, 151 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 13).

    Stets sind daher die besonderen Umstände des Einzelfalls maßgebend (Urteil vom 8. November 2000, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 13a D 18.02106

    Dienstvergehen durch sexuelle Äußerungen als Vorgesetzter

    Es reiche aus, wenn die ablehnende Haltung aus den Umständen erkennbar sei (BVerwG v. 8.11.2000 - 1 D 35.99 -).
  • VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20

    Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von

    Unter Umständen ließ die Rechtsprechung daher auch ein rein passives Verhalten in der Form eines zögernden, zurückhaltenden Geschehenlassens gegenüber einem drängenden, durchsetzungsfähigen Belästiger, insbesondere einem Vorgesetzten, zur Erkennbarkeit einer ablehnenden Haltung ausreichen (vgl. BAG, Urteil vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 8. November 2000 - 1 D 35/99 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen (Urteil vom 12. November 1997, a.a.O., Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 35.99 -, Beschluss vom 21. September 2000 - BVerwG 1 DB 7, 00 - NVwZ-RR 2001, 246 = ZBR 2001, 213).
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