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   BVerwG, 23.07.1991 - 1 D 40.90   

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BVerwG, 23.07.1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,12226)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,12226)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,12226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Aussage eines im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vernommenen Zeugen im Disziplinarverfahren ohne nochmalige Vernehmung - Glaubwürdigkeit der Aussage eines einschlägig vorbestraften Beamten - Berücksichtigung verspäteten Vorbringens von Tatsachen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90

    Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 D 40.90
    Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnisse hinweg und nimmt er am Steuer eines Kraftwagens am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (so zuletzt Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -).
  • BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14

    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedürfe es daher des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgingen und nicht auf bloßes Unvermögen, sondern auf echte Schuld zurückzuführen seien (BVerwG, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000 - BVerwG 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 17.3.2004 - 16a D 03.138 -, juris Rn. 64; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 -, juris Rn. 80; VG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2005 - 35 K 2552/04.O -, juris Rn. 26; VG Saarlouis, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 524/08 -, juris Rn. 115).

    Vor diesem Hintergrund bezeichnet der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Rechtssatz, dass es zur Kennzeichnung eines nachlässigen Gesamtverhaltens als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig des Nachweises mehrerer gewichtiger Mängel in der Arbeitsweise bedarf (BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a. a. O., Rn. 42; Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000, a. a. O., Rn. 58) bzw. dass ein einmaliges fahrlässiges Versagen auch dann, wenn es den Kernbereich der dienstlichen Tätigkeit betrifft, noch nicht die Qualität pflichtwidrigen Verhaltens mit disziplinarrechtlicher Relevanz erreicht (BVerwG, Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39), nur eine der möglichen Fallgruppen und schließt daher nicht aus, bereits im Fall eines gewichtigen Fehlers, in dem sich ein höheres Maß an Schuld des Beamten als einfache Fahrlässigkeit offenbart, ein Dienstvergehen anzunehmen.

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und nicht auf bloßes Unvermögen zurückzuführen sind (BDHE 7, 97; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 BVerwG 1 D 40.90 - ; Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl., Einl. C, Anm. 12).
  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 305/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90; BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).

  • VG Greifswald, 01.06.2023 - 11 A 1689/21

    Disziplinarverfahren gegen einen Lohnsteuer-Außenprüfer: Dienstpflichtverletzung

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).

  • OVG Thüringen, 25.04.2017 - 8 DO 647/15

    Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken und

    Die zulässige Disziplinarmaßnahme bestimmt sich nach der Rechtsstellung, die der Beamte im Zeitpunkt des Urteils innehat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - Juris, Rn. 49 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 05.09.2019 - 17 A 6/17

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedürfe es daher des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgingen und nicht auf bloßes Unvermögen, sondern auf echte Schuld zurückzuführen seien (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 - Juris Rn. 11; Urteil vom 23.07.1991 - 1 D 40.90 - Juris Rn. 42; Urteil vom 12.02.1992 - 1 D 2.91 - Juris Rn. 39; Beschluss vom 09.01.2000 - 1 D 8.96 - Juris Rn. 58; vgl. auch: VGH München, Urteil vom 17.03.2004 - 16a D 03/138 - Juris Rn. 64; OVG Berlin, Urteil vom 21.02.2013 - 81 D 2/10 - Juris Rn. 80; VG Saarlouis, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 524/08 - Juris Rn. 115).
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   BVerwG, 14.06.1991 - 1 D 40.90   

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BVerwG, 14.06.1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,11139)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,11139)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 1 D 40.90 (https://dejure.org/1991,11139)
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