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   BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01   

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BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01 (https://dejure.org/2001,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 1 D 4.01 (https://dejure.org/2001,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 1 D 4.01 (https://dejure.org/2001,3322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Ansehens des Beamtentums durch Fehlverhalten einzelner Beamter - "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG - Fälschung einer Personalakte eines zur Ruhe gesetzten Postbeamten zur Verdeckung eines eigenen Fehlers - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin der Personalabteilung; Fälschung einer Personalakte eines zur Ruhe gesetzten Postbeamten zur Verdeckung eines eigenen Fehlers; erklärtes Motiv: Beseitigung von Zweifeln an ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1519
  • DVBl 2002, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Auch das Fehlverhalten eines "in-sich-beurlaubten" Beamten der Deutschen Post AG kann geeignet sein, das Ansehen des Beamtentums zu beeinträchtigen (Abgrenzung zu BVerwGE 111, 231).

    Die Beamtin bleibt beamtenrechtlich pflichtgebunden, soweit sich aus der Natur und Art des Urlaubs nichts anderes ergibt (Urteil vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 = BVerwGE 111, 231).

    Wird die Beamtin etwa durch ihren privatrechtlichen Arbeitsvertrag - mit Einverständnis des Dienstherrn - verpflichtet, den Gewinn des privaten Unternehmens - auch im Wettbewerb mit Konkurrenten - zu erhöhen, so kann von ihr nicht verlangt werden, ihre Aufgaben gemäß § 52 Abs. 1 BBG nur unparteiisch und mit Blick auf das Wohl der Allgemeinheit auszuüben (Urteil vom 7. Juni 2000, a.a.O., mit weiteren Beispielen).

    Dies hat der Senat bereits in einem Fall entschieden, in dem ein beurlaubter Beamter bei einem Tochterunternehmen der privatisierten Aktiengesellschaft - der Deutschen Telekom Mobilfunk GmbH - beschäftigt war (Urteil vom 7. Juni 2000, a.a.O.).

    Der Senat setzt sich mit dem vorstehenden rechtlichen Befund nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 7. Juni 2000 (a.a.O.), in der er die Eignung einer von einem beurlaubten Beamten begangenen Pflichtverletzung, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu beeinträchtigen, bezweifelt hat.

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Der von der Vorinstanz gewählte Kürzungsbruchteil von einem Zwanzigstel kann keinen Bestand haben; denn für Angehörige des höheren Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 16 BBesG ist regelmäßig und auch hier ein Kürzungssatz von einem Zehntel in Ansatz zu bringen (Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 1).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Die Zweifel beruhen auf der handgreiflich falschen und demzufolge auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 29.65 - BVerwGE 26, 228 ) nicht gedeckten Aussage in der Verfügung vom 24. Oktober 1995, der Postassistent z.A. S. sei kraft Gesetzes, d.h. ohne Aushändigung einer entsprechenden Ernennungsurkunde (vgl. § 6 Abs. 2 BBG), Beamter auf Lebenszeit geworden, darüber hinaus setzt die Anwendung des § 46 Abs. 2 BBG ausdrücklich voraus, dass ein Beamter auf Probe - und nicht etwa ein Lebenszeitbeamter - in den Ruhestand versetzt werden soll.
  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91

    Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Gehaltskürzung nur dann unzulässig, wenn feststeht, dass sie auf Dauer nicht vollstreckt werden kann (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 - BVerwG DokBer B 1993, 25).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Die Personalakte ist eine Gesamturkunde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. September 1980 - 1 Ws 419/80 - NStZ 1981, 25 ), der die Beamtin mit dem Austausch der Verfügung vom 24. Oktober 1995 eine andere Beweisrichtung gegeben hat.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Welche Maßnahme angemessen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 21. August 1996 - BVerwG 1 D 66.95 - BVerwG DokBer B 1997, 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Dazu war sie nicht befugt, weil die Verfügung mit ihrer Einheftung in die Personalakte dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war und sie dadurch ihre Befugnis, über die Verfügung zu disponieren, verloren hatte (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 -).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Etwas anderes gilt aber für außerdienstliches Verhalten, das sich zum Nachteil des Staates auswirkt (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 = BVerwGE 112, 19).
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Zu den Vorgängen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, zählen neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluss über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, warum sie unterblieben ist, maßgebend waren (Urteil vom 4. August 1975 - BVerwG VI C 30.72 - BVerwGE 49, 89 ).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
    Damit blieb der Beamtenstatus der Beamtin durch den Übergang auf die Deutsche Post AG unverändert, einschließlich ihrer Loyalitätsbindung an den Dienstherrn Bund (vgl. Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 7 = BVerwGE 103, 375).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 25, vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 25, vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -.
  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; alle juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Das Hauptmerkmal in § 54 Satz 3 BBG a.F. ("die sein Beruf erfordert") wird hinsichtlich außerdienstlicher Pflichtverletzungen durch § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. inhaltlich näher konkretisiert, und zwar in dem Sinn, dass sich die Vertrauensbeeinträchtigung alternativ entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten (vgl. Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. S. 23, 25 f. und vom 8. Mai 2001 a.a.O. S. 216 ff.), oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung (vgl. Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. S. 26 und vom 12. Dezember 2001 BVerwG 1 D 4.01 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 32) beziehen muss.
  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 16/16

    Disziplinarklage gegen Polizeibeamte; hier: Verwendung von Formularen aus dem

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; VG Magdeburg, Urt. v. 27.11.2014, 8 A 5/14 MD; alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2010 - 1 A 655/08

    Anspruch auf Anpassung von vor der rechtskräftigen Änderung des Vornamens

    - allgemein hierzu: Lemhöfer, a.a.O., BBG 2009 § 106 Vorläufiger Hinweis 0.2 und BBG a.F. § 90 Rn. 24 ff., und Kathke, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Januar 2010, LBG 1981 § 102 Rn. 134 ff. ; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 1 D 4.01 -, NVwZ 2002, 1519 = juris, dort Rn. 45 und 52 - insbesondere durch die Regelungen in § 106 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 107 Abs. 1 BBG (entsprechend zuvor §§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 BBG a.F.) und unter Berücksichtigung des durch § 5 Abs. 1 TSG ggf. ergänzend vermittelten Schutzes mag hier offen bleiben, ob die Beklagte überhaupt verpflichtet war, die von ihr ergriffenen besonderen Schutzmaßnahmen (Anlegung einer neuen Akte nach Änderung der Vornamen, Beschränkung des Zugriffs auf die Akte auf einen eng umgrenzten Personenkreis) zu treffen.
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Dabei ist nach der neueren Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 1 D 4.01 ZBR 2002, 398 = NVwZ 2002, 1519 = DokBer B 2002, 135 m.w.N.) bei der Prüfung des § 54 Satz 3 BBG die Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG konkretisierend zu berücksichtigen.

    Der Beamte darf das Vertrauen, dass er diesem Auftrag gerecht wird, nicht beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 a.a.O.), z.B. durch außerdienstliches Verhalten, das eine Verletzung seiner Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Dienstherrn (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2002 BVerwG 1 DB 10.02 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 = ZBR 2003, 94 = DokBer B 2003, 57) darstellt.

  • VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 990/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Annahme von 5.887, Euro als Geschenk

    Der Beamte blieb daher beamtenrechtlich pflichtgebunden und anspruchsberechtigt, soweit sich aus der Natur und Art des Sonderurlaubs nichts Gegenteiliges ergeben hat (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 - 1 D 4/01 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

    Der vorläufigen Dienstenthebung steht schließlich auch nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens der Anordnung (§ 94 Satz 2 i.V.m. § 23 a Abs. 1 BDO) - 19. Februar 2001 - die Beurlaubung des Antragstellers unter Wegfall der Dienstbezüge gemäß § 13 SUrlV i.V.m. § 4 Abs. 3 PostPersRG, die ihn von seiner beamtenrechtlichen Pflicht zur Dienstleistung entbunden hatte (vgl. Urteil vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231; Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -), noch nicht wirksam widerrufen war.

    Der Beamte bleibt beamtenrechtlich pflichtgebunden, soweit sich aus der Natur und Art des Urlaubs nichts anderes ergibt (Urteil vom 7. Juni 2000, a.a.O.; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; alle juris).
  • VG Magdeburg, 29.09.2016 - 15 A 13/16

    Disziplinarrecht: Außerdienstliches Fehlverhalten eines Ehrenbeamten;

  • BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05

    Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 12/16

    Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehen einer Polizeibeamtin; Entfernung aus

  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10

    Besitz kinderpornographischer Bild- und Videodateien; außerdienstliche

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 6/19

    Verweis gegen einen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat -

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • VG Berlin, 06.11.2012 - 80 K 30.10

    Vorliegen eines Dienstvergehens; Kürzung der Dienstbezüge; außerdienstliches

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 3d A 1572/10

    Aberkennen des Ruhegehalts bei Vorliegen eines schwerwiegenden außerdienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 1923/18
  • BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die Pflicht zu achtungsgerechtem und

  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 6/14

    Kürzung der Dienstbezüge

  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 14/11

    Disziplinarrecht: Außerdienstliche unvorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen

  • VG Berlin, 21.02.2012 - 80 K 61.10

    Disziplinarklage wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials

  • VG Magdeburg, 15.04.2014 - 8 A 2/13

    Disziplinarmaß bei außerdienstlicher Untreuehandlung eines Rechtspflegers

  • VG Münster, 22.01.2014 - 20 K 1277/13

    Bindungswirkung von tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen

  • VG Wiesbaden, 05.09.2022 - 25 K 1765/19

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer Unterschlagung (Verstoß gegen

  • VG Berlin, 03.02.2012 - 80 K 48.11

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen Nichtüberschreitung der Bagatellgrenze

  • VG Berlin, 24.02.2012 - 80 K 27.11

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen Nichtvorliegens eines Dienstvergehens

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 10.1033

    Beurlaubter Beamter des StMWIVT; Repräsentent des Freistaates Bayern in China;

  • BVerwG, 03.09.2003 - 1 D 4.03
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 16a D 04.3487

    Beamtenrecht - Beurlaubter Beamter manipuliert Vergabeverfahren

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