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   RG, 22.11.1935 - 1 D 365/35   

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https://dejure.org/1935,197
RG, 22.11.1935 - 1 D 365/35 (https://dejure.org/1935,197)
RG, Entscheidung vom 22.11.1935 - 1 D 365/35 (https://dejure.org/1935,197)
RG, Entscheidung vom 22. November 1935 - 1 D 365/35 (https://dejure.org/1935,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bezieht sich im § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Rennwettgesetzes v. 8. April 1922 der mit "außerhalb" eingeleitete Satzteil auf das "Anreizen" oder auf den "Abschluß von Wetten"? 2. Wann ist der Tatbestand des "Anreizens" erfüllt? 3. Was ist unter "Voraussage" nach § 9 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 113
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Es ergibt sich auch aus dem erklärten Gesetzeszweck, das sog. Winkelbuchmachertum zu bekämpfen, in dem ein Ärgernis nicht allein wegen seiner Illegalität, sondern auch deshalb gesehen wurde, weil diese Wettanbieter den möglichen Kunden nicht in festen Lokalen zu bestimmten Öffnungszeiten empfangen, sondern ihn überall und jederzeit aufsuchen und ansprechen und so zum Wetten verleiten (Verhandlungen des Reichstags, 1. Wahlperiode 1920, Band 369, Anlage Nr. 2870 S. 8, 10; Mirre/Baumann, a.a.O., Einleitung, S. 5 ff.; vgl. RG, Urteil vom 22. November 1935 - 1 D 365/35 - RGSt 70, 113 ).
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