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   BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91   

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BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91 (https://dejure.org/1992,3192)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 1 D 52.91 (https://dejure.org/1992,3192)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 1 D 52.91 (https://dejure.org/1992,3192)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 81.86

    Diebstahl durch einen Bahnbeamten auf dem Bahngelände - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der Senat hat wiederholt eine Berufung als unbeschränkt qualifiziert, wenn die rechtliche Einordnung der nachgewiesenen Pflichtverletzung als lediglich außerdienstliches Dienstvergehen angegriffen wurde (vgl. Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 6. Februar 1968 - BVerwG 1 D 39.67 -).

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 1 D 1.74 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 11. Juli 1988 - BVerwG 1 D 106.87 -).

    Der Senat hat dementsprechend in mehreren Urteilen für eine materielle Dienstbezogenheit auf einen kausalen und funktionellen Zusammenhang mit dem bekleideten Amt abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 56.86 - <BVerwGE 83, 237 = RiA 1987, 64>; Urteil vom 24. September 1986, a.a.O.; Urteil vom 21. März 1974, a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts daran, bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme hierin einen erheblich belastenden Umstand zu sehen (Urteil vom 24. September 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1974 - I D 1.74
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 1 D 1.74 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 11. Juli 1988 - BVerwG 1 D 106.87 -).

    Dadurch, daß er bei seiner Verfehlung solche Möglichkeiten (aus-)nutzt, die er aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit hat, verletzt er eine ihm obliegende innerdienstliche Pflicht (vgl. auch Urteil vom 21. März 1974, a.a.O.).

    Der Senat hat dementsprechend in mehreren Urteilen für eine materielle Dienstbezogenheit auf einen kausalen und funktionellen Zusammenhang mit dem bekleideten Amt abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 56.86 - <BVerwGE 83, 237 = RiA 1987, 64>; Urteil vom 24. September 1986, a.a.O.; Urteil vom 21. März 1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 1 D 1.74 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 11. Juli 1988 - BVerwG 1 D 106.87 -).
  • BVerwG, 11.07.1988 - 1 D 106.87

    Zusätzliche Disziplinarmaßnahme neben einer gerichtlichen Bestrafung - Grundsatz

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 1 D 1.74 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 11. Juli 1988 - BVerwG 1 D 106.87 -).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 1 D 178.85

    Bemessung der Disziplinarstrafe - Außerdienstlicher Diebstahl - Besonders

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Hierbei sind nicht nur die Milderungsgründe beachtlich, die bei Zugriffen auf amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Gelder oder Güter in der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung anerkannt werden; vielmehr sind auch andere Ausnahmegründe denkbar (BVerwGE 83, 217 [BVerwG 22.07.1986 - 1 D 178/85]).
  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Hiergegen spricht, daß es sich um eine leicht einsehbare Pflicht handelt, fremde Sachen nicht zu entwenden, die auch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit für den Beamten ohne weiteres erkennbar war und deshalb an der Zerstörung des Vertrauens nichts ändert (vgl. Urteil vom 13. Februar 1978 - BVerwG 1 D 14.77 - BVerwGE 53, 368 [BVerwG 13.02.1978 - 1 D 14/77]; auch Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91

    Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Ob ein Beamter noch das Vertrauen genießt, das zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses notwendig ist, richtet sich nach objektiven Kriterien, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen von den Disziplinargerichten festzustellen ist (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - ).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 D 56.86

    Diebstahlshandlung eines Postzustellers - Innerdienstliche Pflichtverletzung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der Senat hat dementsprechend in mehreren Urteilen für eine materielle Dienstbezogenheit auf einen kausalen und funktionellen Zusammenhang mit dem bekleideten Amt abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 56.86 - <BVerwGE 83, 237 = RiA 1987, 64>; Urteil vom 24. September 1986, a.a.O.; Urteil vom 21. März 1974, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 1 D 120.86

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Deutschen Bundespost im

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der Wertung des Dienstvergehens als spontaner, persönlichkeitsfremder Augenblickstat steht zudem entgegen, daß er fast eine Woche nach dem Diebstahl erneut Straftaten - Urkundenfälschung und versuchter Betrug - begangen hat (vgl. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 1 D 120.86 -, in dem der Senat eine spontane, persönlichkeitsfremde Augenblickstat verneint hat, weil der damals betroffene Beamte drei Tage nach der Geldentnahme noch eine Urkundenfälschung und weitere der Verschleierung dienende Manipulationen begangen hatte).
  • BVerwG, 13.02.1978 - 1 D 14.77

    Degradierung eines Beamten wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Hiergegen spricht, daß es sich um eine leicht einsehbare Pflicht handelt, fremde Sachen nicht zu entwenden, die auch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit für den Beamten ohne weiteres erkennbar war und deshalb an der Zerstörung des Vertrauens nichts ändert (vgl. Urteil vom 13. Februar 1978 - BVerwG 1 D 14.77 - BVerwGE 53, 368 [BVerwG 13.02.1978 - 1 D 14/77]; auch Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 1 D 171.84

    Auflösung des Beamtenverhältnisses als angemesse Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84

    Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei ist, mag er auch nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen sein, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N.).

    Zwar ist der Umstand, dass der Beamte etwas getan hat, was er in Ausübung seines Dienstes als Zollbeamter zu verhindern hatte, ein gewichtiger Gesichtspunkt für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme; er begründet aber noch nicht die Annahme eines innerdienstlichen Fehlverhaltens (vgl. Urteil vom 24. November 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

    Der dienstliche Bereich ist allgemein von demjenigen Lebenskreis eines Beamten abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei ist, mag er auch nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen sein, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1992 - 1 D 52.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des

    Das Rechtsmittel ist unbeschränkt, da der Bundesdisziplinaranwalt nicht nur die disziplinare Einstufung des Dienstvergehens, sondern auch die teilweise Freistellung von den angeschuldigten Vorwürfen in dem angefochtenen Urteil angreift und sich darüber hinaus gegen die Würdigung des Fehlverhaltens als außerdienstliches Dienstvergehen wendet (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N.).

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 -, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    In derartigen Fällen, in denen sich das Rechtsmittel (auch) gegen die rechtliche Einordnung der Verfehlung als außer- bzw. innerdienstliches Dienstvergehen wendet, liegt eine unbeschränkte Berufung vor (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 6. Februar 1968 - BVerwG 1 D 39.67 -).

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Pflichten - ist (Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - BVerwG 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m. w. N.; NDH, Urt. v. 13.01.2005 - 2 NDH L 10/03 - Nds. OVG, Urt. v. 6.3.2008 - 20 LD 11/06 - Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -).
  • VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 13a D 18.02106

    Dienstvergehen durch sexuelle Äußerungen als Vorgesetzter

    Der dienstliche Bereich ist allgemein von demjenigen Lebenskreis eines Beamten abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei ist, mag er auch nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen sein, wie sich aus § 61 Satz 3 BBG ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1992 - 1 D 52.91 - juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2008 - 20 LD 5/07 -).
  • BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00

    Beamtenrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Das ergibt sich auch aus der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N. ), die für die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen maßgebend auf die materielle Dienstbezogenheit, d.h. darauf abstellt, ob durch das Verhalten innerdienstliche Pflichten verletzt worden sind.

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem dieser von dienstlichen Pflichten frei ist, mag er auch, wie sich insbesondere aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen sein (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - ).

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 23.1397

    Disziplinarverfügung gegen städtischen Kämmerer, Geldbuße über 3.500 Euro,

    Der dienstliche Bereich ist allgemein von demjenigen Lebenskreis eines Beamten abzugrenzen, in dem er von Dienstpflichten frei ist, mag er auch nicht von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen frei sein (zu einem Postbeamten: BVerwG, U.v. 24.11.1992 - 1 D 52.91 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02

    Dienstvergehen; Entfernung aus dem Dienst; Geschäftsführung; innerdienstliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2017 - 14 LA 1/17

    Zurückstufung eines Beamten; Nichtanzeige einer gewerblichen Nebentätigkeit

  • VG Meiningen, 06.12.2012 - 6 D 60011/10

    Disziplinarische Ahndung körperlicher - nicht sexueller - Kontakte eines

  • VG Wiesbaden, 20.01.2011 - 28 K 547/10

    Klage auf Zurückstufung eines Polizeibeamten

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem

  • VG Meiningen, 09.02.2009 - 6 D 60011/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme bei Verstrickung einer

  • VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von

  • VG München, 23.08.2004 - M 19 D 04.3349
  • BVerwG, 29.10.1997 - 1 D 65.96

    Betrug durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - Aussortierung einzelner

  • BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 3.95

    Zulässigkeit eines Lösungsbeschlusses eines Disziplinargerichts - Voraussetzungen

  • VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 16a DZ 07.1529

    DisziplinarrechtAnfechtungsklage des Beamten gegen eine Disziplinarverfügung,

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