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   BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77   

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BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77 (https://dejure.org/1978,726)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1978 - 1 D 46.77 (https://dejure.org/1978,726)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1978 - 1 D 46.77 (https://dejure.org/1978,726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 88
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Der das Disziplinarrecht bestimmende Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens (BVerwG vom 22.06.1978 - 1 D 46.77, BVerwGE 63, 88 Rn. 18, zitiert nach juris; vom 13.05.1981 - 1 D 21/80, BVerwGE 73, 178 Rn. 7, zitiert nach juris) besagt, dass mehrere Pflichtverletzungen desselben Beschuldigten auch dann, wenn sie sich aus einer Mehrzahl einzelner Fehlhandlungen zusammensetzen, nur ein Dienstvergehen bilden, das unter Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten einheitlich zu beurteilen ist.

    Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Verhältnis die einzelnen Pflichtverletzungen zueinander stehen (Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler § 95 Rn. 41; Lohmann in Eylmann/Vaasen BNotO/BeurkG 4. Aufl. 2016 § 95 BNotO Rn. 20; Herrmann in Schippel/Bracker § 95 Rn. 7), es sei denn, die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen stehen in keinerlei innerem oder äußerem Zusammenhang (BVerwG vom 22.06.1978 - 1 D 46.77, BVerwGE 63, 88 Rn. 18, zitiert nach juris; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler § 95 Rn. 47).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Bei der Feststellung mehrerer Einzelverfehlungen - wie hier - entscheidet sich deshalb die Frage der "Verfolgungsverjährung" wegen der Einheit des Dienstvergehens grundsätzlich nach der Verjährung des gesamten Dienstvergehens (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1968 BVerwG 2 D 17.68 BVerwGE 33, 193 [195]; Urteil vom 22. Juni 1978 BVerwG 1 D 46.77 BVerwGE 63, 88 [89 f.]), es sei denn, die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen stehen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang und haben eine gewisse Selbständigkeit (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1991 BVerwG 1 D 26.91 ZBR 1992, 281).

    Folgerichtig sind aus der einheitlichen Betrachtungsweise nur solche Pflichtverletzungen auszuscheiden, die mit den übrigen, später hinzugetretenen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen (vgl. Urteile vom 22. Juni 1978 a. a. O. und vom 28. April 1981 BVerwG 1 D 7.80 BVerwGE 73, 166 [167 f.]).

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Die Rechtsprechung hat nur in Ausnahmefällen in materiellrechtlicher (z.B. im Hinblick auf die §§ 4, 14 BDO, vgl. dazu u.a. Urteil vom 22. Juni 1978 BVerwG 1 D 46.77 BVerwGE 63, 88; Urteil vom 28. April 1981 BVerwG 1 D 7.80 BVerwGE 73, 166) und verfahrensrechtlicher Hinsicht eine Durchbrechung des Einheitsgrundsatzes und damit eine gesonderte Verfolgung von Pflichtverletzungen eines Beamten zugelassen (vgl. dazu insgesamt Beschluss vom 11. Februar 2000 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

    In Anwendung des genannten Grundsatzes dürfen aus der einheitlichen Betrachtung mithin nur solche Verfehlungen ausgeschieden werden, die mit den später begangenen in keinem äußeren oder inneren Zusammenhang stehen (BVerwGE 63, 88 [BVerwG 22.06.1978 - 1 D 46/77]).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Folgerichtig sind aus der einheitlichen Betrachtungsweise nur solche Pflichtverletzungen auszuschließen, die mit den übrigen, später hinzugetretenen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen (Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 1 D 46.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 251 = DÖD 1978, 211]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2008 - DL 16 S 5/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Verletzung der Pflicht zur

    Die Einbettung des Verjährungsgedankens in das das Disziplinarrecht beherrschende Prinzip von der Einheit des Dienstvergehens führt dazu, dass grundsätzlich auch lange zurückliegende Pflichtverletzungen, die für sich alleine betrachtet die in § 14 Abs. 1 bis 3 LDO aufgezählten Disziplinarmaßnahmen wegen Zeitablaufs nicht gerechtfertigt hätten, erneut in die disziplinare Betrachtung einbezogen werden können und müssen, wenn weitere Pflichtverletzungen hinzutreten, die für sich allein oder zusammen mit den älteren eine nicht der "Verjährung" unterliegende Disziplinarmaßnahme notwendig machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1978 - I D 46.77 - BVerwGE 63, 88 ).

    Lange zurückliegende Pflichtverletzungen, die weder in einem äußeren noch in einem inneren Zusammenhang mit den späteren Pflichtverletzungen stehen, sind aus der einheitlichen Betrachtungsweise auszuscheiden (von Alberti/Gayer/Roskamp, LDO, § 14 Rn. 3; GKÖD, M § 15 Rn. 31 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 22.06.1978 I D 46.77 - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15

    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

    So hat es ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 22.6.1978, I D 46.77, BVerwGE 63, 88, juris Rn. 18):.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Das Fehlverhalten des Beamten ist vielmehr einheitlich im Rahmen einer Gesamtbeurteilung zu würdigen, weil es darauf ankommt, ob und inwieweit der Beamte noch im öffentlichen Dienst verbleiben kann oder nicht mehr tragbar ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 1 D 46.77 - (BVerwGE 63, 88 = DÖD 1978, 211 = BVerwG, DokBer B 1978, 251); ferner Claussen/Janzen, a.a.O. Einl B 6 a und b m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Nur wenn zwischen mehreren Pflichtverletzungen kein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang besteht, ist isolierte Betrachtungsweise möglich (BVerwGE 63, 88, 353 ; 73, 166 [BVerwG 28.04.1981 - 1 D 7/80]; Claussen/Janzen, a.a.O. Rz. 1 ff. zu § 4).
  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18

    Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf

    Auszuscheiden aus dieser Betrachtung sind nur solche Pflichtverletzungen die mit den übrigen, später hinzugetretenen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen (grundsätzlich dazu: BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - I D 46.77 - Juris).
  • VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90

    Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 D 44.83

    Verstoß gegen den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Neuverhandlung

  • VG Regensburg, 18.05.2015 - RN 10A DK 13.2131

    Aberkennung des Ruhegehalts

  • BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 68.97

    Außerdienstliche fahrlässige Trunkenheitsfahrt und unerlaubter Waffenbesitz eines

  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 D 18.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls geringwertiger Sachen in einem

  • VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98

    Frist zur Abgabe des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils des

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1997 - D 17 S 18/97

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Wahrheitspflicht als Dienstvergehen

  • VG Bremen, 26.04.2022 - 8 K 57/19

    Verstöße gegen Nebentätigkeitsvorschriften, Urteil vom 26.04.2022 -

  • VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98Doublette
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